Rechtsprechung
BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 247 StPO; § 230 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund; Begriff der Vernehmung; Vorlage als Vernehmungsbehelf; denkgesetzlich ausgeschlossenes Beruhen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 230 Abs 1 StPO, § 247 StPO, § 274 StPO, § 338 Nr 5 StPO
Strafverfahren: Absoluter Revisionsgrund bei Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Wolters Kluwer
Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung i.S.d. § 247 Strafprozessordnung (StPO); Konsequenzen der nicht vom Beschluss über die Ausschließung des Angeklagten gedeckten Augenscheinsnahme in seiner Abwesenheit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247; StPO § 338 Nr. 5
Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung i.S.d. § 247 Strafprozessordnung ( StPO ); Konsequenzen der nicht vom Beschluss über die Ausschließung des Angeklagten gedeckten Augenscheinsnahme in seiner Abwesenheit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Augenscheinseinnahme geht nicht ohne der Angeklagten
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 03.12.2009 - KLs 122 Js 3582/08
- BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 51
- StV 2011, 518
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13
Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des …
Ein Fall, in dem es denkgesetzlich ausgeschlossen wäre, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. für die Augenscheinseinnahme während der Abwesenheit des Angeklagten BGH, Beschlüsse vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 552/99, vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 488/00, NStZ 2001, 262, 263…, vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00, NStZ-RR 2002, 102, vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25, vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01, vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07, BGHR StPO § 338 Beruhen 2, und vom 5. Oktober 2010 - 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51), liegt entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht vor. - BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: In Abwesenheit des aus der …
Aus dem Protokollvermerk ergibt sich, dass es sich bei der Betrachtung des Luftbilds um ein Beweiserhebung durch "Augenschein" und nicht lediglich um einen Vernehmungsbehelf bei der Befragung der Zeugin gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51).