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   BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79   

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BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79 (https://dejure.org/1979,616)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1979 - 1 StR 249/79 (https://dejure.org/1979,616)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1979 - 1 StR 249/79 (https://dejure.org/1979,616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines Messers im Rahmen einer mit Fausschlägen beginnenden Auseinandersetzung mit Schülern der gleichen Schule - Erreichbarkeit von Lehrern und Mitschülern als alternative Verteidigungsmöglichkeiten - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Straftaten (Schüler) - Notwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2263
  • JR 1980, 210
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
    Infolgedessen ist der Angeklagte freizusprechen, auch wenn er in der rückschauenden Betrachtung des Unbeteiligten Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs unnötig überbot (vgl. BGHSt 3, 194, 197/198).
  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
    Das Gesetz verlangt aber von keinem, der rechtswidrig angegriffen wird, ohne daß er den Angriff schuldhaft verursacht hat, daß er unter Preisgabe seiner Ehre oder anderer berechtigter Belange die Flucht ergreift oder auf andere Weise dem Angriff ausweicht, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, welche das Notwehrrecht einschränken (BGHSt 5, 245, 248; BGH GA 1969, 117; LK 9. Aufl. § 53 Rdn. 21).
  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 310/75

    Rechtfertigung der Tat durch Notwehr - Wechsel von Angriff und Verteidigung bei

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
    Das Messer war zwar eine nicht ungefährliche Waffe, aber jedes zur Abschreckung geeignete Risiko für den Angreifer brauchte der Angeklagte nicht zu vermeiden (vgl. BGH, Urt. vom 15. Juli 1975 - 1 StR 310/75).
  • BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75

    Angemessenheit einer Notwehr gegen eine drohende Ohrfeige - Erforderlichkeit

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
    Sie hatte jedenfalls zwischen dem Angreifer und dem von ihm drangsalierten erwachsenen Angeklagten (vgl. 1. und 2. a) keinen Lebenskreis mit engen persönlichen Beziehungen entstehen oder fortbestehen lassen, der das Notwehrrecht eingeschränkt hätte (vgl. BGH MDR bei Dallinger 1958, 12; BGH GA 1969, 117; BGH, Urt. vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 727/75).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
    Konnte dieser Verteidigungserfolg nur unter Einsatz des Messers erreicht werden, durfte sich der Angeklagte der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH bei Holtz MDR 1977, 281 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
    Konnte dieser Verteidigungserfolg nur unter Einsatz des Messers erreicht werden, durfte sich der Angeklagte der Stichwaffe bedienen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (BGHSt 27, 336, 337; BGH GA 1969, 23, 24; BGH bei Holtz MDR 1977, 281 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Das Gesetz verlangt von einem rechtswidrig Angegriffenen nicht, dass er die Flucht ergreift oder auf andere Weise dem Angriff ausweicht, weil damit ein Hinnehmen des Angriffs verbunden wäre und weder das bedrohte Recht, noch die in ihrem Geltungsanspruch infrage gestellte Rechtsordnung gewahrt blieben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04, NStZ 2005, 31; Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1957; Urteil vom 24. Juli 1979 - 1 StR 249/79, NJW 1980, 2263; Urteil vom 21. Dezember 1977 - 2 StR 421/77, BGHSt 27, 313, 314; LK/Rönnau/Hohn, StGB, 12. Aufl., § 32 Rn. 182; MünchKomm-StGB/Erb, 2. Aufl., § 32 Rn. 118; NK-StGB/ Kindhäuser, 4. Aufl., § 32 Rn. 94 mwN).
  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Er durfte sich vielmehr so wehren, daß die Gefahr sofort und endgültig gebannt war und zu diesem Zweck auch die Schußwaffe einsetzen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; NStZ 1981, 138; StV 1999, 143).

    Das Gesetz verlangt von einem rechtswidrig Angegriffenen nur dann, daß er die Flucht ergreift oder auf andere Weise dem Angriff ausweicht, wenn besondere Umstände sein Notwehrrecht einschränken (vgl. BGH NJW 1980, 2263), beispielsweise wenn er selbst den Angriff leichtfertig oder vorsätzlich provoziert hat.

  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche

    Auch im Hinblick auf die Möglichkeit eines rechtswidrigen Angriffs des Nebenklägers ist dem Angeklagten kein Vorwurf daraus zu machen, dass er sich nicht von seinem Messer getrennt und sich einer möglichen Aggression des Nebenklägers nicht schutzlos ausliefert hat (vgl. BGH NJW 1980, 2263).
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Dem Angeklagten ist kein Vorwurf daraus zu machen, daß er Vorkehrungen dagegen traf, nochmals erheblich verprügelt zu werden (vgl. BGH NJW 1980, 2263 f.).

