Rechtsprechung
BGH, 09.08.1988 - 1 StR 252/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Unterscheidung von fortgesetzten Taten und Einzelstrafaussprüchen - Annahme fortgesetzter Taten bei Betäubungsmitteldelikten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 52
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter …
Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmitteln, die angesichts einer Aufbewahrung an verschiedenen Orten wie hier nicht als ein Vorrat im tatsächlichen Sinne anzusehen sind, würde hingegen nicht genügen, die Annahme einer Bewertungseinheit zu begründen (…vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9, 10; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NJW 2003, 300, 301). - BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen - …
Nicht jedoch hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln etwa durch das Verwahren der neu erworbenen Menge am Ort des Restes aus der Vortat, die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1982, 512 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4). - BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung
Hier wird das Landgericht zu beachten haben, daß der bloße gleichzeitige unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, sofern der Angeklagte in einzelnen Fällen der Zeugin Kokain aus einer einzigen zum Eigenverbrauch erworbenen Menge veräußert haben sollte, allein nicht die Kraft hat, mehrere selbständige Fälle des unerlaubten Veräußerns von Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 4, 2). - BGH, 19.04.1989 - 2 StR 116/89
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Entsprechendes gilt auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen für die Rauschgiftgeschäfte des Angeklagten mit G., dem Kurden und As. Allerdings kann auch eine Rauschgiftgeschäfte betreffende fortgesetzte Handlung in Richtung auf neue Erwerbsquellen wie auf neue Absatzmöglichkeiten erweitert werden (BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]), wofür aber eine zeitliche Überschneidung zweier Handlungen (oder Handlungsreihen) nicht in jedem Fall genügt (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 252/88), z.B. dann nicht, wenn sich die Begehungsweisen wesentlich unterscheiden (vgl. BGH NJW 1987, 510).