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   BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93   

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https://dejure.org/1993,3268
BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93 (https://dejure.org/1993,3268)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1993 - 1 StR 26/93 (https://dejure.org/1993,3268)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1993 - 1 StR 26/93 (https://dejure.org/1993,3268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeiten der Versagung der bei alkoholbedingter Einschränkung der Schuldfähigkeit zugelassenen Strafmilderung mit der Begründung der schuldhaften Herbeiführung des Zustandes durch den Täter - Bewertung des Umstandes des häufigen Genusses von Alkohol bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 421
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93
    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 35, 143 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9 und 20).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93
    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 35, 143 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9 und 20).
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93
    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 35, 143 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9 und 20).
  • BGH, 16.02.1987 - 3 StR 17/87

    Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93
    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 35, 143 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9 und 20).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93
    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 35, 143 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9 und 20).
  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93
    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 35, 143 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9 und 20).
  • LG Aurich, 16.03.1984 - 6 O 58/84
    Auszug aus BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93
    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] m.w.Nachw.; vgl. auch BGHSt 35, 143 sowie BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9 und 20).
  • BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 21/15

    Anfrageverfahren; verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafmilderung bei

    Hierfür genügt etwa das Wissen des Täters, dass er unter Alkoholeinfluss zu strafbaren Verhaltensweisen neigt, aber trotzdem Alkohol trinkt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. April 2013 - 1 StR 105/13 und vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14, NStZ-RR 2014, 238; vgl. auch Senat, Urteile vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 36, vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78 und vom 6. Mai 1993 - 1 StR 136/93, BGHR StGB § 21 Vorverschulden 4; Beschluss vom 2. März 1993 - 1 StR 26/93, StV 1993, 421; Urteile vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 574/92 und vom 15. Dezember 1987 - 1 StR 498/87, BGHSt 35, 143).
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 472/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung eines minder schweren Falles des Totschlags

    Eine solche sich - an die Annahme der Provokationsalternative - anschließende Ermessensentscheidung, in der alle Umstände berücksichtigt werden, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 1993 - 1 StR 26/93, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 7 mwN), hat das Tatgericht indes nicht vorgenommen.
  • BGH, 14.07.1993 - 2 StR 352/93

    Begründung eines Provokationsfalles durch einen auf Alkoholgenuß beruhenden

    Denn ein auf Alkoholgenuß beruhender Strafmilderungsgrund nach § 21 kann die Annahme eines Provokationsfalles im Sinne des § 213 1. Alternative StGB weder begründen noch mitbegründen (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6, 9, 20; StGB § 226 Strafrahmenwahl 1; BGHSt 35, 143; BGH, Beschl. v. 20. August 1991 - 5 StR 378/91; v. 23. Juli 1991 - 1 StR 374/91 = StV 1992, 115; v. 2. März 1993 - 1 StR 26/93).
  • BGH, 08.06.1993 - 1 StR 276/93

    Versagung einer Strafrahmenmilderung

    Sind wie hier die die Voraussetzungen des Provokationsfalles tragenen Umstände von solcher Intensität, daß sie auch zur Feststellung erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit (§ 21 StGB) führen, so bestehen beide Milderungsgründe rechtlich selbständig nebeneinander; § 50 StGB kann in einem solchen Falle nicht eingreifen (vgl. BGH NStZ 1986, 71; BGH, Beschluß vom 2. März 1993 - 1 StR 26/93).
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