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   BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08   

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https://dejure.org/2008,6225
BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08 (https://dejure.org/2008,6225)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2008 - 1 StR 243/08 (https://dejure.org/2008,6225)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08 (https://dejure.org/2008,6225)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 145a StGB; § 20 StGB; § 63 StGB
    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Schuldunfähigkeit (mangelnde Einsichtsfähigkeit auf Grund von Demenz bei Morbus Pick; krankhafte seelische Störung); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei Verstößen gegen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an die Feststellung der Annahme einer zukünftigen Gefährlichkeit für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Demenz bei Morbus Pick als seelische Störung i.S.d. § 20 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 145a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefährlichkeitsprognose beim Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 277
  • NStZ-RR 2008, 277
  • NStZ-RR 2009, 163
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08
    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, bei seiner Gefährlichkeitsprognose - und ggf. bei der Frage, ob die Vollstreckung einer erneut angeordneten Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung ausgesetzt werden kann - insbesondere zu berücksichtigen, welchen Verlauf die Erkrankung des bald 67 Jahre alten Angeklagten genommen hat, ob und für voraussichtlich welchen Zeitraum dieser weiterhin auf landesgesetzlicher Grundlage untergebracht ist (vgl. BGH NStZ 2007, 465), ob und in welcher Ausgestaltung das Betreuungsverhältnis fortbesteht sowie ob und mit welcher Wirkung die sexualdämpfende Medikation fortgesetzt wird.
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Damit ist dieser das vom Angeklagten erwartete Verhalten ausreichend deutlich zu entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277).

    Der Angeklagte kann als Adressat der Weisung dieser deshalb mit genügender Sicherheit entnehmen, welche Örtlichkeiten er zu meiden hat (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08, NJW 2008, 2493; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 716/07).

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Von einer solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich durch den Verstoß bzw. die Verstöße gegen die Weisung die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten erhöht hat (Roggenbuck, aaO, § 145a Rn. 18; vgl. auch Senat, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277; weitergehend Groß, aaO, § 145a Rn. 15).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Da- mit ist ihr das vom Angeklagten erwartete Verhalten ausreichend deutlich zu entnehmen (vgl. BGHSt 58, 136 - 140; Senat, NStZ-RR 2008 und StV 2010, 642 f.; OLG München, NStZ 2010, 218 f.; OLG Oldenburg, StV 2009, 542; OLG Hamm, NStZ-RR 2011, 141; BVerfG, StV 2012, 481 zu Weisungen nach § 56 c StGB; BGH, NStZ-RR 2008, 277 und NJW 2013, 710 f.; LK/Roggenbuck, StGB, 12. Aufl., § 145 a Rdnr. 8).
  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Gefährdung des

    Dies ist dann der Fall, wenn sich dadurch die Gefahr weiterer Straftaten erhöht oder die Aussicht ihrer Abwendung verschlechtert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 StR 31/17, StraFo 2017, 512; Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72, 75; Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277, 278).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Darüber hinaus vermögen reine Formalverstöße gegen eine Weisung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277).
  • BGH, 09.10.2017 - 2 StR 31/17

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzung der

    Von einer solchen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sich durch den Verstoß bzw. durch die Verstöße gegen die Weisung die Gefahr weiterer Straftaten erhöht hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72, 75; Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277, 278).
  • OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19

    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

    § 145 a Satz 1 StGB setzt in der Regel einen Weisungsverstoß von einigem Gewicht voraus (vgl. Fischer, § 145 a StGB), der eine Gefährdung des Maßregelzwecks bewirkt, also die Gefahr weiterer Straftaten erhöht oder die Aussicht ihrer Abwendung verschlechtert hat (vgl. BGH, StraFo 2017, 512; BGHSt 58, 72; BGH, NStZ-RR 2008, 277).
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