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   BGH, 27.03.2014 - 1 StR 24/14   

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https://dejure.org/2014,8926
BGH, 27.03.2014 - 1 StR 24/14 (https://dejure.org/2014,8926)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2014 - 1 StR 24/14 (https://dejure.org/2014,8926)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2014 - 1 StR 24/14 (https://dejure.org/2014,8926)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 273 Abs. 1 StPO
    Protokollierungspflicht (keine Pflicht zur gesonderten Protokollierung einer späteren Einlassung des Angeklagten über persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Rekonstruktionsverbot)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Protokollierungspflicht von weiteren Erklärungen und Einlassungen eines Angeklagten zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen; Auswirkung einer geringfügigen Verringerung der Einzelstrafen i.R.d. Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte Protokollierungspflicht von weiteren Erklärungen und Einlassungen eines Angeklagten zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen; Auswirkung einer geringfügigen Verringerung der Einzelstrafen i.R.d. Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 133
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Anders als in anderen von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs entschiedenen Fallkonstellationen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332 mit Anm. Kudlich JR 2007, 381; Beschluss vom 6. September 2007 - 4 StR 227/07, StraFo 2008, 85; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 4 StR 184/07, StRR 2007, 163; Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 342 und Urteil vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375) steht vorliegend aus Sicht eines objektiven Betrachters fest, dass es sich bei dem vom Angeklagten als Drohmittel verwendeten rund 50 Zentimeter langen Brecheisen aus Metall - ebenso wie bei einem Holzknüppel (Senat, Beschluss vom 4. September 1998 - 2 StR 390/98, NStZ-RR 1999, 15), einem Besenstiel (BGH, Beschluss vom 20. Mai 1999 - 4 StR 168/99, NStZ-RR 1999, 355), einem Schraubendreher (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158) oder einem abgesägten Metallstück in Form eines Winkeleisens (Senat, Beschluss vom 21. November 2001 - 2 StR 400/01, NStZ-RR 2002, 108, 109) - um einen objektiv gefährlichen Gegenstand handelt, weil es im Falle seines Einsatzes als Schlag- oder Stichwerkzeug (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 1 StR 24/14, juris) geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
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