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   BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95   

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https://dejure.org/1995,3012
BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95 (https://dejure.org/1995,3012)
BGH, Entscheidung vom 01.08.1995 - 1 StR 275/95 (https://dejure.org/1995,3012)
BGH, Entscheidung vom 01. August 1995 - 1 StR 275/95 (https://dejure.org/1995,3012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten - Unmittelbare Betroffenheit - Inkrafttreten einer Norm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78c, § 78b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 585
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB

    Auszug aus BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95
    Die Regelung ist verfassungsgemäß (BVerfG NStZ 1994, 480 [BVerfG 30.05.1994 - 2 BvR 746/94]).
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    a) Nach der Vorschrift des § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB wird die Verjährung durch jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung unterbrochen, auch wenn diese gegen einen Dritten ergeht (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, Rn. 15, insoweit in NStZ 2007, 213 nicht abgedruckt; Beschluss vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, BGHR StGB § 78c Abs. 4 Bezug 1).

    Da das Strafgesetzbuch sowohl für den Bankrott als auch für den Betrug in § 283a StGB und § 263 Abs. 3 StGB Strafandrohungen für besonders schwere Fälle von mehr als fünf Jahren enthält, findet § 78b Abs. 4 StGB Anwendung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 149; vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafandrohung 1).

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Da gegen die Nebenbeteiligte kein selbständiges Verfahren geführt wurde, haben die gegen den Angeklagten P. ergangenen richterlichen Durchsuchungsanordnungen auch ihr gegenüber verjährungsunterbrechend gewirkt (s. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00, BGHSt 46, 207, 208; Beschluss vom 5. Juli 1995 - KRB 10/95, NStZ-RR 1996, 147, 148; vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, BGHR OWiG § 30 Abs. 1 Verjährung 2), unbeschadet dessen, dass die Durchsuchungsanordnungen nach §§ 103, 105 StPO Geschäftsräume der Nebenbeteiligten betrafen (s. BGH, Beschluss vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, BGHR StGB § 78c Abs. 4 Bezug 1).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Die Verjährung dürfte erstmals durch die Anordnung der Beschuldigtenvernehmung vom 28. April 2003 (Bl. 675 d.A.) unterbrochen worden sein, weil sich die Durchsuchungsbeschlüsse vom 6. Juni 2001 (Bl. 130 d.A.) und vom 28. Januar 2003 (Bl. 662 d.A.) nicht auf den Angeklagten bezogen (vgl. BGH StV 1995, 585).
  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

    Diese Frage ist hier jedoch ohne Belang, da dem Eintritt einer absoluten Verjährung (§ 78 c Abs. 3 Satz 2 und 3 StGB) mit Eröffnung des Hauptverfahrens am 7. August 2001 das Ruhen der Verjährung gemäß § 78 b Abs. 4 StGB entgegen stand (vgl. BGHR StGB § 78 b Abs. 4 Strafdrohung 1).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 490/10

    Ruhensvorschrift des § 78b Abs. 4 StGB (Bewertung der Tat in der Anklage oder im

    c) Aus dem Beschluss des Senats vom 1. August 1995 (1 StR 275/95, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 1) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Hierfür kommt es lediglich darauf an, ob das Gesetz - wie hier (§ 266a Abs. 4 StGB) - einen besonders schweren Fall mit einer Strafandrohung von über fünf Jahren Freiheitsstrafe vorsieht (BGH, Beschlüsse vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 1; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 490/10, BGHSt 56, 146, 149 f.; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 4).
  • BGH, 06.03.2007 - KRB 1/07

    Unterbrechungswirkung eines allgemein gehaltenen Durchsuchungsbeschlusses

    b) Ein Durchsuchungsbeschluss unterbricht nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 OWiG nur dann die Verjährung gegen einen Tatverdächtigen, wenn er sich auf diesen Tatverdächtigen bezieht (BGH, Beschl. v. 1.8.1995 - 1 StR 275/95, StV 1995, 585).
  • BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03

    Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl

    Dabei ist es hier zwar unerheblich, daß sich die Beschlüsse auf Durchsuchungen bei Dritten bezogen (BGHR StGB § 78 c Abs. 4 Bezug 1), doch erfassen sie schon der Zielrichtung des Antrages der Staatsanwaltschaft nach jedenfalls nicht den Fall II 11 (Gewährung eines Gutscheins der Firma IKEA an die Zeugin S. ).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11

    Unterbrechung der Verjährung (Untersuchungshandlung gegenüber Mitbeschuldigten;

    Sogar eine Maßnahme, die ausschließlich nicht tatverdächtige Dritte unmittelbar betrifft, ist daher grundsätzlich geeignet, die Verjährung gegenüber einem Beschuldigten zu unterbrechen (BGH, Beschluss vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, StV 1995, 585).
  • OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00

    Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag wegen

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB und ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (BGH StV 1995, 585, 586 [BGH 01.08.1995 - 1 StR 275/95] = BGHR StGB § 78 b Abs. 4 - Strafdrohung 1 - OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 229 [OLG Koblenz 28.12.1995 - 2 Ws 845/95] ; Jähnke in Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl., § 78 b Rdnr. 19; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl. 1997, § 78 b Rdnr. 14; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 78 b Rdnr. 12).
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