Rechtsprechung
BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 3 GG; § 46 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz; Gerechtigkeit; Aufklärungspflicht) - lexetius.com
StGB § 46
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten - IWW
- Wolters Kluwer
Verpflichtung der Strafgerichte zur Bestrafung von Mittätern mit gleicher Tatbeteiligung in gleicher Höhe; Folgen der Verurteilung eines Mittäters nach Jugendrecht und eines anderen nach Erwachsenenrecht
- rewis.io
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten
- ra.de
- rewis.io
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 21; StGB § 46; BtMG § 31
Verpflichtung der Strafgerichte zur Bestrafung von Mittätern mit gleicher Tatbeteiligung in gleicher Höhe; Folgen der Verurteilung eines Mittäters nach Jugendrecht und eines anderen nach Erwachsenenrecht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Vergleiche mit anderen Urteilen sind unzulässig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vergleichende Strafzumessung - gibt es nicht bzw. kann es nicht geben
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Ist die Strafe für meinen Mandanten zu hart/schwer….?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten
Besprechungen u.ä. (3)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligung
- uni-bielefeld.de
(Entscheidungsbesprechung)
Unterschiedliche Strafen bei Mittätern
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Zur vergleichenden Strafzumessung bei Tatbeteiligten
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 04.02.2011 - 1 KLs 13 Js 4639/07
- BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 262
- NJW 2011, 2597
- NStZ 2011, 689
- StV 2011, 722
- JR 2012, 249
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14
Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von …
Bei der konkreten Bemessung der Einzelstrafen innerhalb dieser Strafrahmen sind keine Verstöße gegen den für den Fall der Mittäterschaft in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsatz ersichtlich, nach dem die gegen die Mittäter in einem Urteil verhängten Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (dazu nur BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 263 Rn. 4 und 6 mwN). - BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …
Es gilt nichts anderes als hinsichtlich der Strafzumessung gegen Tatbeteiligte in anderen Urteilen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11 mwN). - BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16
Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Revisionen, die auf vergleichende Strafzumessung gerichtet sind, werden daher grundsätzlich als unbegründet angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, Rn. 9 f., BGHSt 56, 262 mwN).
- BGH, 07.09.2011 - 2 StR 600/10
Untreue durch Unterlassen (Anforderungen an den Nachteil; bloße Wiedergutmachung; …
Entgegen der Auffassung der Revision hat das Landgericht dem Postulat des Bundesgerichtshofs, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. zuletzt BGH NJW 2011, 2597 mwN), Rechnung getragen. - BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15
Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit …
Soweit die Staatsanwaltschaft meint, ein Abweichen der Strafe von zehn Monaten für die "zweite Plantage' gegenüber zwei Jahren und zehn Monaten für die "erste Plantage' sei unter keinen Umständen vertretbar, verkennt sie, dass für Vergleiche mit der Strafzumessung in anderen Urteilen regelmäßig kein Raum ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 263 ff.). - BGH, 05.11.2013 - 1 StR 387/13
Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe (Vergleiche mit Urteilen in anderen …
b) Die Staatsanwaltschaft meint, "man (käme) nicht umhin, vergleichbare Strafen" - damit dürfte wohl die Höhe sonst verhängter Strafen gemeint sein - "bei vergleichbar hohen Schäden und vergleichbar angewandter krimineller Energie heranzuziehen." Dies verkennt, dass für Vergleiche mit der Strafzumessung in anderen Urteilen bei Tatbeteiligten - etwa den Mitgliedern derselben Bande - regelmäßig kein Raum ist (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 263). - BGH, 01.07.2020 - 2 StR 547/19
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit)
Die Ausführungen der Strafkammer, der zu entscheidende Fall sei mit dem der Senatsentscheidung vom 3. Juli 2019 (2 StR 589/18) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar, geben zwar Anlass zu dem Hinweis, dass für Vergleiche mit der Strafzumessung in anderen Urteilen regelmäßig kein Raum ist (Senat…, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 258/15 Rn. 30; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 263 ff.). - BGH, 16.08.2011 - 5 StR 237/11
Strafzumessung bei Mittätern (individuelle Schuld; gebotene Differenzierung; …
Das Landgericht hat im Rahmen seiner sehr knappen Strafzumessungserwägungen nicht ausreichend den Gesichtspunkt beachtet, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 708/93 mwN, insoweit in BGHSt 40, 73 nicht abgedruckt; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11 Rn. 4 und 6 mwN, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 23.03.2017 - 2 StR 406/16
Strafzumessung bei Aburteilung mehrerer Beteiligter an derselben Tat durch …
Bei Aburteilung mehrerer Beteiligter an derselben Tat durch dasselbe Gericht in demselben Verfahren müssen die jeweiligen Strafmaße in einem sachgerechten, nachprüfbaren Verhältnis zur Strafe anderer Beteiligter stehen (vgl. etwa BGH StV 2011, 725; s. a. BGHSt 56, 262, 263; BGH NStZ-RR 2017, 40). - BGH, 03.11.2016 - 2 StR 363/16
Strafzumessung (Verhältnis der Strafmaße mehrerer Beteiligter zueinander)
Bei Aburteilung mehrerer Beteiligter an derselben Tat durch dasselbe Gericht in demselben Verfahren müssen die jeweiligen Strafmaße in einem sachgerechten, nachprüfbaren Verhältnis zur Strafe anderer Beteiligter stehen (vgl. etwa BGH StV 2011, 725; 2011, 725, 726; s. auch BGHSt 56, 262, 263). - BGH, 20.02.2014 - 5 StR 647/13
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- OLG Hamm, 11.10.2012 - 3 RVs 73/12
Strafzumessung; Strafmaßvergleich; Berufungsurteil
- OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 RVs 18/13
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei auf die Interessen von Zeugen …
- BGH, 04.06.2014 - 1 StR 69/14
Verfahrenseinstellung infolge laufenden Vorabentscheidungsverfahrens vor dem …
- BGH, 09.05.2018 - 2 StR 45/18
Grundsätze der Strafzumessung (Verhältnis gegen Mittäter verhängter Strafen); …
- BGH, 04.04.2014 - 1 StR 69/14
Forderung nach einem gerechten Verhältnis der gegen Mittäter verhängten Strafen
- KG, 26.06.2020 - 5 Ws 90/20
Zuständigkeit des (erweiterten) Schöffengerichts oder des Landgerichts bei …