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   BGH, 29.07.1998 - 1 StR 277/98   

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https://dejure.org/1998,5169
BGH, 29.07.1998 - 1 StR 277/98 (https://dejure.org/1998,5169)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1998 - 1 StR 277/98 (https://dejure.org/1998,5169)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 1 StR 277/98 (https://dejure.org/1998,5169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 173
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 277/98
    Die Beurteilung der Frage, ob der Täter das Opfer "in die Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung" gebracht habe (§ 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF), verlangt vom Tatrichter ein auf die gesamten äußeren und inneren Tatumstände gegründetes, nachträgliches Wahrscheinlichkeitsurteil über die naheliegende Möglichkeit des Eintritts eines schädlichen Erfolges, der aber in Wirklichkeit nicht eingetreten ist (BGHSt 26, 176, 181) [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75].
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Auch wenn die Körperverletzung Mittel der Gewaltanwendung ist, wird sie nicht vom Tatbestand des (schweren) Raubes umfasst, da nicht jede Gewalt im Sinne des § 249 StGB zugleich den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 277/98, NStZ-RR 1999, 173).

    Die verletzungsverursachenden Handlungen des Angeklagten gingen über das Mindestmaß an Gewalt hinaus, das bereits den Tatbestand des Raubes begründet (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 277/98, aaO, 174).

  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 363/02

    Konkurrenzen zwischen Körperverletzung und Raub bei Handlungseinheit;

    Die hier vorliegenden körperlichen Mißhandlungen der Geschädigten gehen demgegenüber weit über das für die Verurteilung wegen Raubs erforderliche Maß der Gewalt hinaus, enthalten zusätzliches Unrecht und werden von der Verurteilung wegen (schweren) Raubs nicht umfaßt (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 173, 174 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 57/05

    Unzulässige Strafschärfung infolge des Nachtatverhaltens (zulässiges

    Auch wenn die Körperverletzung - wie hier - Mittel der Nötigung ist, wird sie nicht vom Tatbestand der räuberischen Erpressung umfaßt (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 173, 174 m.w.N.; Beschl. vom 6. November 2002 - 1 StR 363/02).
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