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   BGH, 10.08.2005 - 1 StR 271/05   

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https://dejure.org/2005,7081
BGH, 10.08.2005 - 1 StR 271/05 (https://dejure.org/2005,7081)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2005 - 1 StR 271/05 (https://dejure.org/2005,7081)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2005 - 1 StR 271/05 (https://dejure.org/2005,7081)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 147 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. b EMRK; § 46 StGB
    Vergewaltigung (höhere Schmerztoleranz des Opfers; zynische Ausführungen der Verteidigung); faires Verfahren (Akteneinsichtsrecht; Hinweispflicht bei neuen Ermittlungsergebnissen; Aktenergänzung; Irrelevanz der Unerheblichkeit nach Auffassung des Gerichts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Schuldspruchs und des Strafausspruchs auf Grund einer Sachrüge; Pflicht aus dem Gebot der Verfahrensfairness, dem Angeklagten und seinem Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich Kenntnis von den Ergebnissen der Ermittlungen zu verschaffen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 147

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147 § 244 Abs. 2
    Pflicht zur Information der Verteidigung bei Eingehen neuer Ermittlungsergebnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 115
  • StV 2005, 652
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 634/99

    Verlesung des polizeilichen Protokolls; Vernehmung ohne entsprechenden

    Auszug aus BGH, 10.08.2005 - 1 StR 271/05
    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH StV 2001, 4 = BGHR StPO vor § 1 faires Verfahren Hinweispflicht 5 m. w. Nachw.).
  • BGH, 10.05.2017 - 1 StR 145/17

    Verfahrensgrundsatz des fairen Verfahrens in Strafsachen: Hinweis- und

    Der Pflicht zur Erteilung eines solchen Hinweises ist das Tatgericht auch dann nicht enthoben, wenn es die Ergebnisse der Ermittlungen selbst nicht für entscheidungserheblich hält; denn es muss den übrigen Verfahrensbeteiligten überlassen bleiben, selbst zu beurteilen, ob es sich um relevante Umstände handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 1 StR 271/05, StV 2005, 652, 653; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 634/99, StV 2001, 4, 5 = BGHR StPO § 1 Hinweispflicht 5 mwN).
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