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   BGH, 28.08.2002 - 1 StR 277/02   

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https://dejure.org/2002,2995
BGH, 28.08.2002 - 1 StR 277/02 (https://dejure.org/2002,2995)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2002 - 1 StR 277/02 (https://dejure.org/2002,2995)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2002 - 1 StR 277/02 (https://dejure.org/2002,2995)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag - Ablehnung - Wahrunterstellung - Beweisbehauptung - Bedeutungslosigkeit - Ablehnungsgrund - Verfahrensmangel - Revision

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Keine Einengung der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Ein Austausch der Ablehnungsgründe (z.B. mit dem Ablehnungsgrund der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit oder dem des § 244 Abs. 5 StPO) ist dem Senat nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 277/02, NStZ 2003, 101, 102).
  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 313/19

    Schätzung des Tatertrages bei der Einziehungsanordnung; Mittäterschaft bei

    In diesem berechtigten Vertrauen wird er enttäuscht, wenn das Gericht von der Wahrunterstellung abrückt (s. BGH, Urteil vom 6. Juli 1983 - 2 StR 222/83, BGHSt 32, 44, 46 f.; Beschlüsse vom 28. August 2002 - 1 StR 277/02, NStZ 2003, 101; vom 13. Juni 2017 - 3 StR 48/17, NStZ 2018, 48; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 317 mwN).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Ist ein Beweisantrag nicht oder rechtsfehlerhaft verbeschieden, ist es dem Revisionsgericht zwar grundsätzlich verwehrt, eine rechtsfehlerfreie Begründung nachzuliefern (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 277/02; BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 3 StR 154/00).
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07

    Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung

    Eine Wahrunterstellung muss die behaupteten Tatsachen in ihrem wirklichen Sinn und vollen Inhalt ohne jede Einschränkung oder Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 33; BGH NStZ 2003, 101).
  • BGH, 24.11.2005 - 1 StR 443/05

    Ablehnung eines Beweisantrags (Wahrunterstellung: Widerspruch und Ziehung eines

    Mit dieser Begründung hat die Strafkammer sich nicht in Widerspruch zur Wahrunterstellung gesetzt, sondern sie hat, was zulässig ist, aus der als wahr unterstellten Tatsache, nicht den vom Angeklagten gewünschten Schluss gezogen (vgl. BGH NStZ 2003, 101 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 07.09.2004 - 3 Ss 291/04

    Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; für die Entscheidung ohne Bedeutung

    Insbesondere ist dem Revisionsgericht die Ersetzung des Ablehnungsgrundes bei fehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrages nicht gestattet (BGH NStZ 2003, 101, 102; BGH NStZ-RR 1997, 8).
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