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   BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86   

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https://dejure.org/1986,2217
BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86 (https://dejure.org/1986,2217)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1986 - 1 StR 26/86 (https://dejure.org/1986,2217)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1986 - 1 StR 26/86 (https://dejure.org/1986,2217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitnahme eines Koffers mit Heroin - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unterschmuggeln von Heroin bei Reisenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 462
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen um Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und - dabei ist das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens mit zu berücksichtigen - auch keine begründete Aussicht besteht, der Zeuge könne in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden (vgl. BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375; Herdegen NStZ 1984, 337, 338/339; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 262, 266).

    Aber selbst wenn die Möglichkeit besteht, einen Zeugen im Wege der internationalen Rechtshilfe vernehmen zu lassen, kann er als unerreichbar angesehen werden, wenn nur seine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag (vgl. BGHSt 13, 300, 302 [BGH 29.10.1959 - 1 StR 432/59]; 22, 118, 122 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; BGH NJW 1983, 527/528; BGH NStZ 1985, 375, 376).

  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen um Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und - dabei ist das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens mit zu berücksichtigen - auch keine begründete Aussicht besteht, der Zeuge könne in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden (vgl. BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375; Herdegen NStZ 1984, 337, 338/339; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 262, 266).

    Aber selbst wenn die Möglichkeit besteht, einen Zeugen im Wege der internationalen Rechtshilfe vernehmen zu lassen, kann er als unerreichbar angesehen werden, wenn nur seine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag (vgl. BGHSt 13, 300, 302 [BGH 29.10.1959 - 1 StR 432/59]; 22, 118, 122 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; BGH NJW 1983, 527/528; BGH NStZ 1985, 375, 376).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1983, 277, 278; 1984, 180).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Aber selbst wenn die Möglichkeit besteht, einen Zeugen im Wege der internationalen Rechtshilfe vernehmen zu lassen, kann er als unerreichbar angesehen werden, wenn nur seine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag (vgl. BGHSt 13, 300, 302 [BGH 29.10.1959 - 1 StR 432/59]; 22, 118, 122 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; BGH NJW 1983, 527/528; BGH NStZ 1985, 375, 376).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1983, 277, 278; 1984, 180).
  • BGH, 05.10.1982 - 5 StR 466/82

    Vollständige Mitteilung in einer Revisionsbegründung hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Aber selbst wenn die Möglichkeit besteht, einen Zeugen im Wege der internationalen Rechtshilfe vernehmen zu lassen, kann er als unerreichbar angesehen werden, wenn nur seine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag (vgl. BGHSt 13, 300, 302 [BGH 29.10.1959 - 1 StR 432/59]; 22, 118, 122 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; BGH NJW 1983, 527/528; BGH NStZ 1985, 375, 376).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen um Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und - dabei ist das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens mit zu berücksichtigen - auch keine begründete Aussicht besteht, der Zeuge könne in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden (vgl. BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375; Herdegen NStZ 1984, 337, 338/339; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 262, 266).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Wie die vorstehenden Ausführungen unter III 2 ergeben, fällt den Angeklagten F. und G. im Zusammenhang mit der unerlaubten Einfuhr des Betäubungsmittels keine grobe Fahrlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG zur Last (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 3. Februar 1983 - 1 StR 823/82 - bei Holtz MDR 1983, 450/451).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1983, 277, 278; 1984, 180).
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 700/83

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handel mit

    Auszug aus BGH, 04.03.1986 - 1 StR 26/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Zeuge unerreichbar, wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen um Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und - dabei ist das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens mit zu berücksichtigen - auch keine begründete Aussicht besteht, der Zeuge könne in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden (vgl. BGHSt 22, 118, 120 [BGH 08.03.1968 - 4 StR 615/67]; 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]; BGH NStZ 1984, 375, 376; 1985, 375; Herdegen NStZ 1984, 337, 338/339; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 262, 266).
  • BGH, 22.03.1984 - 1 StR 100/84

    Anforderungen an die Verlesung eines Protokolls über die Vernehmung eines

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    In einem die fahrlässige Einfuhr von Betäubungsmitteln betreffenden Fall hat der Senat ebenfalls bereits auf die Erkennbarkeit für die dortigen Angeklagten abgestellt, dass sich in dem von ihnen transportierten Koffer Betäubungsmittel befanden (BGH, Urteil vom 4. März 1986 - 1 StR 26/86, NStZ 1986, 462 f.).
  • BGH, 09.09.1987 - 3 StR 254/87

    Begriff des Handeltreibens

    Auch derjenige, der einen präparierten Koffer mit Betäubungsmitteln an einen bestimmten Ort bringt und dort verkauft, kann fahrlässig unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel treiben, wenn er von dem Vorhandensein des Betäubungsmittels in dem Koffer nichts wußte (BGH NStZ 1983, 174 ; zur fahrlässigen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln vgl. ferner BGH NStZ 1986, 462 ).
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