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   BGH, 25.07.2019 - 1 StR 273/17   

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https://dejure.org/2019,34784
BGH, 25.07.2019 - 1 StR 273/17 (https://dejure.org/2019,34784)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2019 - 1 StR 273/17 (https://dejure.org/2019,34784)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 1 StR 273/17 (https://dejure.org/2019,34784)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG; § 4 Abs. 17 AMG; § 52 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Arzneimitteln, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen (Tateinheit: Annahme von Bewertungseinheit bei einer Erwerbshandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 3c UStG, § 95 Abs. 1 Nr. 4, § 96 Nr. 4 AMG, § 4 Abs. 17 AMG, § 265 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprügung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln; Annahme einer Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht; Annahme von 626 materiell-rechtlich selbständigen Taten

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handelstreiben und unerlaubte Einfuhr von Arzneimitteln und Steuerhinterziehung: Konkurrenzverhältnis und Verfallsentscheidung nach altem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprügung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln; Annahme einer Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht; Annahme von 626 materiell-rechtlich selbständigen Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewertungseinheit im Arzneimittelstrafrecht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 273/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für gleichgelagerte Konstellationen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2019 - 4 StR 37/18 Rn. 6 f.; vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17 Rn. 18 und vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11 Rn. 5 f.; jeweils mwN), ist eine einheitliche Tat dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist.

    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Anhaltspunkte kommt nicht in Betracht; auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 273/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für gleichgelagerte Konstellationen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2019 - 4 StR 37/18 Rn. 6 f.; vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17 Rn. 18 und vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11 Rn. 5 f.; jeweils mwN), ist eine einheitliche Tat dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist.
  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 37/18

    Anti-Doping-Gesetz (Strafvorschriften: Verfassungsmäßigkeit; Begriff des

    Auszug aus BGH, 25.07.2019 - 1 StR 273/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht, die für gleichgelagerte Konstellationen des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2019 - 4 StR 37/18 Rn. 6 f.; vom 7. August 2018 - 3 StR 345/17 Rn. 18 und vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 425/11 Rn. 5 f.; jeweils mwN), ist eine einheitliche Tat dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist.
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    f) Die konkurrenzrechtliche Bewertung des Landgerichts, dass der Angeklagte wegen einer einzigen Tat zu verurteilen ist, ist ohne einen diesen belastenden Rechtsfehler getroffen (s. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 1 StR 273/17, juris Rn. 7 ff. mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 213/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der

    Damit kann nicht beurteilt werden, ob und in welcher Höhe die verfahrensgegenständlichen Umsätze in Deutschland steuerbar und von dem Angeklagten gegenüber dem Finanzamt H. -H. anzumelden waren, sodass die Mindestfeststellungen für eine Verurteilung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO fehlen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 6 mwN; vgl. zu § 3c UStG: BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11 Rn. 4, 23 und Beschluss vom 25. Juli 2019 - 1 StR 273/17 Rn. 5).
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