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   BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85   

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BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85 (https://dejure.org/1985,588)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1985 - 1 StR 280/85 (https://dejure.org/1985,588)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1985 - 1 StR 280/85 (https://dejure.org/1985,588)
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Rangelei um Schußwaffe

Voraussetzungen, unter denen eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB wegen vorwerfbaren Alkoholgenusses versagt werden kann;

§ 213 2. Alt. StGB, minder schwerer Fall kann schon bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB zu bejahen sein (vgl. auch § 50 StGB)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Alkoholbedingter Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit - Voraussetzungen eines minder schweren Falls - Alkoholbedingte Einschränkung der Schuldfähigkeit - Versagung einer Strafmilderung - Versagung der Strafrahmenverschiebung zugunsten des Angeklagten wegen dessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) § 21, § 49 Abs. 1, § 213 (2. Alt.)
    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 793
  • MDR 1985, 947
  • NStZ 1985, 497 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 24.03.1972 - 2 StR 413/71

    Übermäßiger Alkoholgenuss als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Diese Möglichkeit ist einmal dann gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH, Beschl. vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH, Beschl. vom 26. Juli 1977 - 1 StR 317/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135; BGH, Beschl. vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84 - StV 1985, 102, dort mit falschem Datum abgedruckt; sowohl zur Frage eines minder schweren Falles als auch zur Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB vgl. BGH StV 1981, 401; zur Frage eines selbst verschuldeten Affektstaus vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).

    In diesem Zusammenhang hat die Rechtsprechung erwogen: Allein der Umstand, daß Jemand im Übermaß dem Alkohol zuzusprechen pflegt, darf ihm bei der Strafzumessung hinsichtlich einer Tat, die er unter einer die Schuldfähigkeit erheblich vermindernden Alkoholeinwirkung begangen hat, nicht zum Nachteil gereichen; hierzu bedarf es vielmehr des Hinzutretens weiterer, auf die abzuurteilende Tat bezogener Umstände (BGH, Beschl. vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - a.a.O.).

  • BGH, 14.10.1980 - 1 StR 498/80
    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Diese Möglichkeit ist einmal dann gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH, Beschl. vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH, Beschl. vom 26. Juli 1977 - 1 StR 317/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135; BGH, Beschl. vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84 - StV 1985, 102, dort mit falschem Datum abgedruckt; sowohl zur Frage eines minder schweren Falles als auch zur Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB vgl. BGH StV 1981, 401; zur Frage eines selbst verschuldeten Affektstaus vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).

    Die Milderung des Strafrahmens kann ferner dann versagt werden, wenn der Täter die enthemmende Wirkung des Alkohols kannte, ihm dennoch in unvernünftigem Ausmaß zusprach und, wie er wußte oder wissen mußte, die Gefahr bestand, er werde unter dem Einfluß des Alkohols sich zu strafbaren Handlungen hinreißen lassen (BGH MDR 1960, 938; BGH, Urt. vom 21. September 1971 - 5 StR 410/71 - bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - aaO).

  • BGH, 14.03.1985 - 1 StR 105/85

    Berücksichtigung einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei der Prüfung von

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit darf auch bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht deshalb, weil sie auf Alkoholgenuß beruht, von vornherein außer Betracht bleiben (BGH, Beschl. vom 14. März 1985 - 1 StR 105/85; in gleichem Sinne bereits BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1979 - 2 StR 643/79 - bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach § 21 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH, Urteile vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84 - und vom 26. März 1985 - 1 StR 110/85).
  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 317/77

    Anforderungen an die Begründung der Versagung einer Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Diese Möglichkeit ist einmal dann gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH, Beschl. vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH, Beschl. vom 26. Juli 1977 - 1 StR 317/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135; BGH, Beschl. vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84 - StV 1985, 102, dort mit falschem Datum abgedruckt; sowohl zur Frage eines minder schweren Falles als auch zur Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB vgl. BGH StV 1981, 401; zur Frage eines selbst verschuldeten Affektstaus vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).
  • BGH, 12.12.1979 - 2 StR 643/79

    Zurückverweisung der Sache an das Landgericht

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit darf auch bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, nicht deshalb, weil sie auf Alkoholgenuß beruht, von vornherein außer Betracht bleiben (BGH, Beschl. vom 14. März 1985 - 1 StR 105/85; in gleichem Sinne bereits BGH, Beschl. vom 12. Dezember 1979 - 2 StR 643/79 - bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Die Prüfung, ob ein minder schwerer Fall (hier: im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB) vorliegt, kann nicht weniger weit reichen als diejenige nach § 49 StG Für seine Beurteilung hat der Tatrichter alle Umstände heranzuziehen, die für die Wertung der Tat und des Täters bedeutsam sein können, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98/99; BGH StV 1984, 73; BGH NStZ 1984, 507; Eser NStZ 1984, 54 m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Ob eine Milderung des Strafrahmens nach § 21 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände, welche die Tat unter dem Gesichtspunkt der Schuld als mehr oder minder leicht oder schwer erscheinen lassen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerfGE 50, 5 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] = NJW 1979, 207 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78] unter Hinweis auf BGHSt 7, 28; BGH, Urteile vom 19. April 1984 - 1 StR 20/84 - und vom 26. März 1985 - 1 StR 110/85).
  • BGH, 02.05.1984 - 2 StR 53/84

