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   BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19   

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BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19 (https://dejure.org/2019,32081)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2019 - 1 StR 270/19 (https://dejure.org/2019,32081)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 1 StR 270/19 (https://dejure.org/2019,32081)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Belegung der tragfähig beweiswürdigenden Täterschaft des Angeklagten; Berücksichtigung einer Zeugenaussage bei der gerichtlichen Überzeugungsbildung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Inhaltsanalyse einer wesentlichen Belastungsaussage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an die Belegung der tragfähig beweiswürdigenden Täterschaft des Angeklagten; Berücksichtigung einer Zeugenaussage bei der gerichtlichen Überzeugungsbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der teilweise glaubwürdige Zeuge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 746
  • StV 2019, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2017 - 5 StR 520/17

    Anforderungen an die Begründung der Einschätzung einer Zeugenaussage als nur

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19
    a) Das Landgericht hat zwar gesehen, dass in einem Fall, in dem die Entscheidung - wie hier - im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben der Tatrichter folgt, eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 Rn. 13 mwN und vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 9 f. mwN); auch existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl. 2016, § 261 Rn. 225 mwN).

    Allerdings muss das Tatgericht eine belastende Aussage, wenn es dieser nur teilweise folgen will oder es die Aussage sogar in Teilen als bewusst falsch erachtet, nicht nur mit besonderer Sorgfalt würdigen, sondern es muss regelmäßig zudem außerhalb der Aussage liegende gewichtige Gründe benennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6; Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159 und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257).

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19
    Allerdings muss das Tatgericht eine belastende Aussage, wenn es dieser nur teilweise folgen will oder es die Aussage sogar in Teilen als bewusst falsch erachtet, nicht nur mit besonderer Sorgfalt würdigen, sondern es muss regelmäßig zudem außerhalb der Aussage liegende gewichtige Gründe benennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6; Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159 und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (besondere Anforderungen in

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19
    a) Das Landgericht hat zwar gesehen, dass in einem Fall, in dem die Entscheidung - wie hier - im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben der Tatrichter folgt, eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 Rn. 13 mwN und vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 9 f. mwN); auch existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl. 2016, § 261 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19
    a) Das Landgericht hat zwar gesehen, dass in einem Fall, in dem die Entscheidung - wie hier - im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben der Tatrichter folgt, eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung eines gegebenenfalls feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2019 - 2 StR 462/18 Rn. 13 mwN und vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 9 f. mwN); auch existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl. 2016, § 261 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 270/19
    Allerdings muss das Tatgericht eine belastende Aussage, wenn es dieser nur teilweise folgen will oder es die Aussage sogar in Teilen als bewusst falsch erachtet, nicht nur mit besonderer Sorgfalt würdigen, sondern es muss regelmäßig zudem außerhalb der Aussage liegende gewichtige Gründe benennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6; Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159 und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257).
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 373/22

    Verwerfung der Revision

    Es existiert kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass einem Zeugen nur entweder insgesamt geglaubt oder insgesamt nicht geglaubt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17, juris Rn. 6; Beschluss vom 25. Juli 2019 - 1 StR 270/19, NStZ 2019, 746, 747; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 225 mwN).
  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 152/23

    Wahrung der notwendigen Identität zwischen dem von der Anklageschrift umfassten

    Dann muss es - jedenfalls regelmäßig - gewichtige Gründe außerhalb der Zeugenaussage nennen, die es ihm ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 4 StR 169/22 Rn. 6; vom 25. Juli 2019 - 1 StR 270/19 Rn. 8; vom 8. März 2016 - 3 StR 18/16 Rn. 4 und vom 19. November 2014 - 4 StR 427/14 Rn. 7; Urteile vom 19. April 2007 - 4 StR 23/07 Rn. 11 und vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159).
  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 169/22

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe, Einbeziehung aller

    In einem solchen Fall ist es aber regelmäßig erforderlich, dass auch außerhalb der Aussage liegende gewichtige Gründe benannt werden können, die es dem Tatrichter ermöglichen, der Zeugenaussage im Übrigen dennoch zu glauben (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 1 StR 270/19, juris Rn. 8; Beschluss vom 24. Februar 2021 - 1 StR 489/20, juris Rn. 13).
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