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   BGH, 03.07.2018 - 1 StR 264/18   

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https://dejure.org/2018,21968
BGH, 03.07.2018 - 1 StR 264/18 (https://dejure.org/2018,21968)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2018 - 1 StR 264/18 (https://dejure.org/2018,21968)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 1 StR 264/18 (https://dejure.org/2018,21968)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1 Var. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung von zwei Mobiltelefonen einschließlich SIM- und SD-Karten im Rahmen einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Tatförderung durch das eingezogene Tatmittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 74 Abs. 1 2. Var.
    Einziehung von zwei Mobiltelefonen einschließlich SIM- und SD-Karten im Rahmen einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Handy: Einziehung eines Mobiltelefons

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einziehung des Handys nach BtM-Einfuhrfahrt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Handy des Marihuana-Importeurs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 20 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 1 StR 264/18
    Auch die einer Einziehungsentscheidung zugrundeliegende Beweiswürdigung muss aber - wie stets (zum Maßstab allgemein BGH, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17 Rn. 8 mwN) - auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruhen; die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen dürfen sich nicht lediglich als Vermutung darstellen.
  • BGH, 06.10.2004 - 2 StR 372/04

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 1 StR 264/18
    Erforderlich ist darüber hinaus, dass sein Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens fördert bzw. nach der Planung des Täters fördern soll (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 362/04, StV 2005, 210 f. mwN).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 362/04

    Einziehung (Tatmittel)

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 1 StR 264/18
    Erforderlich ist darüber hinaus, dass sein Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens fördert bzw. nach der Planung des Täters fördern soll (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 362/04, StV 2005, 210 f. mwN).
  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 32/23

    Beweiswürdigung zur Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen hinsichtlich

    Nach den Feststellungen und den sie tragenden Beweiserwägungen liegt fern, dass es sich bei dem Mobiltelefon um ein Tatmittel, also um einen Gegenstand handelt, der zur Begehung oder zur Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 2023 - 5 StR 393/22, NStZ-RR 2023, 79, 80; Beschluss vom 3. Juli 2018 - 1 StR 264/18 Rn. 4; Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 362/04 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1956 - 4 StR 406/56, BGHSt 10, 28, 29).

    Nach den Feststellungen und den sie tragenden Beweiserwägungen liegt fern, dass es sich bei dem Mobiltelefon um ein Tatmittel, also um einen Gegenstand handelt, der zur Begehung oder zur Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 2023 - 5 StR 393/22, NStZ-RR 2023, 79, 80; Beschluss vom 3. Juli 2018 - 1 StR 264/18 Rn. 4; Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 362/04 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1956 - 4 StR 406/56, BGHSt 10, 28, 29).

  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 87/19

    Steuerhinterziehung (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: revisionsgerichtliche

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 238/17 Rn. 8 mwN; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 Rn. 7 und vom 3. Juli 2018 - 1 StR 264/18 Rn. 5).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 44/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkstoffmenge bei

    Erforderlich ist, dass sein Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens fördert, bzw. nach der Planung des Täters fördern soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 345/19, juris Rn. 2; vom 3. Juli 2018 - 1 StR 264/18, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 StR 362/04, juris Rn. 3, jeweils mwN; vgl. auch SSW-StGB/Heine, 4. Aufl., § 74 Rn. 7; BeckOK-StGB/Heuchemer, 46. Ed., § 74 Rn. 15; Matt/Renzikowski/Altenhain/Fleckenstein, StGB, 2. Aufl., § 74 Rn. 4; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 74 Rn. 14).
  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 345/19

    Keine Einziehung der bei der Tatbegehung vom Täter getragenen Kleidung

    Erforderlich ist darüber hinaus, dass sein Gebrauch gezielt die Verwirklichung des deliktischen Vorhabens fördert oder nach der Planung des Täters fördern soll (Senat, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 3 StR 165/02 -, juris Rdn. 3; BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 1 StR 264/18 -, juris Rdn. 4).
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