Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.11.1977

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   BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77   

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BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1051)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1051)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch das Schwurgericht - Offenkundige Tatsachen als Erkenntnisquelle für die Überzeugungsbildung des Tatrichters - Umfang des Vetrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Beschuldigtem in Fällen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Pressekommentar, 26.12.1977)

    Insgeheimes vom BGH

Sonstiges (3)

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 08.05.1987)

    Korrekt in der Katastrophe

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.10.1996)

    "Sachgerecht nach Sachlage"

  • mittelbayerische.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 14.06.2013)

    Der Zweifel bleibt länger als lebenslang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77
    Ein Wissen, das der Richter in genügend sicherem Maße besitzt, weil er es auf Grund seiner bisherigen richterlichen Tätigkeit zuverlässig erworben hat, braucht ihm nicht mehr durch die Hauptverhandlung vermittelt zu werden (BGHSt 6, 292).
  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Wenn auch eigene Tätigkeiten oder Äußerungen des Zeugnisverweigerungsberechtigten mangels eigener Wahrnehmung nicht bekanntgewordene Tatsachen sein können (vgl. BGHSt 51, 140, 142 f.), so werden sie dennoch dann vom Zeugnisverweigerungsrecht erfasst, wenn Angaben über diese Tätigkeiten oder Äußerungen Rückschlüsse auf geschützte Tatsachen zulassen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77, bei Holtz MDR 1978, 281).

    d) Dieses Verständnis des Tatbestandsmerkmals des Bekanntwerdens ist - unabhängig davon, ob es tatsächlich, wie der Generalbundesanwalt meint, Ergebnis einer weiten bzw. ausdehnenden Auslegung ist (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77, bei Holtz MDR 1978, 281; SK-StPO/Rogall aaO, Rn. 63; Radtke/Hohmann/Otte aaO; LR/Ignor/Bertheau, StPO aaO) - vom dargelegten Schutzzweck der Norm her geboten.

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Daneben durfte das Landgericht gerichtskundige Tatsachen - d.h. auch solche, die nur den berufsrichterlichen Mitgliedern der Strafkammer bekannt waren - unterstützend zur Begründung des Schuldvorwurfs von sich aus in die Hauptverhandlung einführen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13

    Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachung (keine Erforderlichkeit einer

    Da die bei einem Gespräch inhaltlich aufeinander bezogenen Gesprächsbeiträge der Beteiligten für die Frage der Zuerkennung des Zeugnisverweigerungsrechts wegen möglicher Rückschlüsse auf die Äußerungen des jeweiligen Anderen und der Gefahr von Fehldeutungen nicht isoliert betrachtet werden können, erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch auf den Inhalt der Äußerungen des weigerungsberechtigten Rechtsanwalts und erfasst den Inhalt des Gesprächs im Ganzen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77, bei Dallinger, MDR 1978, 281; Senge aaO; Ignor/Bertheau aaO; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht, BT-Drucks. 17/2637, S. 7).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Kann er vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, muß er den Angeklagten freisprechen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

    Zudem ist der Inhalt eines Gesprächs insbesondere auch in Bezug auf die eigenen Äußerungen des Zeugen (hier: Rechtsanwalts) geschützt (BGH, Urt. v. 20.12.1977 - 1 StR 287/77 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Eine lückenlose Aufführung aller für die Überführung des Angeklagten in Betracht kommenden Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung ist nicht geboten (BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH Urt. vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 -).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95

    Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und

    Soweit die Beschwerdeführerin zusätzliche Gesichtspunkte benennt, mit denen der Tatrichter sich ihrer Ansicht nach hätte auseinandersetzen müssen, begründet es hier keinen Rechtsfehler, daß diese Gesichtspunkte in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich erörtert sind; denn der Tatrichter war - bei aller Pflicht zur umfassenden Darstellung der Beweiswürdigung - nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld der Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 -).
  • BGH, 31.03.1981 - 1 StR 40/81

    Verletzung der Inaugenscheinnahme durch einen Ermessensfehlgebrauch -

    Gerade wenn er bei der Beurteilung verschiedener Beweisanzeichen letzte Zweifel nicht hat überwinden können, ist es ihm vielfach unmöglich, im einzelnen darzutun, warum er sich nicht von einem bestimmten Sachverhalt hat überzeugen können (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 - bei Holtz MDR 1978, 281).
  • BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13

