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   BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20   

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https://dejure.org/2020,30006
BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20 (https://dejure.org/2020,30006)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2020 - 1 StR 273/20 (https://dejure.org/2020,30006)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2020 - 1 StR 273/20 (https://dejure.org/2020,30006)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 Satz 1 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (symptomatischer Zusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Anlasstat; Gefährlichkeitsprognose: erforderliche Darstellung im Urteil)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 63 StGB, § 20 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus als eine außerordentlich belastende Maßnahme; Belegen des erforderlichen symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem zum Tatzeitpunkt bestehenden psychischen Defekt und den ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellungen zum symptomatischen Zusammenhang zwischen der zum Tatzeitpunkt bestehenden psychischen Störung und der Anlasstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eventuell schuldunfähig - und die Unterbringung in der Psychiatrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 242 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20
    Damit ist aber der erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem zum Tatzeitpunkt bestehenden psychischen Defekt und den Anlasstaten noch nicht tragfähig belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 9 ff. und vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18 Rn. 5, jeweils mwN).

    Das Landgericht berücksichtigt dabei aber nicht, dass das von ihm hierzu herangezogene Verhalten des Angeklagten bei der Tatbegehung, das von Enttäuschung und Wut über die Beendigung der Beziehung zur Geschädigten und der fehlenden Akzeptanz der Trennung geprägt gewesen sei, auch normalpsychologisch erklärbar ist und letztlich sich im Rahmen dessen hält, was bei voll schuldigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 7; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, 10 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20
    Sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; siehe auch BT-Drucks. 18/7244 S. 23).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 7; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, 10 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 7; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, 10 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20
    Sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27; siehe auch BT-Drucks. 18/7244 S. 23).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 02.09.2020 - 1 StR 273/20
    Damit ist aber der erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem zum Tatzeitpunkt bestehenden psychischen Defekt und den Anlasstaten noch nicht tragfähig belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 9 ff. und vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrige Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (BGH, Beschlüsse vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11; vom 6. August 2020 - 1 StR 93/20 Rn. 10 und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14 Rn. 14; je mwN).

    Die Brandstiftung ließe sich auch normalpsychologisch allein mit Wut und Ärger über den misslungenen Rauschgifterwerb erklären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 6; vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 14 und vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 10); der Schluss von der Nichtigkeit der Tatmotivation auf den symptomatischen Zusammenhang erweist sich unter diesen Umständen - jedenfalls nicht ohne weitere Erläuterung - als nicht tragfähig.

  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 15/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrige Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11; vom 6. August 2020 - 1 StR 93/20 Rn. 10 und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14 Rn. 14; je mwN).

    Insbesondere die Tat 4 ließe sich mit Wut und Rache über den vorangegangenen ?Rauswurf? aus der Kneipe sowie mit alkoholbedingter Enthemmung erklären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11 und vom 7. Juli 2020 - 2 StR 121/20 Rn. 10).

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 7; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 3; vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11 und vom 6. August 2020 - 1 StR 93/20 Rn. 10; jew. mwN).
  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 543/20 Rn. 16; vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11 und vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 5; je mwN).
  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 Rn. 17; vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 7; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 3; vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11 und vom 6. August 2020 - 1 StR 93/20 Rn. 10; jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2022 - 2 StR 245/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (eindeutige Bewertung des

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22 Rn. 5; vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11; vom 6. August 2020 - 1 StR 93/20 Rn. 10, und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14 Rn. 14, je mwN).
  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 255/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11; vom 6. August 2020 - 1 StR 93/20 Rn. 10 und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14 Rn. 14; je mwN).
  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 194/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrige Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 7; vom 9. März 2021 - 1 StR 15/21 Rn. 3; vom 2. September 2020 - 1 StR 273/20 Rn. 11; vom 6. August 2020 - 1 StR 93/20 Rn. 10 und vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14 Rn. 14; je mwN).
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