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   BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64   

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https://dejure.org/1964,367
BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64 (https://dejure.org/1964,367)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1964 - 1 StR 26/64 (https://dejure.org/1964,367)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1964 - 1 StR 26/64 (https://dejure.org/1964,367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der Begehung von Straftaten kraft der ehelichen Lebensgemeinschaft - Vorgeschützte Unkenntnis von der Verpflichtung zur Anzeige des räuberischen Vorhabens des Ehemannes als Gebotsirrtum - Definitionen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 295
  • NJW 1964, 1330
  • MDR 1964, 610
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08

    Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"

    Da er alle Umstände kannte, ist hier auch die subjektive Tatseite zweifelsfrei gegeben (vgl. BGHSt 19, 295, 299).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Schließlich enthält auch die Wertung, daß den Angeklagten im zweiten Tatkomplex lediglich ein vermeidbarer Gebotsirrtum zugute zu halten sei (vgl. BGHSt 15, 155; 19, 295; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 95f), keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten, ohne daß dies besonderer Begründung bedürfte.
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Glaubt er, nicht zum Eingreifen verpflichtet zu sein und für die Abführung der Beiträge Sorge tragen zu müssen, so unterliegt er keinem tatbestandsausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern einem Verbots- bzw. Gebotsirrtum, der ihn nur bei Unvermeidbarkeit entschuldigt (BGHSt 16, 155, 158; 19, 295; BGH, Urteil vom 7. November 1967 - 1 StR 429/67 - GA 1968, 336, 337).
  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00

    Unterlassungsvorsatz (Bewußtsein möglichen Handels); Pflichtwidrige Verwendung

    Bei echten Unterlassungsdelikten - wie dem Nichtführen eines Baubuchs - ist die aus dem Gebotstatbestand folgende Handlungspflicht als solche zwar kein Tatumstand, auf den sich der Vorsatz erstrecken müßte; sie gehört zu der durch den Tatbestand indizierten Rechtswidrigkeit (BGHSt 19, 295).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    a) Der Tatbestand des Raubes erfordert den Einsatz von Gewalt oder Drohung als Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme einer Sache (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 15. September 1964 - 1 StR 26/64, BGHSt 20, 32, 33, vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92, und vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144).
  • BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80

    Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen

    Er schließt nach den in BGHSt 19, 295 entwickelten Grundsätzen nicht den Vorsatz aus.
  • OLG Koblenz, 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09

    Vorsätzliche Nichtausstellung von Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie

    Vielmehr begründet mangelndes Gebotsbewusstsein einen dem Verbotsirrtum nach § 17 StGB bzw. § 11 Abs. 2 OWiG gleichzustellenden Gebotsirrtum (grundlegend BGHSt 19, 295).
  • OLG Koblenz, 28.06.1996 - 14 W 355/96

    Beschränkte Erbenhaftung in der Kostenfestsetzung

    Die Beklagten können sich für ihre gegenteilige Ansicht nur scheinbar auf den in NJW 1964, 1330 abgedruckten Beschluß des Kammergerichts stützen, wonach ein im Urteil enthaltener Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung unverändert in den Kostenfestsetzungsbeschluß zu übernehmen ist.
  • BayObLG, 12.06.1992 - 3 ObOWi 46/92

    Begriff der "Massenunterkunft" i.S. des Bundesseuchengesetzes

    Soweit das angefochtene Urteil im Rahmen der Ordnungswidrigkeit gemäß § 16 Nr.,1 b GDG einen Irrtum des Betroffenen über die in § 9 .Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 1.Halbsatz GDG aufgeführte übliche Betriebs- und Geschäftszeit behandelt (Urteil S.8 und 9), stellt dieser Irrtum über Umstände, welche die Rechtspflicht begründen, ebenfalls einen Tatbestandsirrtum dar (vgl. BGHSt 19, 295).
  • OLG Jena, 01.11.2005 - 1 Ss 222/05

    Allg. Owi

    Der Vorsatz muss sich nur auf die Tatumstände, d.h. auf diejenigen Umstände beziehen, welche die Handlungspflicht auslösen, nicht jedoch auf die Handlungspflicht selbst bzw. ihren Umfang oder Zeitpunkt (vgl. BGHSt 19, 295, 298).
  • OLG Hamm, 24.02.2000 - 23 W 721/99

    Kostengrundentscheidung ohne Vorbehalt beschränkter Erbenhaftung - keine

  • BGH, 29.06.1976 - 1 StR 237/76

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer

  • BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72

    Vorliegen eines Irrtums über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei -

  • LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82

    Verfassungsfeindliche Kennzeichen auf dem Einband eines Thriller-Romans

  • BGH, 25.11.1975 - 1 StR 637/75

    Anzeigepflicht von Straftaten aus § 138 Strafgesetzbuch (StGB) - Tatbeteiligung

  • BGH, 27.11.1969 - 3 StR 206/69

    Darlegung der inneren Tatseite des § 138 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 26.05.1970 - 2 StR 509/69

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Strafbarkeit wegen der

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