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   BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18   

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https://dejure.org/2018,44353
BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18 (https://dejure.org/2018,44353)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2018 - 1 StR 257/18 (https://dejure.org/2018,44353)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 257/18 (https://dejure.org/2018,44353)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 266a Abs. 1 StGB
    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen); Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Möglichkeit, gesetzliche Pflicht zu erfüllen, omissio libera in causa)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 266a Abs. 1 StGB, § 266a StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Anforderungen an die konkrete Bezeichnung eines Beweisergebnisses

  • rewis.io

    Tatrichterliche Feststellungen zur Zahlungsfähigkeit bei Tatvorwurf des Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a Abs. 1 ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Anforderungen an die konkrete Bezeichnung eines Beweisergebnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungsrüge - und das erwartete Beweisergebnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht gezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 748 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18
    Insoweit gelten für das echte Unterlassungsdelikt des § 266a StGB die allgemeinen Grundsätze, wonach als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung hinzutreten muss, dass dem Handlungspflichtigen die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht möglich und zumutbar ist (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 319 f.).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18
    Jedenfalls mangelt es an Vortrag zu einem bestimmten Beweisergebnis (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 1 StR 489/17 und Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723); dieses wurde nicht hinreichend konkret bezeichnet (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316, 317).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 618/97

    Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Hinreichend konkretisiertes

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1998 - 4 StR 618/97 Rn. 2, bei Kusch NStZ-RR 1999, 33, 38 mwN).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18
    Jedenfalls mangelt es an Vortrag zu einem bestimmten Beweisergebnis (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 1 StR 489/17 und Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723); dieses wurde nicht hinreichend konkret bezeichnet (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316, 317).
  • BGH, 29.08.2018 - 1 StR 489/17

    Beweisantragsrügen - und die erforderliche Begründung

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 1 StR 257/18
    Jedenfalls mangelt es an Vortrag zu einem bestimmten Beweisergebnis (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 1 StR 489/17 und Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 723); dieses wurde nicht hinreichend konkret bezeichnet (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 1 StR 259/10, NStZ-RR 2010, 316, 317).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

    Entscheidend ist, dass er sich im Sinne eines Vorverschuldens durch sein Mitwirken am unerlaubten Herstellen in eine Situation brachte, in der er nachfolgend zwingend gegen die Pflicht zur Verwendung von Steuerzeichen verstoßen musste (vgl. Rolletschke in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 370 AO Rn. 69; zur "omissio libera in causa" beim Verstoß gegen die Pflicht zum Abführen der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen des § 266a Abs. 1 StGB: BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 257/18 Rn. 9, 11 und vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 320 ff.); er konnte indes ohne Weiteres seine Mitwirkung unterlassen (vgl. Jäger in Joecks/Jäger/Randt, aaO Rn. 392; Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 75. Lieferung, Stand Mai 2021, § 370 AO Rn. 362; Küchenhoff in Wabnitz/Janovsky/Schmitt, Handbuch Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 5. Aufl., 23. Kapitel, Zollstraftaten, Rn. 373).
  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Vorsätzliche Körperverletzung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 257/18 -, juris m.w.N.).
  • KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19

    Urteilsgründe: Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten

    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge nur dann erhoben, wenn die Rechtsbeschwerde die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 257/18 -, juris m.w.N.; Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 Ws (B) 473/15 -, beide bei juris).
  • BGH, 19.09.2019 - 1 StR 317/19

    Keine Zuständigkeit des BGH für den erhobenen Rechtsbehelf, wenn Entscheidung des

    Auf die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 11. Oktober 2018 (1 StR 257/18) das Urteil im Hinblick auf die Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in sieben Fällen sowie im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben; die weitergehende Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen.
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