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   BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99   

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BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99 (https://dejure.org/1999,2322)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1999 - 1 StR 216/99 (https://dejure.org/1999,2322)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - 1 StR 216/99 (https://dejure.org/1999,2322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage;

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Gesamtfreiheitsstrafe - Ausnutzen einer schutzlosen Lage - Teilidentität der Ausführungshandlung - Standpunkt eines objektiven Beobachters - Verwendung eines Kondoms - Naher zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der Tat

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177
    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 505
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.10.1991 - 3 StR 382/91

    Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Samenerguss in die Scheide als

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß es sich bei einer Vergewaltigung strafschärfend auswirken kann, wenn der Geschlechtsverkehr ungeschützt und mit Samenerguß in der Scheide stattfand (BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).

    Ist etwa die Tat unmittelbar aus einer länger dauernden Beziehung heraus begangen, so kann es an einem erhöhten Schuldvorwurf im dargelegten Sinne deshalb fehlen, weil der Täter auf Grund der engen Vertrautheit mit dem Opfer davon ausgegangen ist, daß es selbst Vorkehrungen gegen eine unerwünschte Schwangerschaft getroffen hat, und der Geschlechtsverkehr in dem vorausgegangenen Liebesverhältnis üblicherweise ungeschützt vollzogen worden ist (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10).

  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß es sich bei einer Vergewaltigung strafschärfend auswirken kann, wenn der Geschlechtsverkehr ungeschützt und mit Samenerguß in der Scheide stattfand (BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Doch können vorausgegangene Mißhandlungen oder Drohungen eine fortwirkende Rolle spielen; so kann sich aus einer Gesamtschau heraus das Vorliegen einer Drohung i.S.d. § 177 StGB ergeben, wenn der Täter dem Opfer gegenüber ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen hat (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 1 und 8).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Es kann dahingestellt bleiben, ob allein das Ausnutzen derselben schutzlosen Lage wie bei einheitlicher Gewalteinwirkung (vgl. BGH bei Janßen NStZ-RR 1998, 325) und bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung (vgl. BGH NStZ 1985, 546) den mehrfach erzwungenen Geschlechtsverkehr wegen Teilidentität der Ausführungshandlung (BGHSt 43, 317, 319; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) zur Tateinheit verknüpfen kann oder ob in diesen Fällen bei mehrfacher Tatbestandsverwirklichung eine Tat im Rechtssinne nur unter den Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit (BGHSt 4, 219, 220; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) in Betracht kommt.
  • BGH, 17.01.1997 - 2 StR 276/96

    Freiwillige sexuelle Beziehung zwischen Angeklagtem und Tatopfer als den erhöhten

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß es sich bei einer Vergewaltigung strafschärfend auswirken kann, wenn der Geschlechtsverkehr ungeschützt und mit Samenerguß in der Scheide stattfand (BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 85/87

    Gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Doch können vorausgegangene Mißhandlungen oder Drohungen eine fortwirkende Rolle spielen; so kann sich aus einer Gesamtschau heraus das Vorliegen einer Drohung i.S.d. § 177 StGB ergeben, wenn der Täter dem Opfer gegenüber ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen hat (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 1 und 8).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, daß es sich bei einer Vergewaltigung strafschärfend auswirken kann, wenn der Geschlechtsverkehr ungeschützt und mit Samenerguß in der Scheide stattfand (BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Es kann dahingestellt bleiben, ob allein das Ausnutzen derselben schutzlosen Lage wie bei einheitlicher Gewalteinwirkung (vgl. BGH bei Janßen NStZ-RR 1998, 325) und bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung (vgl. BGH NStZ 1985, 546) den mehrfach erzwungenen Geschlechtsverkehr wegen Teilidentität der Ausführungshandlung (BGHSt 43, 317, 319; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) zur Tateinheit verknüpfen kann oder ob in diesen Fällen bei mehrfacher Tatbestandsverwirklichung eine Tat im Rechtssinne nur unter den Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit (BGHSt 4, 219, 220; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) in Betracht kommt.
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Zwar stellt nicht jede Drohung mit einer Körperverletzung eine "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" i.S.d. § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB dar (BGHSt 7, 252, 254; BGH bei Dallinger MDR 1975, 22, 196, 367).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
    Es kann dahingestellt bleiben, ob allein das Ausnutzen derselben schutzlosen Lage wie bei einheitlicher Gewalteinwirkung (vgl. BGH bei Janßen NStZ-RR 1998, 325) und bei fortgesetzter oder fortwirkender Drohung (vgl. BGH NStZ 1985, 546) den mehrfach erzwungenen Geschlechtsverkehr wegen Teilidentität der Ausführungshandlung (BGHSt 43, 317, 319; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) zur Tateinheit verknüpfen kann oder ob in diesen Fällen bei mehrfacher Tatbestandsverwirklichung eine Tat im Rechtssinne nur unter den Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit (BGHSt 4, 219, 220; BGH NStZ-RR 1998, 68, 69) in Betracht kommt.
  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

  • BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11

    Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung;

    Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist deshalb auch dann verwirklicht, wenn eine Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände ergibt, dass der Täter gegenüber dem Opfer durch häufige Schläge ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen hat (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267, 268; Urteil vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; Urteil vom 31. August 1993 - 1 StR 418/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8; vgl. Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5) und das Opfer die ihm abverlangten sexuellen Handlungen nur deshalb duldet, weil es auf Grund seiner Gewalterfahrungen mit dem Täter befürchtet, von ihm erneut körperlich misshandelt zu werden, falls es sich seinem Willen nicht beugt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43; Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5; Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, StV 1984, 330, 331).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Die strafschärfende Berücksichtigung dieses Umstandes ist, insbesondere im Hinblick auf das damit verbundene Risiko einer Infektion sowie einer ungewollten Schwangerschaft, grundsätzlich aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGH, Urteile vom 3. August 1990 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 155 f.; vom 6. Juli 1999 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505 f.).
  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 372/22

    Nachschlagewerk; sexueller Übergriff (Stealthing - gegen den erkennbaren Willen

    Dass hierdurch die Beurteilung eines sexuellen Kontakts mitgeprägt wird, zeigt sich etwa daran, dass bei Sexualdelikten der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms bereits nach früherer Rechtslage straferschwerend berücksichtigt werden konnte (s. BGH, Urteil vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 3 StR 427/18, NStZ 2019, 203 Rn. 9 f.; Urteil vom 14. August 1990 - 1 StR 62/90, BGHSt 37, 153, 155 f.).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Darüber hinaus bedurfte es neben der Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung des Einzelstrafausspruchs im Fall 1. Denn die drei Alternativen des § 177 Abs. 1 StGB stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. BTDrucks. 13/7324 S. 6; BGHSt 44, 228, 230; 45, 253, 259; BGH NStZ 1999, 505; StV 2000, 198, 199), so daß die Erfüllung mehrerer Varianten den Schuldgehalt der Tat erhöht und straferschwerend gewertet werden kann, auch wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urt. vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 insoweit in BGHSt 44, 228 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10

    BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

    Diese Tatvarianten stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 259; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00

    Sexuelle Nötigung; Erheblichkeitsschwelle; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

    Selbst wenn diese Äußerung als "Drohung mit einer Vergewaltigung" gemeint gewesen ist, so wäre das genannte Tatbestandsmerkmal nur dann erfüllt, wenn der Geschädigten - ebenso wie mit der Äußerung, sie werde sonst "ausgesetzt" und "könne zu Fuß nach Hause laufen" (UA 13) - zur Überwindung ihres Widerstandes ein schwerer Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit in Aussicht gestellt worden wäre (vgl. BGH StV 1994, 127; NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 270/00).
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01

    Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung

    Dagegen hat die Rechtsprechung bislang nicht näher erörtert, ob allein das Ausnutzen derselben schutzlosen Lage mehrfach erzwungenen Geschlechtsverkehr zu einer Tat im Rechtssinne zusammenführen kann oder ob in diesen Fällen Tateinheit nur unter den Voraussetzungen der natürlichen Handlungseinheit in Betracht kommt (vgl. BGHSt 45, 253; BGH NStZ 1999, 505; NStZ 2000, 419, 420; BGH, Beschluß vom 13. Juni 2000 - 4 StR 166/00).
  • KG, 03.05.2013 - 121 Ss 69/13

    Drohung mit Haarabschneiden; doppelte Milderung bei Nichtanwendung des

    Vielmehr erfordert das Merkmal der Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit (BGH StV 2001, 679; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 13; BGH NStZ 1999, 505 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Es kann dahingestellt bleiben, ob allein das mehrfache Ausnutzen derselben schutzlosen Lage zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs zur Annahme nur einer Tat führen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 402/02

    Besonders schwerer Fall des Missbrauchs von Kindern (straferschwerende

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bei einer Vergewaltigung der Vollzug des Geschlechtsverkehrs ohne Verwendung eines Kondoms und mit Samenerguß in die Scheide straferschwerend berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 37, 153; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 5; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10 und 11; BGH NStZ 1999, 505).
  • BGH, 08.05.2001 - 4 StR 58/01

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Beleidigung; Hilflose Lage; Sexueller

  • BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne bei sexuellem Mißbrauch von Kindern;

  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 586/00

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung

  • OLG Hamm, 14.08.2006 - 2 Ss 189/06

    Beweiswürdigung; Sachverständigengutachten; Anforderungen an die

  • BGH, 13.07.2011 - 2 StR 181/11

    Konkurrenzverhältnis zwischen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung

  • BGH, 13.07.2017 - 5 StR 277/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Zusammentreffen verschiedener

  • OLG Jena, 31.01.2008 - 1 Ss 5/08

    Vergewaltigung, Beweiswürdigung

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