Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1476
BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80 (https://dejure.org/1980,1476)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1980 - 1 StR 237/80 (https://dejure.org/1980,1476)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 (https://dejure.org/1980,1476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Versuchs einer Vergewaltigung - Inhalt des Versuchsstadiums - Voraussetzungen eines Verdeckungsmordes hinsichtlich der Planungen des Täters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 22, 177, 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77

    Notwendigkeit einer besonderen Verwerflichkeit der Tat - Umfang des Mordmerkmals

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80
    Damit ist der Tatbestand erfüllt: Verdeckungsmord setzt nicht voraus, daß der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen oder Verfolgers schon im voraus geplant hatte (BGHSt 27, 281; BGH NJW 1978, 2105); daß der Täter überraschend in eine Situation gerät, in der er befürchten muß, festgehalten zu werden, schließt gleichfalls die Anwendung der Vorschrift nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).
  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78

    Verurteilung wegen Mordes und wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Rüge der

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80
    Damit ist der Tatbestand erfüllt: Verdeckungsmord setzt nicht voraus, daß der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen oder Verfolgers schon im voraus geplant hatte (BGHSt 27, 281; BGH NJW 1978, 2105); daß der Täter überraschend in eine Situation gerät, in der er befürchten muß, festgehalten zu werden, schließt gleichfalls die Anwendung der Vorschrift nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 426/79

    Einschränkende Auslegung des Mordtatbestandes in der Begehungsform der Verdeckung

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80
    Damit ist der Tatbestand erfüllt: Verdeckungsmord setzt nicht voraus, daß der Täter die Tötung des unliebsamen Zeugen oder Verfolgers schon im voraus geplant hatte (BGHSt 27, 281; BGH NJW 1978, 2105); daß der Täter überraschend in eine Situation gerät, in der er befürchten muß, festgehalten zu werden, schließt gleichfalls die Anwendung der Vorschrift nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 1979 - 2 StR 426/79).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang ohne weiteres zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 22, 80, 82; 26, 201 ff; 28, 162, 163).
  • BGH, 19.01.1968 - 4 StR 559/67

    Versuch eines Diebstahls - Erkundung der Tauglichkeit - Inbesitznahme der Sache

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang ohne weiteres zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 22, 80, 82; 26, 201 ff; 28, 162, 163).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 1 StR 237/80
    Das Versuchsstadium erstreckt sich dementsprechend auf Handlungen, die im ungestörten Fortgang ohne weiteres zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 22, 80, 82; 26, 201 ff; 28, 162, 163).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Das "unmittelbare Ansetzen" zur Tatbestandsverwirklichung, wie es § 22 StGB voraussetzt, besteht in einem Verhalten des Täters, das nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur - vollständigen - Tatbestandserfüllung führt oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht (BGHSt 26, 201, 202 f. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75] m.w.N.; 28, 162, 163; 30, 363, 364; BGH, Urteil vom 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80; BGH NStZ 1981, 99).
  • BGH, 14.03.2000 - 1 StR 60/00

    Versuch der sexuellen Nötigung; Vergewaltigung; Unmittelbares Ansetzen

    Was die in § 177 Abs. 1 StGB aufgeführten Nötigungsmittel angeht, ergibt das angefochtene Urteil nicht, daß er, wie es § 22 StGB erfordert, nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung dieses Tatbestandes unmittelbar ansetzte (vgl. BGH, Urt. vom 19. Juli 1972 - 2 StR 128/72 - bei Dallinger MDR 1972, 924 f. sowie Urt. vom 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 - bei Laufhütte in LK 11. Aufl. § 177 Rdn. 16; Horn in SK StGB 1142. Lfg. 6. Aufl. § 177 Rdn. 19; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 177 Rdn. 9).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80

    Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen

    Dazu genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; die Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (vgl. BGHSt 26, 201; 28, 162, 163; BGH Urt. v. 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht