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   BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75   

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https://dejure.org/1975,4301
BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75 (https://dejure.org/1975,4301)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1975 - 1 StR 283/75 (https://dejure.org/1975,4301)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1975 - 1 StR 283/75 (https://dejure.org/1975,4301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75
    Soweit die Revision fernerhin Verstöße gegen § 261 StPO durch unzulässige Einführung des Inhalts nicht verlesener Schriftstücke rügt, ist ihr zu entgegnen, daß schriftliche Erklärungen jedenfalls dann, wenn es nicht aus besonderen Gründen genau auf ihren Wortlaut ankommt (vgl. BGHSt 11, 29), auch durch Vorhalt zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden können (BGHSt 6, 141, 143; 14, 310, 311); das ist hier ausweislich der Sitzungsniederschrift geschehen.
  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75
    Soweit die Revision fernerhin Verstöße gegen § 261 StPO durch unzulässige Einführung des Inhalts nicht verlesener Schriftstücke rügt, ist ihr zu entgegnen, daß schriftliche Erklärungen jedenfalls dann, wenn es nicht aus besonderen Gründen genau auf ihren Wortlaut ankommt (vgl. BGHSt 11, 29), auch durch Vorhalt zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden können (BGHSt 6, 141, 143; 14, 310, 311); das ist hier ausweislich der Sitzungsniederschrift geschehen.
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75
    Soweit die Revision fernerhin Verstöße gegen § 261 StPO durch unzulässige Einführung des Inhalts nicht verlesener Schriftstücke rügt, ist ihr zu entgegnen, daß schriftliche Erklärungen jedenfalls dann, wenn es nicht aus besonderen Gründen genau auf ihren Wortlaut ankommt (vgl. BGHSt 11, 29), auch durch Vorhalt zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden können (BGHSt 6, 141, 143; 14, 310, 311); das ist hier ausweislich der Sitzungsniederschrift geschehen.
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 339/68

    Zurechnungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit (Schizophrenie) - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen ist der Sachverständige auch bei Beschaffung von Anknüpfungstatsachen nicht Strafverfolgungsorgan, so daß er zwar befugt, aber nicht verpflichtet ist, den Beschuldigten über das Recht der Aussageverweigerung zu belehren (BGH JZ 1969, 437 = JR 1969, 231 mit Anm. Peters).
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 05.08.1975 - 1 StR 283/75
    In allen von der Revision angesprochenen Fällen sind Zulassungsentscheidungen ergangen; dabei vermag die Revision weder eine rechtsmißbräuchliche Ermessensausübung - das gilt auch für die Anwesenheit der Pressevertreter - noch eine mit der Zulassung verbundene Beschwer des Angeklagten (vgl. BGHSt 23, 176, 178) darzulegen.
  • OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23

    Revision; Strafprozess; Unzulässige Erweiterung der Öffentlichkeit;

    Denn in der gegenwärtigen Rechtsprechung und Kommentarliteratur wird insoweit übereinstimmend vertreten, dass es gegen die Gestattung der Anwesenheit nach § 48 Abs. 2 S. 3 JGG keinen Rechtsbehelf gebe (Schatz in: Diemer/Schatz/Sonnen, Jugendgerichtsgesetz, 8. Auflage 2020, § 48, Rn. 39; Brunner/Dölling, Jugendgerichtsgesetz, 14. Auflage 2023, § 48 Nichtöffentlichkeit, Rn. 23; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage 2023, § 175 GVG, Rn. 7; Eisenberg/Kölbel JGG/Kölbel, 24. Aufl. 2023, JGG § 48 Rn. 29; Schady in Ostendorf, Jugendgerichtsgesetz, 11. Auflage 2021, § 48, Rn. 20; BeckOK JGG/Putzke C., 30. Ed. 1.8.2023, JGG § 48 Rn. 22; Krauß in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage 2022, § 175, Rn. 17; Schmidt in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Auflage 2018, § 175 GVG, Rn. 4; Trüg in: Meier/Rössner/Trüg/Wulf, Jugendgerichtsgesetz, 2. Auflage 2014, § 48, Rn. 22; BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 283/75 -, juris), weshalb auch für den Angeklagten und seinen Verteidiger nicht die Anrufungsmöglichkeit nach § 238 Abs. 2 StPO gegeben sei (Trüg in: Meier/Rössner/Trüg/Wulf a.a.O., Eisenberg/Kölbel JGG/Kölbel a.a.O., Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., Schmidt in: Gercke/Julius/Temming/Zöller).

    Hieran gemessen liegt nach Auffassung des Senates eine Maßnahme i.S.v. § 238 Abs. 2 StPO vor, denn eine Entscheidung über die Zulassung von Personen zu einer nicht öffentlichen Hauptverhandlung gem. § 48 Abs. 2 S. 3 JGG ist eine Angelegenheit der Prozessleitung, über die der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden hat ( BGH, Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 283/75 -, juris).

  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85

    Vorliegen von tätiger Reue bei Brandstiftung - Notwendigkeit der Belehrung des

    Sie brauchte ihn dabei nicht nach § 136 Abs. 1 StPO zu belehren (BGH JZ 1969, 437 = JR 1969, 231; BGH Urteil vom 5. August 1975 - 1 StR 283/75 -).
  • BGH, 25.05.1982 - 1 StR 232/82

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts hinsichtlich einer Verlesung von

    Auf den genauen Wortlaut der früheren Einlassungen kam es nicht an (vgl. BGHSt 11, 159; BGH, Beschl. vom 5. August 1975 - 1 StR 283/75).
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