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   BGH, 21.08.2012 - 1 StR 257/12   

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https://dejure.org/2012,27043
BGH, 21.08.2012 - 1 StR 257/12 (https://dejure.org/2012,27043)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2012 - 1 StR 257/12 (https://dejure.org/2012,27043)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2012 - 1 StR 257/12 (https://dejure.org/2012,27043)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO aF; § 370 AO; § 46 StGB; § 15 UStG; § 14 Abs. 2 UStG aF; § 14c UStG
    Strafzumessung bei der Umsatzsteuerhinterziehung (besonders schwerer Fall: Erörterungsmangel hinsichtlich des groben Eigennutzes; Steuerverkürzung großen Ausmaßes als unbenannter besonders schwerer Fall); unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (Bedeutung für die ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 3 S 2 Nr 1 AO vom 01.10.2002
    Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung: Grober Eigennutz bei Umsatzsteuerhinterziehung zugunsten einer Aktiengesellschaft durch den Alleinaktionär; Berücksichtigung der Höhe des Hinterziehungsbetrages bei der Strafzumessung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines unbenannten schweren Falles i.R.d. § 370 Ab. 3 S. 2 AO aufgrund der Höhe des Hinterziehungsbetrags; Notwendigkeit der Einbeziehung des Hinterziehungsbetrags bei Nichtbeachtung der aus § 14c UStG erwachsenden Steuerpflicht durch einen Steuerpflichtigen in die ...

  • rewis.io

    Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung: Grober Eigennutz bei Umsatzsteuerhinterziehung zugunsten einer Aktiengesellschaft durch den Alleinaktionär; Berücksichtigung der Höhe des Hinterziehungsbetrages bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Ab. 3S. 2; UStG § 14c
    Annahme eines unbenannten schweren Falles i.R.d. § 370 Ab. 3 S. 2 AO aufgrund der Höhe des Hinterziehungsbetrags; Notwendigkeit der Einbeziehung des Hinterziehungsbetrags bei Nichtbeachtung der aus § 14c UStG erwachsenden Steuerpflicht durch einen Steuerpflichtigen in die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Eigennützigkeit bei der Steuerhinterziehung - Zur Schadensfeststellung und Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20

    Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft

    Wegen der sehr hohen Hinterziehungsbeträge wäre gleichwohl vom Vorliegen eines (unbenannten) besonders schweren Falles des § 370 Abs. 3 Satz 1 AO auszugehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21.08.2012 - 1 StR 257/12, juris, Rn. 29; Jäger, in: RA, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 277, 285 a.E.).
  • BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13

    Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß §

    Zwar liegt bei sehr hohen Hinterziehungsbeträgen die Annahme eines besonders schweren Falles gemäß § 370 Abs. 3 Satz 1 AO auch dann nicht fern, wenn ein Regelbeispiel nach der zur Tatzeit geltenden Fassung nicht gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2012 - 1 StR 257/12, Rn. 29, wistra 2013, 28; Beschluss vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, Rn. 22, NJW 2009, 690).
  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 99/16

    Tatzeitprinzip (Anwendbarkeit des Regelbeispiels einer alten Fassung);

    c) Sollte die Strafkammer groben Eigennutz im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO aF nicht feststellen können, kann ein unbenannter besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 21. August 2012 - 1 StR 257/12, wistra 2013, 28, 30; Beschluss vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NStZ 2009, 159; Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 370 Rn. 277).
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