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   BGH, 15.07.2003 - 1 StR 249/03   

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https://dejure.org/2003,5668
BGH, 15.07.2003 - 1 StR 249/03 (https://dejure.org/2003,5668)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2003 - 1 StR 249/03 (https://dejure.org/2003,5668)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 1 StR 249/03 (https://dejure.org/2003,5668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bloßes Ausnutzen des Überraschungsmomentes

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 93
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.2001 - 3 StR 532/00

    Körperverletzung mit Todesfolge (Hirnblutung nach Angriff); Hinterlistiger

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 1 StR 249/03
    Hinterlist setzt vielmehr voraus, daß der Täter dabei planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht bezeichnenden Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen (RGSt 65, 65 (66), BGHR StGB § 223a Abs. 1 Hinterlist 1; BGH, Urteil vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00), beispielsweise auch durch Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit - freundlicher Gruß, Erkundigung nach dem Weg - (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 526 - "Gute Nacht, Iwan"; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 224 Rdn.10 m.w.N.).
  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 387/88

    Definition eines hinterlistigen Überfalls

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 1 StR 249/03
    Hinterlist setzt vielmehr voraus, daß der Täter dabei planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht bezeichnenden Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen (RGSt 65, 65 (66), BGHR StGB § 223a Abs. 1 Hinterlist 1; BGH, Urteil vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00), beispielsweise auch durch Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit - freundlicher Gruß, Erkundigung nach dem Weg - (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 526 - "Gute Nacht, Iwan"; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 224 Rdn.10 m.w.N.).
  • RG, 22.12.1930 - III 1017/30

    Zu dem Begriff des "hinterlistigen Überfalls" im Sinne des § 223 a StGB.

    Auszug aus BGH, 15.07.2003 - 1 StR 249/03
    Hinterlist setzt vielmehr voraus, daß der Täter dabei planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht bezeichnenden Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen (RGSt 65, 65 (66), BGHR StGB § 223a Abs. 1 Hinterlist 1; BGH, Urteil vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00), beispielsweise auch durch Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit - freundlicher Gruß, Erkundigung nach dem Weg - (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1956, 526 - "Gute Nacht, Iwan"; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 224 Rdn.10 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Hinterlist setzt voraus, daß der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf die Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Hinterlist 1 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 15. Juli 2003 - 1 StR 249/03); es reicht nicht aus, wenn der Täter für den Angriff lediglich das Überraschungsmoment ausnutzt.
  • BGH, 17.06.2004 - 1 StR 62/04

    Hinterlistiger Überfall bei der gefährlichen Körperverletzung (strafschärfende

    Hinterlist setzt vielmehr voraus, daß der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht gerichteten Weise vorgeht, um dadurch dem Überfallenen die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und eine Vorbereitung auf die Verteidigung auszuschließen, beispielsweise durch Entgegentreten mit vorgetäuschter Friedfertigkeit oder indem er sich vor dem Opfer verbirgt und ihm auflauert oder sich anschleicht (BGHR StGB § 223a Abs. 1 (a.F.) Hinterlist 1; BGH GA 1969, 61, 62; NStZ 2001, 478; BGH, Urt. vom 15. Oktober 1963 - 1 StR 326/63; Beschluß vom 15. Juli 2003 - 1 StR 249/03; siehe auch RGSt 65, 65, 66).
  • BGH, 09.09.2004 - 4 StR 199/04

    Voraussetzungen für eine Strafrahmenmilderung infolge eines

    Hinterlist setzt voraus, daß der Täter planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht berechneten Weise vorgeht, um dadurch dem Gegner die Abwehr des nicht erwarteten Angriffs zu erschweren und die Vorbereitung auf seine Verteidigung nach Möglichkeit auszuschließen (st. Rspr.; BGHR StGB § 223 a StGB Hinterlist 1 m.w.N.; BGH NStZ 2004, 93).
  • BGH, 22.10.2019 - 5 StR 487/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Annahme des

    Die Annahme des - planmäßiges Vorgehen voraussetzenden (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2003 - 1 StR 249/03, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 3 Hinterlist 1) - Merkmals der Hinterlist (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB), begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
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