    Inhalt einer ordnungsgemäßen gerichtlichen Prüfung des Vorliegens eines minder

    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Ferner können in die Waagschale fallen die Vorgeschichte der Tat, soweit sie für den Unrechts- und Schuldgehalt relevant ist (BGH NStZ 1985, 72), das Ausmaß der Alkoholisierung (zu einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit "an der untersten Grenze des im Rahmen des § 21 StGB zu Berücksichtigenden" vgl. BGH, Urt. vom 2. Mai 1984 - 2 StR 53/84) und vor allem die Schwere der verschuldeten Auswirkungen der Tat.
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 182/60
    Auszug aus BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
    Die Milderung des Strafrahmens kann ferner dann versagt werden, wenn der Täter die enthemmende Wirkung des Alkohols kannte, ihm dennoch in unvernünftigem Ausmaß zusprach und, wie er wußte oder wissen mußte, die Gefahr bestand, er werde unter dem Einfluß des Alkohols sich zu strafbaren Handlungen hinreißen lassen (BGH MDR 1960, 938; BGH, Urt. vom 21. September 1971 - 5 StR 410/71 - bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - aaO).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 663/84

    Voraussetzungen an die Ausübung strafrichterlichen Ermessens bei der Versagung

  • BGH, 12.10.1983 - 3 StR 349/83

    Beurteilung eines minder schweren Falls durch Tatrichter bei der Strafzumessung -

  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 633/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 20/84

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus Mordlust - Rüge der Ablehnung von

  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 651/77

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch - Wiederholung eines bereits gescheiterten

  • BGH, 29.02.1972 - 5 StR 691/71

    "Verantwortlichkeit" für fahrlässige Handlungen

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84

    Kriterien für die Annahme einer schweren Beleidigung durch bestimmte Äußerungen -

  • BGH, 21.09.1971 - 5 StR 410/71

    Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Anforderungen an die

  • BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84

    Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung -

  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen

  • BGH, 23.03.1981 - 3 StR 89/81

    Ablehnung der Annahme eines minder schweren Falles trotz erheblich verminderter

  • BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84

    Berücksichtigung der Vorgeschichte

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Wendet das Tatgericht etwa wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf es nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001, Bd. 1, S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Wendet der Tatrichter wegen alkoholbedingter erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Täters den nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen an, darf er nach allgemeiner Meinung bei der Straffindung innerhalb dieses Strafrahmens in die Abwägung strafschärfend den Umstand mit einbeziehen, dass der Täter den Zustand schuldhaft herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311, 312; ferner BGH, Urteile vom 21. Juli 1984 - 1 StR 330/84, NStZ 1984, 548; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166, 168; Beschluss vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85, NJW 1986, 793, 794; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1127; Schnarr in Hettinger (Hrsg.), Reform des Sanktionenrechts, 2001 S. 1, 43; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 46 Rn. 49).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ablehnung einer Strafmilderung unter dem Gesichtspunkt, der Täter habe den Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß vorwerfbar selbst herbeigeführt, nur dann rechtsfehlerfrei begründet ist, wenn der Angeklagte nach Alkoholgenuß zu Verhaltensweisen neigt, die der begangenen Tat entsprechen, und er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 m.w.N.; NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6 und 9).
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Hat der Täter jedoch seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit etwa durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, so kann die Strafmilderung versagt werden, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH , Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 - ;Urteil vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 500/93

    wütender Hausierer - §§ 211, 21 StGB, Absehen von Strafmilderung wegen

    Hat der Täter unter Alkoholeinwirkung gehandelt, so kann eine Milderung des Strafrahmens versagt werden, wenn er die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder hätte bewußt sein können (st. Rspr., vgl. BGH MDR 1985, 947 = NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84] sowie NStZ 1986, 114, 115).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit,

    Hat ein Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, kann die Herabsetzung des Regelstrafrahmens dann unangemessen sein, wenn er die Neigung hatte, unter Alkoholeinfluß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570 und vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85; BGH MDR 1985, 947; vgl. auch BVerfG in DRiZ 1979, 55, 56).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das Vorliegen eines sogenannten gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes (vgl. BGH MDR 1980, 241), insbesondere des § 21 StGB, bei der Strafrahmenwahl grundsätzlich zunächst die Prüfung, ob wegen eines solchen Milderungsgrundes ein minder schwerer Fall gegeben oder ob der Regelstrafrahmen gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist (BGH NStZ 1984, 118 und 357; NStZ 1985, 453) oder ob eine Strafrahmenmilderung versagt wird (vgl. für die Fälle der alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit BGH JR 1986, 336, 337 = MDR 1985, 947).
  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 89/98

    Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafesowie die Anordnung der

    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 StGB abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt, ihm die Alkoholaufnahme also als schulderhöhender Umstand angelastet werden kann (BGH MDR 1985, 947 [BGH 02.07.1985 - 1 StR 280/85]; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14).
  • BGH, 06.04.1995 - 5 StR 106/95

    Rausch - Rauschzustand - Vollrausch - Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit -

  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei -

  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 615/95

    Anrechnung von in Frankreich verbüßter Auslieferungshaft

  • BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85

    Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21

  • BGH, 17.09.1985 - 2 StR 486/85

    Zurückweisung einer revisionsrechtlichen Verfahrensrügen mangels Ausführungen -

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