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   BGH, 10.06.2015 - 1 StR 217/15   

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https://dejure.org/2015,19671
BGH, 10.06.2015 - 1 StR 217/15 (https://dejure.org/2015,19671)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2015 - 1 StR 217/15 (https://dejure.org/2015,19671)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 1 StR 217/15 (https://dejure.org/2015,19671)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 353 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der Aufhebung der zum Strafausspruch gehörenden Feststellungen auf die Feststellungen zum Nachtatgeschehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353 Abs. 2
    Erstreckung der Aufhebung der zum Strafausspruch gehörenden Feststellungen auf die Feststellungen zum Nachtatgeschehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 343/14

    Verwertungsverbot nach dem BZRG (Tilgungsreife); minder schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 217/15
    Die Verurteilung des Angeklagten im ersten Verfahrensdurchgang hatte der Senat auf Revision des Angeklagten im Schuldspruch bestätigt und den Strafausspruch (fünf Jahre Freiheitsstrafe) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (Beschluss vom 3. September 2014 - 1 StR 343/14).

    Wie der Senat bereits in seinem zuvor in dieser Sache ergangenen Beschluss (vom 3. September 2014 - 1 StR 343/14) dargelegt hat, liegt es angesichts der Tatsache, dass die Grenze zur nicht geringen Menge THC beim komplett sichergestellten Marihuana nur unwesentlich überschritten wurde und der bislang unbestrafte, (teil-) geständige Angeklagte in der Hauptverhandlung Angaben zu einem Hintermann gemacht hat (die inzwischen zu dessen Anklage geführt haben), nicht fern, dass das Landgericht trotz gewisser erschwerender Umstände einen minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG angenommen hätte und zu einer milderen Bestrafung gelangt wäre.

  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04

    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 217/15
    Die Revision rügt im Rahmen der Sachrüge zu Recht, dass das Landgericht damit den Umfang der innerprozessualen Bindung an die Feststellungen des ersten in dieser Sache ergangenen Urteils verkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); auf die weiteren Beanstandungen kommt es daher nicht an.

    Gehört - wie hier - das Nachtatgeschehen nicht zum Tatgeschehen im eigentlichen Sinne, sondern ist es lediglich für den Rechtsfolgenausspruch bedeutsam, erfasst die Aufhebung der zum Strafausspruch gehörenden Feststellungen auch die Feststellungen zum Nachtatgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04).

  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 217/15
    a) Hebt das Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO ein Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen auf, bezieht sich diese Aufhebung auf alle diejenigen tatrichterlichen Sachverhaltsfeststellungen, die ausschließlich für den Strafausspruch bedeutsam sind, also weder die Schuldfrage noch als doppelrelevante Umstände zugleich die Schuld- oder Straffrage (oder eine andere Rechtsfolge) betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182, 183).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Tatrichterliche Feststellungen, die ausschließlich die Schuldfrage betreffen, und solche, die als doppelrelevante Umstände zugleich für Schuld- und Straffrage von Bedeutung sind, bleiben aufrechterhalten und sind für das weitere Verfahren bindend (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, StV 2017, 520; vom 10. Juni 2015 - 1 StR 217/15 und vom 29. September 2009 - 3 StR 301/09, NStZ-RR 2010, 74; Urteil vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340; kritisch Grünwald JR 1980, 303, 305; ders. JZ 1966, 106, 109; Kemper, Horizontale Teilrechtskraft des Schuldspruchs, 1993).
  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in

    Tatrichterliche Feststellungen, die ausschließlich die Schuldfrage betreffen sowie doppelrelevante, mithin zugleich die Schuld- als auch die Straffrage betreffende Feststellungen, bleiben aufrechterhalten und sind für das weitere Verfahren bindend (vgl. BGH v. 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, NJW 2017, 2847; BGH v. 10. Juni 2015 - 1 StR 217/15, BeckRS 2015, 13120; Kemper, Horizontale Teilrechtskraft des Schuldspruchs, 1993).
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