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   BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85   

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BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85 (https://dejure.org/1985,1038)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1985 - 1 StR 285/85 (https://dejure.org/1985,1038)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85 (https://dejure.org/1985,1038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Verurteilung zum Mord - Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe vor der Maßregel - Mord infolge von Arglosigkeit des Opfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 67 Abs. 2
    Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 142
  • MDR 1985, 1041
  • NStZ 1986, 140
  • StV 1986, 155
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines

    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).

    Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 28. September 1984 (StV 1985, 10) etwas anderes ausgesprochen hat, hat er dazu auf Antrage erklärt, er halte an dieser Auffassung für den Fall nicht fest, daß konkret erwartet werden könne, es würden im Laufe der Strafvollstreckung in der Person des Verurteilten Umstände ein- oder hervortreten, die zu einem Wechsel der Vollzugsart führen würden (vgl. dazu Senatsurteil vom heutigen Tage - 1 StR 241/85 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Zwar hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 28. September 1984 (StV 1985, 10) ausgesprochen, eine Umkehr der Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB bedeute, daß sich - bleiben nachträgliche Änderungen nach § 67 Abs. 3 StGB außer Betracht - die Gesamtzeit des Freiheitsentzugs verlängere; diese Verschiedenheit fordere auch im Rahmen der Strafzumessung Beachtung.

  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Zwar hat die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs es für den Ausschluß der Arglosigkeit genügen lassen, daß der Täter seinem Opfer bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; BGH NStZ 1983, 34, 35; vgl. zur Entwicklung dieser Rechtsprechung BGHSt 30, 105, 113 f [BGH 19.05.1981 - GSSt - 1/81]; 32, 382, 385) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84].
  • BGH, 03.05.1978 - 4 StR 184/78

    Revisionserfolg gegen die Anordnung der Vollziehung der Strafe vor der Maßregel -

    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Zwar hat die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs es für den Ausschluß der Arglosigkeit genügen lassen, daß der Täter seinem Opfer bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; BGH NStZ 1983, 34, 35; vgl. zur Entwicklung dieser Rechtsprechung BGHSt 30, 105, 113 f [BGH 19.05.1981 - GSSt - 1/81]; 32, 382, 385) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84].
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 491/81

    Reihenfolge der richterlichen Anordnung von Strafvollzug und Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Zwar hat die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs es für den Ausschluß der Arglosigkeit genügen lassen, daß der Täter seinem Opfer bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; BGH NStZ 1983, 34, 35; vgl. zur Entwicklung dieser Rechtsprechung BGHSt 30, 105, 113 f [BGH 19.05.1981 - GSSt - 1/81]; 32, 382, 385) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84].
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Zwar hat die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs es für den Ausschluß der Arglosigkeit genügen lassen, daß der Täter seinem Opfer bei einer nur verbalen Auseinandersetzung in offener Feindschaft gegenübertritt (BGHSt 27, 322, 324 [BGH 21.12.1977 - 2 StR 452/77]; BGH NStZ 1983, 34, 35; vgl. zur Entwicklung dieser Rechtsprechung BGHSt 30, 105, 113 f [BGH 19.05.1981 - GSSt - 1/81]; 32, 382, 385) [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84].
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Soweit der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 28. September 1984 (StV 1985, 10) etwas anderes ausgesprochen hat, hat er dazu auf Antrage erklärt, er halte an dieser Auffassung für den Fall nicht fest, daß konkret erwartet werden könne, es würden im Laufe der Strafvollstreckung in der Person des Verurteilten Umstände ein- oder hervortreten, die zu einem Wechsel der Vollzugsart führen würden (vgl. dazu Senatsurteil vom heutigen Tage - 1 StR 241/85 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • KG, 09.11.1979 - 1 W 1314/79
    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 30.03.1984 - 4 StR 162/84

    Zur Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehunganstalt vor Vollzug der

