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   BGH, 12.07.2011 - 1 StR 265/11   

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https://dejure.org/2011,21489
BGH, 12.07.2011 - 1 StR 265/11 (https://dejure.org/2011,21489)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2011 - 1 StR 265/11 (https://dejure.org/2011,21489)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 1 StR 265/11 (https://dejure.org/2011,21489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Voraussetzungen eines Strafmilderungsgrundes bei Abschluss eines unwiderruflichen Vergleichs i.R.v. Täter-Opfer-Ausgleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a
    Prüfung der Voraussetzungen eines Strafmilderungsgrundes bei Abschluss eines unwiderruflichen Vergleichs i.R.v. Täter-Opfer-Ausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09

    Minder schwerer Fall des Totschlages; Täter-Opfer-Ausgleich bei Überschreitung

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - 1 StR 265/11
    Letztlich steht der Anwendung des § 46a StGB entgegen, worauf die Strafkammer ebenfalls abstellt, dass der Angeklagte trotz des abgeschlossenen Vergleichs es an der für einen Täter-Opfer-Ausgleich vorausgesetzten vollen (vgl. UA S. 80) Übernahme von Verantwortung für die begangenen Straftaten (vgl. BGH NStZ 2010, 82; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09) vermissen lässt.
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - 1 StR 265/11
    Letztlich steht der Anwendung des § 46a StGB entgegen, worauf die Strafkammer ebenfalls abstellt, dass der Angeklagte trotz des abgeschlossenen Vergleichs es an der für einen Täter-Opfer-Ausgleich vorausgesetzten vollen (vgl. UA S. 80) Übernahme von Verantwortung für die begangenen Straftaten (vgl. BGH NStZ 2010, 82; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09) vermissen lässt.
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    Diese erfordert unter anderem, dass der Angeklagte die Verantwortung für die begangene Straftat übernimmt (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 265/11; Urteile vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 213/14; vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 139, 141; vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440; vom 8. August 2012 - 2 StR 526/11, NStZ 2013, 33, 34).
  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 323/13

    Absehen von einer Strafmilderung nach § 46a Nr. 1 StGB bei Ermessensausübung für

    Jedenfalls hat die Strafkammer klar zum Ausdruck gebracht, dass sie ihr Ermessen dahingehend ausüben würde, den Angeklagten eine solche zu versagen; darin liegt kein Rechtsfehler (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2011 - 1 StR 265/11 - und vom 14. Dezember 1999 - 4 StR 554/99, StV 2000, 129).
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