Rechtsprechung
BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen des § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) i.R.e. Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen des § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) i.R.e. Vielzahl gleichartiger Wirtschaftsstraftaten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 24.09.2008 - 22 KLs 628 Js 34798/02
- LG Mannheim, 12.12.2008 - 22 KLs 628 Js 34798/02
- BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09
- BGH, 28.10.2009 - 5 ARs 53/09
- BGH, 17.11.2009 - 3 ARs 16/09
- BGH, 25.11.2009 - 2 ARs 455/09
- BGH, 30.11.2009 - 4 ARs 17/09
- BGH, 08.12.2009 - 4 ARs 17/09
- BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09
- BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 703
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften
Auf Anfrage des 1. Strafsenats vom 2. September 2009 gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG (1 StR 260/09, NStZ 2009, 703) hat der 2. Strafsenat im Ergebnis an seiner Auffassung festgehalten (Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09, wistra 2010, 66). - BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09
Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter …
Die Frage, ob der Anklagesatz den Anforderungen des § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. § 200 StPO genügt, wenn einem Angeklagten eine große Zahl von Vermögensdelikten zur Last gelegt wird, die einem einheitlichen modus operandi folgen, und im Anklagesatz, der allein in der Hauptverhandlung verlesen wird, neben der Schilderung der gleichartigen Tatausführung, die die Merkmale des jeweiligen Straftatbestandes erfüllt, die Gesamtzahl der Taten, der Tatzeitraum sowie der Gesamtschaden bezeichnet werden und die Einzelheiten der Taten ergänzend in einem anderen, nicht zu verlesenden Teil der Anklageschrift detailliert beschrieben sind, hat der Senat gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG in einem anderweitigen Verfahren - nach Anfrage bei den übrigen Strafsenaten (§ 132 Abs. 3 GVG) - dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 StR 260/09, NJW 2010, 1386).Nach Eingang der Antragsschrift des Generalbundesanwalts am 13. August 2009 und der diesbezüglichen Gegenerklärung des Angeklagten vom 17. August 2009 wurde die Entscheidung über die Revision des Angeklagten mit Blick auf das oben genannte Anfrage- und Vorlageverfahren zurückgestellt, das mit dem Anfragebeschluss des Senats nach § 132 Abs. 3 GVG vom 2. September 2009 (1 StR 260/09; NStZ 2009, 703) eingeleitet worden war.
Rechtsprechung
BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 132 Abs. 2, Abs. 4 GVG
Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl von Vermögensdelikten (Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; Recht auf effektive Verteidigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 200 Abs 1 S 1 StPO, § 243 Abs 3 S 1 StPO, § 132 Abs 2 GVG, § 132 Abs 4 GVG
Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten - Wolters Kluwer
Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl von einer einheitlichen Vorgehensweise folgenden Einzeltaten
- rewis.io
Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 200 Abs. 1 S. 1; StPO § 243 Abs. 3 S. 1
Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl von einer einheitlichen Vorgehensweise folgenden Einzeltaten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 24.09.2008 - 22 KLs 628 Js 34798/02
- LG Mannheim, 12.12.2008 - 22 KLs 628 Js 34798/02
- BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09
- BGH, 28.10.2009 - 5 ARs 53/09
- BGH, 17.11.2009 - 3 ARs 16/09
- BGH, 25.11.2009 - 2 ARs 455/09
- BGH, 30.11.2009 - 4 ARs 17/09
- BGH, 08.12.2009 - 4 ARs 17/09
- BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09
- BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1386
- NStZ-RR 2010, 313
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften
Mit Beschluss vom 24. Februar 2010 hat der 1. Strafsenat gem. § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende, im Blick auf vom 2. Strafsenat geäußerte Bedenken gegenüber der Anfrage vom 2. September 2009 konkretisierend modifizierte Anfrage an den Großen Senat für Strafsachen gerichtet (NJW 2010, 1386 ff.):.Nach forensischer Erfahrung besteht vor allem in Verfahren, in denen massenweise und gleichförmig begangene Delikte angeklagt sind, das praktische Bedürfnis, die Hauptverhandlung von der zeitaufwändigen Verlesung von Details der einzelnen Taten zu entlasten (so auch BGH…, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09 , Rn. 5 unter Hinweis auf Wilhelm NStZ 2007, 358; vgl. auch die Fallschilderung von Müller NJW 2009, 3745, 3746 sowie Leipold/Beukelmann NJW-Spezial 2010, 249).
