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   BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11   

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https://dejure.org/2011,6530
BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11 (https://dejure.org/2011,6530)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2011 - 1 StR 274/11 (https://dejure.org/2011,6530)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 (https://dejure.org/2011,6530)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 202a StPO; § 257c StPO; § 370 AO; § 41 Abs. 2 AO; § 261 StPO
    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der Steuerhinterziehung (Scheingeschäfte; Betriebsausgaben; Vorsteuer); Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung (Verkürzung auf Zeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 2 AO, § 202a StPO, § 257c StPO, Art 5 MRK, Art 6 MRK
    Strafverfahren wegen Steuerverkürzung: Zulässigkeit sogenannter "informeller Verständigungen"

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung im Zusammenhang mit Steuerstraftaten (hier: Scheingeschäfte bzgl. Vorsteuer)

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steuerverkürzung: Zulässigkeit sogenannter "informeller Verständigungen"

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steuerverkürzung: Zulässigkeit sogenannter "informeller Verständigungen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 41 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung im Zusammenhang mit Steuerstraftaten (hier: Scheingeschäfte bzgl. Vorsteuer)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 131
  • StV 2011, 645
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09

    Verständigung (Prüfung auf Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; Dokumentation in den

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11
    Die Staatsanwaltschaft, der neben dem Gericht die Wahrung eines rechtsstaatlichen Verfahrens obliegt, hat hier indes kein Rechtsmittel eingelegt; eine von der Strafkammer angenommene Bindung an den Inhalt geführter Vorgespräche könnte hier die Angeklagte, die dies auch nicht mit einer Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09) geltend macht, nicht beschweren.
  • BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10

    Kreditbetrug (rechtsfehlerhafte Anwendung auf eine Kreditaufnahme einer Ärztin;

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11
    Solches lag freilich nach den im Urteil mitgeteilten Umständen nahe; auch ist das Tatgericht nicht gehalten, Behauptungen eines Angeklagten (etwa im Rahmen eines auf der Grundlage einer Verständigung abgegebenen Geständnisses) als unwiderlegbar hinzunehmen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 502/10 Rn. 12).
  • BGH, 06.10.2010 - 2 StR 354/10

    Rechtsfolgen einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11
    Sie lösen aber weder eine Bindung des Gerichts an dabei in Aussicht gestellte Strafober- oder -untergrenzen aus, noch kann durch sie ein durch den fair-trial-Grundsatz geschützter Vertrauenstatbestand entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11
    Sie lösen aber weder eine Bindung des Gerichts an dabei in Aussicht gestellte Strafober- oder -untergrenzen aus, noch kann durch sie ein durch den fair-trial-Grundsatz geschützter Vertrauenstatbestand entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 205/10

    Informelle Absprache und formelle Verständigung (nicht eingehaltene informelle

    Auszug aus BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11
    Sie lösen aber weder eine Bindung des Gerichts an dabei in Aussicht gestellte Strafober- oder -untergrenzen aus, noch kann durch sie ein durch den fair-trial-Grundsatz geschützter Vertrauenstatbestand entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Die Einbindung der Staatsanwaltschaft in die Verständigung hat damit vor allem den Zweck, deren Gesetzmäßigkeit zu sichern (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 1 StR 116/11 -, juris, Rn. 23 f.; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 -, StV 2011, S. 645 f.; BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11 -, juris, Rn. 45).
  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    Sie könnte weder eine gerichtliche Bindung an die in Aussicht gestellte Strafobergrenze noch einen durch den fair-trial-Grundsatz geschützten Vertrauenstatbestand bei den Angeklagten hervorrufen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 mwN).
  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Eine nach den Ausführungen im Urteil zum Verfahrensgang, namentlich zur "unnatürlichen" Aufspaltung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft hier zu besorgende Annahme des Landgerichts, es sei an eine bei außerhalb des von § 257c StPO vorgegebenen Rahmens geführten Gesprächen in Aussicht gestellte Strafobergrenze gebunden (die sich für das erkennende Gericht überdies nur auf den zu seiner Kognition gestellten Sachverhalt beziehen könnte), könnte gegebenenfalls sogar schon für sich den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11).
  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Die unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zustande gekommene Abrede, entfaltet jedoch keine Bindungswirkung gemäß § 257c Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 StPO (vgl. BGH NStZ 2018, 232 m.w.N.) und begründet keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BGH NStZ 2011, 107; Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 -, juris; Moldenhauer/Wenske in KK-StPO 8. Aufl., § 257c Rn. 44 m.w.N.).
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