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   BGH, 29.08.2018 - 1 StR 263/18   

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https://dejure.org/2018,35368
BGH, 29.08.2018 - 1 StR 263/18 (https://dejure.org/2018,35368)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2018 - 1 StR 263/18 (https://dejure.org/2018,35368)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2018 - 1 StR 263/18 (https://dejure.org/2018,35368)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    §§ 9, 11 Bewertungsgesetz (BewG)

  • Wolters Kluwer

    Steuerpflicht hinsichtlich der Anteile an einem tschechischen Unternehmen als verdeckte Einlage

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Wertermittlung bei der Einbringung von Gesellschaftsanteilen; tatrichterliche Beweiswürdigung bei Anschluss an ein Sachverständigengutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 2 S. 1-2
    Steuerpflicht hinsichtlich der Anteile an einem tschechischen Unternehmen als verdeckte Einlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Einlage von Gesellschaftsanteilen - und der "Veräußerungspreis"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sachverständigengutachten im Strafprozess - und die Urteilsgründe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09

    Gewinn aus einer verdeckten Einlage - Ableitung des gemeinen Werts von

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 1 StR 263/18
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat daraufhin, dass gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 1 EStG als "Veräußerungspreis' für die eingelegte Beteiligung der sogenannte gemeine Wert anzusetzen und dieser nach §§ 9 und 11 Bewertungsgesetz (BewG) zu bestimmen ist (vgl. Schmidt in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Stand 6/2018, § 17 Rn. 230; Gosch/Oertel in: Kirchhof, EStG, 17. Aufl. 2018, § 17 Rn. 80; Oellerich in: Bordewin/Brandt, EStG, Stand 8/2018, § 17 Rn. 206, 369; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 37. Aufl., § 17 Rn. 110; BFH, Urteil vom 14. Juli 2009 - IX R 6/09, BFH/NV 2010, 397).
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

    Stützt sich das Tatgericht nämlich auf das Gutachten, so hat es dessen Ausführungen zuvor eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 1 StR 263/18, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 13), andernfalls besteht die Besorgnis, das Gericht habe eine Frage, zu deren Beantwortung es eines besonderen Sachverständigenwissens bedurfte, ohne diese Sachkunde entschieden oder es habe das Gutachten nicht richtig verstanden (KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 141 mwN).
  • BGH, 15.04.2021 - 2 StR 69/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Stützt sich das Tatgericht nämlich auf das Gutachten, so hat es dessen Ausführungen zuvor eigenverantwortlich zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. August 2018 - 1 StR 263/18, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 13).
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