    Verwendungsverbot und Löschungsgebot von Aufzeichnungen des Inhalts von

    Da die bei einem Gespräch inhaltlich aufeinander bezogenen Gesprächsbeiträge der Beteiligten für die Frage der Zuerkennung des Zeugnisverweigerungsrechts wegen möglicher Rückschlüsse auf die Äußerungen des jeweiligen Anderen und der Gefahr von Fehldeutungen nicht isoliert betrachtet werden können, erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch auf den Inhalt der Äußerungen des weigerungsberechtigten Rechtsanwalts und erfasst den Inhalt des Gesprächs im Ganzen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77, bei Dallinger, MDR 1978, 281; Senge aaO; Ignor/Bertheau aaO; vgl. auch Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht, BT-Drucks. 17/2637, S. 7).
  • OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Das Revisionsgericht ist grundsätzlich nicht befugt, die Überzeugung des Tatrichters durch die eigene zu ersetzen (vgl. Hanak a.a.0. , Rnr. 15 zu § 261; BGHSt 10, 208, 210), weil es allein Aufgabe des Tatrichters ist, sich die Überzeugung von der Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten zu verschaffen (BGH MDR 1978, 281 ).Das Revisionsgericht darf die Überzeugungsbildung des Tatrichters nur auf Rechtsmängel, d.h. daraufhin überprüfen, ob jene auf rechtlich und tatsächlich zutreffenden Erwägungen beruht oder etwa gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt.
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 783/81

    Beweiswürdigung als ausschließliche Sache des Tatrichters - Tatrichter obliegt

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 661/81

    Anforderungen an tatrichterliche Beweiswürdigung - Unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 780/80

    Prüfung festgestellter belastender Umstände auf ihrem Beweiswert -

  • BGH, 31.03.1981 - 5 StR 484/80

    Entfallen des Auskunftsverweigerungsrecht - Unterbrechung der Verjährungsfrist

  • BGH, 11.09.1979 - 5 StR 382/79

    Sache des Tatrichters, sich eine Überzeugung von der Schuld oder Nichtschuld

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 120/82

    Formerfordernisse einer Verfahrensrüge - Prüfungsumfang bezüglich der

  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78

    Annahme einer ausbeuterischen Zuhälterei - Abgrenzung zwischen freier Ausübung

  • BGH, 15.02.1983 - 5 StR 849/82

    Möglichkeit des Vorliegens von Notwehr bei einer Verwirklichung des Tatbestandes

  • BGH, 24.03.1981 - 5 StR 695/80

    Vorsätzliche Förderung der Steuerhinterziehung durch den Einbau von zur Täuschung

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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1977 - 1 StR 287/77   

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BGH, Entscheidung vom 15.11.1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1616)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1977 - 1 StR 287/77 (https://dejure.org/1977,1616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Mitangeklagten als Nebenkläger - Zulassung als Nebenkläger in einem Verfahren, in dem derjenige selbst Mittäter oder Teilnehmer ist, und gegen den die öffentliche Klage erhoben wurde und noch nicht erledigt ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 19.03.1892 - 3089/91

    Darf ein Mitangeklagter gegen den anderen als Nebenkläger in derselben

    Auszug aus BGH, 15.11.1977 - 1 StR 287/77
    Zwar kann unter Umständen auch ein Mitangeklagter Nebenkläger sein; jedoch läßt sich die Vereinbarkeit der prozessualen Stellung als Mitangeklagter und als Nebenkläger nicht nach allgemeinen Gesichtspunkten entscheiden, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an (RGSt 22, 421, 422).
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Einigkeit besteht aber auch darüber, dass jemand nicht als Nebenkläger zugelassen werden kann, wenn das Verfahren eine Tat zum Gegenstand hat, wegen der gegen ihn selbst als Mittäter oder Teilnehmer (§§ 25 bis 27 StGB) die öffentliche Klage erhoben und noch nicht erledigt ist (BGH, Beschluss vom 15. November 1977 - 1 StR 287/77 = NJW 1978, 330, beck-online; Valerius in: MüKoStPO, 1. Aufl. 2019, StPO § 395 Rn. 36 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 26.03.2012 - I Ws 77/12

    Zulässigkeit der Nebenklage: Freispruch des Angeklagten als Intention des

    So ist nach BGH NJW 1978, 330 die Nebenklage jedenfalls in dem Verfahren ausgeschlossen, das gegen den Antragsteller selbst wegen derselben Tat als Mittäter oder Teilnehmer anhängig ist.
  • BGH, 05.07.2005 - 3 StR 199/05

    Revision der Nebenklage (Statthaftigkeit; zum Anschluss berechtigendes Delikt);

    Da sich die Nebenklage nicht auf Taten des Angeklagten B. bezieht, an denen eine Mittäterschaft oder Beteiligung des Nebenklägers in Betracht kommt, steht der Nebenklage nicht entgegen, daß der Nebenkläger wegen einer anderen Tat in demselben Verfahren mitangeklagt ist (vgl. BGH NJW 1978, 330; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 27).
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