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   BGH, 29.07.2021 - 1 StR 221/21   

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https://dejure.org/2021,35279
BGH, 29.07.2021 - 1 StR 221/21 (https://dejure.org/2021,35279)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2021 - 1 StR 221/21 (https://dejure.org/2021,35279)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 1 StR 221/21 (https://dejure.org/2021,35279)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Hinreichende Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung: Gericht muss persönliche Umstände aufklären

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.1997 - 4 StR 237/97

    Anforderung an die Strafzumessung, insbesondere hinsichtlich der Kenntnis vom

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 221/21
    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der hier verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 Rn. 6; vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13 Rn. 4 und vom 12. Juni 1997 - 4 StR 237/97 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 15.10.2020 - 1 StR 331/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 221/21
    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der hier verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 Rn. 6; vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13 Rn. 4 und vom 12. Juni 1997 - 4 StR 237/97 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 09.04.2013 - 4 StR 102/13

    Mangelhafte Strafzumessung infolge unzureichender Feststellungen zu den

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - 1 StR 221/21
    Nur so kann das Revisionsgericht überprüfen, ob die Zumessung der hier verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten auf der gebotenen wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruht (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 Rn. 6; vom 9. April 2013 - 4 StR 102/13 Rn. 4 und vom 12. Juni 1997 - 4 StR 237/97 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    b) Sollte der Angeklagte auch in der neuen Hauptverhandlung Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen verweigern, so müssen die Urteilsgründe zumindest das Bemühen des Tatgerichts erkennen lassen, auf anderem Wege ein Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1976 - 1 StR 473/76, NJW 1976, 2220; Beschluss vom 29. Juli 2021 - 1 StR 221/21).
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