    Es ist auch nicht selbstverständlich, daß er H... auf dem Weg zur Wache hätte ausweichen müssen mit der Folge, daß er die Notwehrbefugnis verloren hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 338; BGH NJW 1980, 2263).

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang und möglichen Körperverletzungen braucht er sich nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 358; 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285).

  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 166/19

    Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum; keine Pflicht zu Hilfeersuchen gegenüber

    In diesem Zusammenhang wird das neue Tatgericht auch zu beachten haben, dass sich ein Angegriffener in der Regel nicht auf Hilfeersuchen gegenüber Dritten ("Türsteher') verweisen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1979 ? 1 StR 249/79, NJW 1980, 2263; Erb in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 32 Rn. 144 mwN) und eine Einschränkung der Notwehrbefugnisse unter dem Gesichtspunkt der Gebotenheit der Verteidigung allenfalls bei einem volltrunkenen Angreifer in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 ? 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959 f.; Erb aaO Rn. 213 mwN).
  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Vorliegen eines subjektiven

    Das Gesetz verlangt von keinem, der rechtswidrig angegriffen wird, ohne dass er den Angriff schuldhaft verursacht hat, dass er unter Preisgabe seiner Ehre oder anderer berechtigter Belange die Flucht ergreift oder auf andere Weise dem Angriff ausweicht, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, welche das Notwehrrecht einschränken (vgl. BGH NJW 1980, 2263, zit. n. Juris Rdnr. 8).

    Das durch den Einsatz dieser nicht ungefährlichen Waffe für den Nebenkläger gegebene hohe Verletzungsrisiko musste der Angeklagte nicht meiden (vgl. BGH NJW 1980, 2263, zit. n. Juris Rdnr. 13).

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    K. durfte sich auch gegen die beiden körperlich überlegenen Männer mit einem spitzen Gegenstand, den er als Waffe verwendete, wehren (BGHSt 24, 356, 358; BGH, NJW 1980, 2263; Jakobs, aaO, S. 323, Rz. 33, 34; Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 22./1985, § 32 Rz. 34 ff., bes. 36 und 37 m.N.).

    Eine allgemein erforderliche Warnung und Drohung, man werde eine Stichwaffe verwenden (BHGSt 26, 256, 258; BGH, NJW 1980, 2263; Schönke/Schröder/Lenckner, § 32, Rz. 36; Jakobs, S. 323, Rz. 31), war hier überflüssig, weil H. K. die "Waffe" anfangs bei Stichen, die noch nicht tödlich wirkten, verwendete, W. K. durch seine Ehefrau gewarnt wurde und Sch. vom Angriff abließ.

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen (auch eine Schußwaffe, sogar die, die er ohne Erlaubnis führt: BGH NStZ 1986, 357), das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230 [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73]; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

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  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20

    Notwehr (hier: Nothilfe) gegen Erpressung (Recht am eigenen Bild;

    Dies könnte trotz bestehender Nothilfelage daran scheitern, dass private Notwehr im Verhältnis zur staatlichen Gefahrenabwehr subsidiär ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 1 StR 325/65, juris Rn. 6; vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 137; MüKoStGB/Erb, 4. Aufl., § 32 Rn. 145 mwN; LK/Rönnau/Hohn, StGB, 13. Aufl., § 32 Rn. 183 mwN; Schönke/Schröder/Perron/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 32 Rn. 41; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 32 Rn. 35; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 24. Juli 1979 - 1 StR 249/79, NJW 1980, 2263).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

  • OLG München, 28.05.1991 - 5 U 5054/90
  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 741/88

    Fehlender Tötungsvorsatz bei (versuchtem) Totschlag; Tötungsvorsatz bei

  • BGH, 16.04.1998 - 4 StR 114/98

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage

  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 309/94

    Notwehr - Zulässiges Verteidigungsmittel - Gefahrbeseitigung

  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96

    Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund

  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des

  • OLG Hamm, 05.11.1999 - 9 U 157/98
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 526/90

    Beachtung des Grundsatzes der umfassenden Beweiswürdigung - Einsatz eines

  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94

    Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr

  • BVerwG, 28.07.1981 - 2 WD 26.80

    Disziplinarverfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten wegen Misshandlung eines

  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Ss 1597/97

    Sprungrevision, Notwehr, gefährliche Körperverletzung, Darlegungsumfang

  • BGH, 14.12.1982 - 1 StR 723/82

    Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Furcht - Objektives Vorliegen einer

  • BGH, 01.07.1980 - 1 StR 831/79

    Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts über die

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