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09
Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter …
Die Frage, ob der Anklagesatz den Anforderungen des § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO i.V.m. § 200 StPO genügt, wenn einem Angeklagten eine große Zahl von Vermögensdelikten zur Last gelegt wird, die einem einheitlichen modus operandi folgen, und im Anklagesatz, der allein in der Hauptverhandlung verlesen wird, neben der Schilderung der gleichartigen Tatausführung, die die Merkmale des jeweiligen Straftatbestandes erfüllt, die Gesamtzahl der Taten, der Tatzeitraum sowie der Gesamtschaden bezeichnet werden und die Einzelheiten der Taten ergänzend in einem anderen, nicht zu verlesenden Teil der Anklageschrift detailliert beschrieben sind, hat der Senat gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG in einem anderweitigen Verfahren - nach Anfrage bei den übrigen Strafsenaten (§ 132 Abs. 3 GVG) - dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung vorgelegt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 StR 260/09, NJW 2010, 1386).
Rechtsprechung
BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 132 GVG; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 46 StGB; § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO
Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter Vermögensstraftaten; Strafmilderung nach Ablauf eines Anfrageverfahrens oder Vorlageverfahrens (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Verfahrensdauer; Kompensation) - lexetius.com
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- bundesgerichtshof.de
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§ 200 Abs 1 S 1 StPO, § 243 Abs 3 S 1 StPO
Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten - Wolters Kluwer
Verurteilung eines Angeklagten wegen nicht von dem Eröffnungsbeschluss umfasster Taten; Anforderungen an die Verlesung des Anklagesatzes in Strafverfahren wegen einer Vielzahl durch eine gleichartige Begehungsweise gekennzeichneter und gleichförmiger Taten oder ...
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Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten
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Verurteilung eines Angeklagten wegen nicht von dem Eröffnungsbeschluss umfasster Taten; Anforderungen an die Verlesung des Anklagesatzes in Strafverfahren wegen einer Vielzahl durch eine gleichartige Begehungsweise gekennzeichneter und gleichförmiger Taten oder ...
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 24.09.2008 - 22 KLs 628 Js 34798/02
- LG Mannheim, 12.12.2008 - 22 KLs 628 Js 34798/02
- BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09
- BGH, 28.10.2009 - 5 ARs 53/09
- BGH, 17.11.2009 - 3 ARs 16/09
- BGH, 25.11.2009 - 2 ARs 455/09
- BGH, 30.11.2009 - 4 ARs 17/09
- BGH, 08.12.2009 - 4 ARs 17/09
- BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09
- BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 420
- NStZ-RR 2014, 130
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
Daher stellt der Umstand, dass die näheren individualisierenden tatsächlichen Umstände der Einzeltaten oder der Einzelakte in Tabellen enthalten waren, die zwar Teil der Anklageschrift, aber nicht Teil des Anklagesatzes i.S.v. § 243 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 200 Abs. 1 StPO waren, keinen Verfahrensfehler dar, auf dem das Urteil beruht (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 260/09). - BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10
Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen; …
Mit Beschlüssen vom 15. März 2011 - 1 StR 260/09 und 1 StR 429/09 - hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der durch ein Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG bestimmten, nicht rechtsstaatswidrig verzögerten Dauer des Revisionsverfahrens einen bestimmenden Strafzumessungsgrund erblickt und die vom Tatrichter rechtsfehlerfrei bemessenen Einzelstrafen wie auch die Gesamtstrafe aufgehoben. - BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …
Durch die verlesenen Teile der Anklagesätze waren die dem Angeklagten zur Last liegenden Taten hinreichend umgrenzt; das Verlesen der allgemeinen Schilderung der für alle Fälle gleichartigen Tatausführung ist hierzu ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2011, 1 StR 260/09, Rn.15). - BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12
Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der …
Zwar kann in einem Disziplinarverfahren, in dem einem Beamten - wie hier - eine Vielzahl gleichförmiger Taten zur Last gelegt werden, die durch eine gleichartige Begehungsweise gekennzeichnet sind, hinsichtlich der näheren individualisierenden tatsächlichen Umstände der Einzeltaten auf eine tabellarische Aufstellung verwiesen werden (vgl. zur entsprechenden Erleichterung im Strafverfahren BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 260/09 - NStZ 2011, 420 Rn. 19).