    Auszug aus BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; gerechtfertigt kann die Abweichung sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Mai 1978 - 4 StR 184/78 - bei Holtz MDR 1978, 803; BGH NJW 1980, 240; BGH NStZ 1982, 132; 1984, 428; BGH StV 1985, 10).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Ein solcher Vorwegvollzug von Strafe ist nur insoweit zulässig, als er im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten erforderlich ist (vgl. BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH NJW 1983, 240; BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140; BGH NStZ 1986, 428; 1986, 524; Maul/Lauven NStZ 1986, 397).
  • BGH, 13.11.2018 - 3 StR 243/18

    Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe (Erleichterung des Zwecks der Maßregel;

    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der Freiheitsstrafe und der Art der notwendigen Behandlung; die Abweichung von der gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge kann gerechtfertigt sein, wenn die vorgezogene Strafvollstreckung als Vorstufe der Behandlung für deren Zwecke erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85, NStZ 1986, 140 mwN) oder wenn Gründe vorliegen, die zu der Annahme berechtigen, dass der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug wieder zunichtemachen könnte (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 407/94, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7).
  • OLG Bamberg, 09.10.2018 - 1 VAs 16/18

    Zusammentreffen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe mit Unterbringung in

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Entlassung in die Freiheit eine Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH, Urt. v. 25.07.1985 - 1 StR 285/85 = NJW 1986, 141 [142] = NStZ 1986, 140 = StV 1986, 155; BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - 5 StR 217/03 [bei juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 VAs 9/05 = NStZ-RR 2005, 324; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 Ws 460/12 = StraFo 2013, 36 = OLGSt StGB § 67 Nr. 16).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Dies setzte bei einer langen Freiheitsstrafe in der Regel entweder die Erwartung voraus, daß es im Laufe der Vollstreckung zu einem Wechsel der Vollzugsart kommen würde (BGHSt 33, 285 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]), oder erforderte die Feststellung, es sei für den Maßregelvollzug notwendig, daß er der Entlassung in die Freiheit unmittelbar vorausgehe (BGH NStZ 1986, 140).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 212/99

    Totschlag; Vorwegvollzug; Maßregel; Aussetzung zur Bewährung

    Der Bundesgerichtshof hat für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m. Anm. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

    Der Maßregelvollzug ist vielmehr so rechtzeitig einzuleiten, daß dem Verurteilten durch den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe keine erheblichen Nachteile entstehen; eine längere Freiheitsentziehung muß nach Möglichkeit vermieden werden (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juli 1985 - 1 StR 285/85 = StV 1986, 155).
  • BGH, 19.12.1989 - 1 StR 624/89

    Umkehrung der Reihenfolge der Vollstreckung bei schwerer anderer seelischer

    Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß bei dieser Art der Unterbringung die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden kann, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041 = NStZ 1986, 140 m.A. Wendisch; BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85).
  • BGH, 04.03.1998 - 2 StR 680/97

    Zulässigkeit der Anordnung eines Vorwegentzugs

    Ein Vorwegvollzug kann zwar grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positive Auswirkung des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041; BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1996 - 1 StR 714/96).
  • BGH, 17.12.1996 - 1 StR 714/96

    Beschränkung der Revision auf die Anordnung des Vorwegvollzugs - Rechtfertigung

    Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 289/86

    Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe entgegen dem Rehabilitationsinteresse des

  • BGH, 28.11.1986 - 4 StR 596/86

    Gaspistole keine Schusswaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch

  • BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85

    Verurteilung eines psychisch wie physisch vom Alkohol Abhängigen wegen

  • BGH, 26.01.1988 - 1 StR 513/87

    Arglosigkeit des Opfers im Anschluss an einen bereits tödlichen Messerstich -

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 462/86

    Verurteilung wegen Brandstiftung und wegen Sachbeschädigung - Anordnung der

  • BGH, 01.07.1986 - 1 StR 317/86

    Möglichkeit der Durchführung einer Richtigkeitskontrolle durch Zeugenbeweis -

  • BGH, 10.04.1986 - 1 StR 17/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel - Darlegung konkreter

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