Rechtsprechung
BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 247 StPO; § 230 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter Revisionsgrund; Begriff der Vernehmung; Vorlage als Vernehmungsbehelf; denkgesetzlich ausgeschlossenes Beruhen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 230 Abs 1 StPO, § 247 StPO, § 274 StPO, § 338 Nr 5 StPO
Strafverfahren: Absoluter Revisionsgrund bei Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des Angeklagten - rechtsprechung-im-internet.de
§ 230 Abs 1 StPO, § 247 StPO, § 274 StPO, § 338 Nr 5 StPO
Strafverfahren: Absoluter Revisionsgrund bei Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Wolters Kluwer
Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung i.S.d. § 247 Strafprozessordnung (StPO); Konsequenzen der nicht vom Beschluss über die Ausschließung des Angeklagten gedeckten Augenscheinsnahme in seiner Abwesenheit
- rewis.io
Strafverfahren: Absoluter Revisionsgrund bei Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des Angeklagten
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren: Absoluter Revisionsgrund bei Augenscheinseinnahme in Abwesenheit des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247; StPO § 338 Nr. 5
Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung i.S.d. § 247 Strafprozessordnung ( StPO ); Konsequenzen der nicht vom Beschluss über die Ausschließung des Angeklagten gedeckten Augenscheinsnahme in seiner Abwesenheit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Augenscheinseinnahme geht nicht ohne der Angeklagten
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Erhebung eines Sachbeweises als Teil der Vernehmung
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 03.12.2009 - KLs 122 Js 3582/08
- BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 51
- StV 2011, 518
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13
Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des …
Ein Fall, in dem es denkgesetzlich ausgeschlossen wäre, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. für die Augenscheinseinnahme während der Abwesenheit des Angeklagten BGH, Beschlüsse vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 552/99, vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 488/00, NStZ 2001, 262, 263…, vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00, NStZ-RR 2002, 102, vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25, vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01, vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07, BGHR StPO § 338 Beruhen 2, und vom 5. Oktober 2010 - 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51), liegt entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht vor. - BGH, 17.02.2021 - 4 StR 533/20
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (enge …
Nach dem im Regelungszusammenhang des § 247 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung eng auszulegenden Begriff der Vernehmung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 ? GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 90 mwN) ist die Erhebung eines anderweitigen Sachbeweises, selbst wenn sie in engem Zusammenhang mit der Vernehmung steht, nicht Teil der Vernehmung, so dass die Durchführung der Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten durch den Entfernungsbeschluss nach § 247 StPO nicht gedeckt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 ? 4 StR 529/13, NStZ 2014, 223; vom 5. Oktober 2010 ? 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51).Selbst wenn ? was allerdings angesichts der unterbliebenen Mitwirkung des Angeklagten an und seiner fehlenden Kenntnis von der Beweiserhebung zweifelhaft erscheint ? ein denkgesetzlicher Ausschluss des Beruhens in Betracht zu ziehen wäre, falls dem Angeklagten das Augenscheinsobjekt in einer nicht hinter der Augenscheinseinnahme zurückbleibenden Weise bekannt ist (offengelassen in BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 ? 1 StR 264/10, aaO), lägen diese Voraussetzungen nicht vor.
- BGH, 19.11.2013 - 2 StR 379/13
Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: In Abwesenheit des aus der …
Aus dem Protokollvermerk ergibt sich, dass es sich bei der Betrachtung des Luftbilds um ein Beweiserhebung durch "Augenschein" und nicht lediglich um einen Vernehmungsbehelf bei der Befragung der Zeugin gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51). - BGH, 03.03.2021 - 4 StR 324/20
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen (einer …
Nach dem im Regelungszusammenhang des § 247 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung eng auszulegenden Begriff der Vernehmung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 ? GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 90 mwN) ist die Erhebung eines anderweitigen Sachbeweises, selbst wenn sie in engem Zusammenhang mit der Vernehmung steht, nicht Teil der Vernehmung, so dass die Durchführung der Beweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten durch den Entfernungsbeschluss nach § 247 StPO nicht gedeckt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 ? 4 StR 529/13, NStZ 2014, 223; vom 5. Oktober 2010 ? 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51).