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   BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80   

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https://dejure.org/1980,19
BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80 (https://dejure.org/1980,19)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1980 - 1 StR 262/80 (https://dejure.org/1980,19)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80 (https://dejure.org/1980,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils bei Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch - Regelbeispiele des § 243 StGB als "strafrahmenändernde Zumessungsvorschriften" - Grundlage des Schuldspruchs - Doppelrelevante Tatsachen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 359
  • NJW 1981, 589
  • MDR 1981, 244
  • NStZ 1981, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (186)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17

    Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste

    a) Ob der Rechtsmittelführer nur einzelne abtrennbare Teile eines Urteils angreifen will, ist eine Frage, die im Zweifelsfall im Wege der Auslegung seiner Rechtsmittelerklärungen zu beantworten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359, 365 (zu § 318 StPO)).
  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß schon wiederholt - wenn auch in anderem Zusammenhang (vgl. Otto JZ 1985, 21, 24) - hervorgehoben, daß die Regelbeispiele für besonders schwere Fälle sich im Wesen nicht tiefgreifend von selbständigen Qualifikationstatbeständen unterschieden und die Wahl des Gesetzgebers für die eine oder andere Ausgestaltung einer Vorschrift mehr eine Frage der formalen Gesetzestechnik sei (BGHSt 26, 167, 173; 29, 359, 368).
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Wenngleich darin "kein tiefgreifender Wesensunterschied" zu den selbständigen Qualifikationstatbeständen liegt (BGHSt 26, 167 [173]; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 570/79 - bei Holtz MDR 1980, 274), weil sie ebenso einen erhöhten, "in der Regel" zur Strafrahmenverschiebung führenden Unrechtsgehalt und Schuldgehalt (vgl. BGH MDR 1976, 769) festlegen, handelt es sich dennoch nicht um Tatbestandsmerkmale (BGHSt 29, 359, [368]).
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