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   BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88   

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https://dejure.org/1988,3
BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88 (https://dejure.org/1988,3)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1988 - 1 StR 262/88 (https://dejure.org/1988,3)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1988 - 1 StR 262/88 (https://dejure.org/1988,3)
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Aids I

Gesundheitsbeschädigung, § 223a Abs. 1 StGB aF (§ 224 StGB nF), § 15 StGB, dolus eventualis

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte gefährliche Körperverletzung - Ungeschützter Geschlechtsverkehr trotz Kenntnis einer HIV-Infektion

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Strafbarkeit eines HIV-Infizierten, der in Kenntnis seiner Ansteckung mit einem anderen ohne Schutzmittel Sexualverkehr ausübt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • aek-mv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    HIV-Prävention durch Strafrecht?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 1
  • NJW 1989, 781
  • MDR 1989, 273
  • NStZ 1989, 114
  • StV 1989, 61
 
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Wird zitiert von ... (199)

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Das Landgericht ist innerhalb der gebotenen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 41; BGH NStZ 2000, 583) rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, der Angeklagte habe ernsthaft darauf vertraut, der als möglich erkannte Tod von Frau R. werde nicht eintreten.
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der durch den Generalbundesanwalt zitierten Entscheidung zu ungeschützten Sexualkontakten eines HIV-Infizierten die Auffassung vertreten, für die Annahme eines bedingten (Körperverletzungs-)Vorsatzes könnten auch statistisch gering zu veranschlagende Risiken herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 11 f.).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Bei der erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f., vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10, WM 2012, 260, 262, und vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11) darf der Tatrichter den Beweiswert offensichtlicher Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht so gering veranschlagen, dass auf eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beweisanzeichen verzichtet werden kann (BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654; vgl. zusammenfassend zuletzt BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11 m.w.N.).
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