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   BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62   

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BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62 (https://dejure.org/1962,1736)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1962 - 1 StR 266/62 (https://dejure.org/1962,1736)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1962 - 1 StR 266/62 (https://dejure.org/1962,1736)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.1953 - 1 StR 152/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62
    Die verschiedenen Erscheinungsformen des § 211 Abs. 2 StPO stellen jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände auf, so daß bei einem Übergang von dem einen zu dem anderen Tatbestand ein Hinweis nach § 265 StPO geboten ist (BGH Urt. vom 14. April 1953 - 1 StR 152/53: grausame Tötung statt Tötung aus niedrigen Beweggründen, OGH NJW 1950, 195).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62
    Der Hinweis aus § 265 StPO muß aber so bestimmt gegeben werden, daß bei dem Angeklagten kein Zweifel bestehen kann, was damit gemeint ist (BGHSt 13, 320, 324) [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59].
  • BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62
    Die Kammer hat sich also erkennbar in ihrer Urteilsbildung von der Sachdarstellung und von der rechtlichen Würdigung des Eröffnungsbeschlusses nicht in unzulässiger Weise beeinflussen lassen und hat gesetzmäßig ihr Urteil aus dem Ergebnis der Hauptverhandlung (§ 261 StPO) geschöpft (zur Frage des fehlerhaften Eröffnungsbeschlusses vgl. BGHSt 16, 63 und Willms, DRiZ 1961, 327).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 17. Juli 1962 - 1 StR 266/62 bei einem Hinweis auf das Mordmerkmal zur Verdeckung einer anderen Straftat die Klarstellung gefordert, "welche andere Straftat der Angeklagte nach der Meinung des Gerichts hätte verdecken können".
  • BGH, 30.07.1969 - 4 StR 237/69
    Eine andere unveröffentlichte Entscheidung (1 StR 266/62 vom 17. Juli 1962) geht zwar davon aus, daß die "verschiedenen Erscheinungsformen" des § 211 Abs. 2 StGB jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände aufstellen, so daß bei einem Übergang von dem einen zu dem anderen Tatbestand ein Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO geboten sei.
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    In einer weiteren nicht veröffentlichten Entscheidung (BGH, Urteil vom 17. Juli 1962 - 1 StR 266/62 -) wird davon ausgegangen, daß die verschiedenen Erscheinungsformen des § 211 Abs. 2 StGB jeweils andersartige gesetzliche Tatbestände darstellen.
  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 390/80

    Strafprozeßrecht: Rechtlicher Hinweis bei Auswechslung der Mordmerkmale

    Es mag zwar Fälle geben, wo auf einen Hinweis verzichtet werden kann, wenn sich die Begehungsformen der Ermöglichung oder Verdeckung einer Straftat, wie hier, auf dieselbe Tat beziehen und es nur um die Frage geht, ob diese andere Straftat den Angeklagten zu der Tötung mitbestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1962 - 1 StR 266/62; BGHSt 23, 95, 97; 25, 287, 289).
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