Rechtsprechung
BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 267 Abs 1 StGB, § 370 Abs 1 AO
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Übergabe von Scheinrechnungen an gutgläubigen, mit der Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung beauftragten Steuerberater - IWW
- Wolters Kluwer
Gebrauch von Scheinrechnungen durch die mittelbare Übergabe an den Steuerberater zwecks Erstellung von Jahresumsatzsteuererklärungen zur Täuschung im Rechtsverkehr; Hinterziehung von Umsatzsteuer
- rewis.io
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Übergabe von Scheinrechnungen an gutgläubigen, mit der Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung beauftragten Steuerberater
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
Gebrauch von Scheinrechnungen durch die mittelbare Übergabe an den Steuerberater zwecks Erstellung von Jahresumsatzsteuererklärungen zur Täuschung im Rechtsverkehr; Hinterziehung von Umsatzsteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Scheinrechnungen
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Übergabe von Scheinrechnungen an gutgläubigen, mit der Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung beauftragten Steuerberater
Verfahrensgang
- LG Gießen, 20.02.2015 - 2 KLs 705 Js 15962/09
- BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung - …
Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15
Der Angeklagte hat die zum Zweck der Hinterziehung von Umsatzsteuer hergestellten unechten Urkunden (Scheinrechnungen) auch schon durch die mittelbare Übergabe an seinen Steuerberater zwecks Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärungen 2005 bis 2007 (UA S. 3 f.) zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 5 StR 272/94, wistra 1994, 268). - BGH, 17.04.2012 - 1 StR 92/12
Prüfung von Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung im Rahmen einer Revision
Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15
Trotz des Antrags des Generalbundesanwalts, einzelne Tatvorwürfe nach § 154 Abs. 2 StPO einzustellen und den Schuldspruch entsprechend anzupassen, war der Senat nicht gehindert, nach § 349 Abs. 2 StPO zu entscheiden, denn die Revision des Angeklagten hat auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 StR 92/12).
- BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff); …
Soweit der Generalbundesanwalt beantragt hat, das Verfahren im Fall II. 2 e) (Tat 7) der Urteilsgründe nach § 154 Abs. 2 StPO einzustellen, hindert dies den Senat nicht, durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15 und vom 12. Juli 2000 - 2 StR 243/00). - BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
Gegenstand des Urteils (Identität der Tat); Verwerfung der Revision als …
Denn im Ergebnis hat die Revision des Angeklagten auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts keinen Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15, wistra 2015, 476 mwN). - BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter …
Trotz des Antrags des Generalbundesanwalts, die Einzelstrafen in den Fällen C.II.1.b) der Urteilsgründe jeweils auf das gesetzliche Mindestmaß von sechs Monaten (§ 263 Abs. 3 Satz 1 StGB) herabzusetzen, war der Senat nicht gehindert gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu entscheiden, denn die Revision hat auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09 Rn. 9 und vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15 jeweils mwN). - BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Beleidigung (Strafantrag); Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: …
Soweit der Senat der vom Generalbundesanwalt beantragten Herabsetzung der Einzelstrafe nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Antrag nicht auf die Aufhebung des Strafausspruchs (Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten) gerichtet ist und die Revision insoweit auch nach der Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21, juris Rn. 12; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, NStZ-RR 2017, 246, 247; vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15). - BGH, 16.01.2018 - 4 StR 498/17
Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer molekulargenetischen …
Der Senat kann die Revision durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15, wistra 2015, 476 mwN).