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   BGH, 25.07.2019 - 1 StR 250/19   

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https://dejure.org/2019,33284
BGH, 25.07.2019 - 1 StR 250/19 (https://dejure.org/2019,33284)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2019 - 1 StR 250/19 (https://dejure.org/2019,33284)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 1 StR 250/19 (https://dejure.org/2019,33284)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 8 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Revision hinsichtlich Darlegung der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung und Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 338 Nr. 8 ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Begründung der Revision hinsichtlich Darlegung der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung und Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensrüge - und ihre Begründung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18

    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 250/19
    a) Gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO muss der Beschwerdeführer im Rahmen einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen grundsätzlich so vollständig und genau darlegen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung in die Lage versetzt wird, über den geltend gemachten Mangel endgültig zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 Rn. 8 und vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14 Rn. 13; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06 Rn. 13 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 140/14

    Verfahrensrüge wegen vermeintlich zu Unrecht abgelehnten Beweisantrags (Ablehnung

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 250/19
    a) Gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO muss der Beschwerdeführer im Rahmen einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen grundsätzlich so vollständig und genau darlegen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung in die Lage versetzt wird, über den geltend gemachten Mangel endgültig zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 Rn. 8 und vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14 Rn. 13; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06 Rn. 13 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 250/19
    a) Gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO muss der Beschwerdeführer im Rahmen einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen grundsätzlich so vollständig und genau darlegen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung in die Lage versetzt wird, über den geltend gemachten Mangel endgültig zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 Rn. 8 und vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14 Rn. 13; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06 Rn. 13 ff.; jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 111/21

    Bestellung eines Beistands (Fortwirkung bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Der Senat hat - um jede Beschwer des Angeklagten auszuschließen ? die vom Landgericht unterlassene Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für den vom Angeklagten in Spanien erlittenen "Polizeigewahrsam' nachgeholt (§ 51 Abs. 4 Satz 2 StGB) und den Anrechnungsmaßstab mit 1:1 festgelegt (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2019 - 1 StR 250/19; vom 5. Februar 2019 - 5 StR 586/18 und vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 508/17).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 279/20

    Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung; Nachholung der

    Anhaltspunkte für einen anderen Anrechnungsmaßstab sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (zum Anrechnungsmaßstab von 1:1 für Spanien vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2019 - 1 StR 250/19; vom 5. Februar 2019 - 5 StR 586/18 und vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 508/17).
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