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   BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07   

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https://dejure.org/2007,4442
BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07 (https://dejure.org/2007,4442)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - 1 StR 296/07 (https://dejure.org/2007,4442)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07 (https://dejure.org/2007,4442)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 252 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung durch Dritte außerhalb der Hauptverhandlung; Aufklärungspflicht); Darlegungsvoraussetzungen für eine Rüge nach § 252 StPO (ergänzender Rückgriff auf die Urteilsgründe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweisverwertungsverbot wegen Anhörung des Vernehmungsbeamten als Zeugen nach erklärtem Zeugnisverweigerungsrecht

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 252; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 397a Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 3 § 252
    Erforderlichkeit der Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht, Kenntnis auch ohne Belehrung; Verzicht des Zeugen auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Gespaltene Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verzicht auf Verwertungsverbot bezüglich früherer Aussage

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 712
  • StV 2008, 5
  • StV 2008, 57
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Geschieht dies - wie bisher - nicht, leidet der Entschluss des Zeugen an einem durchgreifenden Mangel, weil er sich dieser Konsequenz seines Handelns nicht bewusst ist (vgl. zur notwendigen Belehrung eines Zeugen, der Angaben in der Hauptverhandlung verweigern, aber der Verwertung zuvor gemachter polizeilicher Angaben zulassen möchte, BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07, NStZ 2007, 712, 713).
  • BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13

    Rücknahme einer Divergenzvorlage

    Geschieht dies - wie bisher - nicht, leidet der Entschluss des Zeugen an einem durchgreifenden Mangel (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07, NStZ 2007, 712, 713, zur notwendigen Belehrung eines Zeugen, der Angaben in der Hauptverhandlung verweigern, aber der Verwertung zuvor gemachter polizeilicher Angaben zulassen möchte).
  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13

    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer

    Geschieht dies - wie bisher - nicht, leidet der Entschluss des Zeugen an einem durchgreifenden Mangel (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07, NStZ 2007, 712, 713, zur notwendigen Belehrung eines Zeugen, der Angaben in der Hauptverhandlung verweigern, aber der Verwertung zuvor gemachter polizeilicher Angaben zulassen möchte).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Das Revisionsvorbringen genügt den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO jedenfalls deshalb, weil aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ergänzend auf den Inhalt des Urteils zurückgegriffen werden kann (vgl. Senat, Beschl. vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07 (insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verzicht 1); BGHSt 46, 189, 190 f.; 45, 203, 204 f. m.w.N.), das den Kern der Aussagen des Angeklagten wiedergibt.
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLGSt …
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 126/09

    Recht auf effektive Verteidigung und Verletzung des Fragerechts (Zurückweisung

    Soweit die Revision zur Beweislage nicht weitergehend vorträgt, kann der Senat im Hinblick auf die umfassend erhobene Sachrüge die Urteilsgründe ergänzend berücksichtigen (vgl. BGHSt 36, 384, 385; 45, 203, 204 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07).
  • BGH, 03.09.2014 - 1 StR 145/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer

    Da zugleich eine zulässige Sachrüge erhoben ist, kann ergänzend auf die Urteilsgründe zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 190 f.; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07).
  • BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21

    Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob bei einem Angriff auch gegen die Feststellungen zur Sache die dahingehenden Aussagen vorzubringen gewesen wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07, NStZ 2007, 712; vom 20. Mai 2015 ? 1 StR 429/14, NStZ 2015, 656; LR-Cirener/Sander, StPO, 27. Aufl. 2019, § 252 Rn. 52).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLG VRS 59, 205; Senatsbeschluss a.a.O., Meyer-Goßner, a.a.O., § 252 Rn. 8 m.w.N.).
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Da es sich bei dem Zeugnisverweigerungsrecht um ein höchstpersönliches Recht handelt, darf sich der Tatrichter nicht mit der Mitteilung eines Dritten über die mangelnde Aussagebereitschaft eines Zeugen begnügen, sondern muss - gegebenenfalls Im Freibeweisverfahren - eindeutig klären, ob der Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen will (vgl. BGH NStZ 2007, 712 [BGH 18.07.2007 - 1 StR 296/07] ).
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