Rechtsprechung
BGH, 14.06.2016 - 1 StR 239/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
Schuldfähigkeit (Verlust der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit durch eine bipolare Störung: Darstellung im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB, § 253 Abs. 1 StGB, § 253 Abs. 4 Satz 1 StGB
- Wolters Kluwer
Verneinung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei einem Angeklagten mit hyperthymen Persönlichkeitseigenschaften
- rewis.io
Verminderte Schuldfähigkeit: Notwendige Urteilsfeststellungen bei bipolarer Störung des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verneinung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei einem Angeklagten mit hyperthymen Persönlichkeitseigenschaften
- rechtsportal.de
StGB § 20 ; StGB § 21
Verneinung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei einem Angeklagten mit hyperthymen Persönlichkeitseigenschaften - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bipolare Störungen
Papierfundstellen
- StV 2019, 237 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 239/16
Hinzu kommt, dass bei bipolaren Störungen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, so dass hier ein nur allgemeiner Hinweis auf die Diagnose nicht ausreichend aussagekräftig ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98). - BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 239/16
Hinzu kommt, dass bei bipolaren Störungen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, so dass hier ein nur allgemeiner Hinweis auf die Diagnose nicht ausreichend aussagekräftig ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98). - BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12
Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie; …
Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 1 StR 239/16
Hinzu kommt, dass bei bipolaren Störungen eine große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden besteht, so dass hier ein nur allgemeiner Hinweis auf die Diagnose nicht ausreichend aussagekräftig ist (BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98).
- BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz bloß gelegentlichen …
Im Hinblick auf die große Bandbreite von Ausprägungen und Schweregraden einer derartigen Erkrankung (s. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 14. Juni 2016 - 1 StR 239/16, StV 2019, 237, 238) genügt es hier nicht, ohne sachverständige Beratung psychodiagnostische Kriterien (planvolle und kontrollierte Tatausführung, situationsadäquate Reaktionen) abzuhandeln.