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   BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17   

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BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17 (https://dejure.org/2017,47448)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2017 - 1 StR 300/17 (https://dejure.org/2017,47448)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2017 - 1 StR 300/17 (https://dejure.org/2017,47448)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 26a StPO
    Verwerfung eines Befangenheitsantrags als unzulässig (Recht auf gesetzlichen Richter: gebotene restriktive Auslegung, Beteiligung des abgelehnten Richters allein an formalen Fragen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26a StPO
    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Eigene Entscheidung des Abgelehnten über das Ablehnungsgesuch

  • IWW

    § 338 Nr. 3 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 26a StPO, § 27 StPO, § 25 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen Verschleppungsabsicht; Abwehrmöglichkeit gegen exzessiv und rechtsmissbräuchlich gestellte Ablehnungsanträge

  • rewis.io

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Eigene Entscheidung des Abgelehnten über das Ablehnungsgesuch

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen Verschleppungsabsicht; Abwehrmöglichkeit gegen exzessiv und rechtsmissbräuchlich gestellte Ablehnungsanträge

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen Verschleppungsabsicht; Abwehrmöglichkeit gegen exzessiv und rechtsmissbräuchlich gestellte Ablehnungsanträge

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anfängerfehler: Oder das selbst als unzulässig zurückgewiesene Ablehnungsgesuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der als unzulässig verworfene Befangenheitsantrag

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 485
  • StV 2018, 475
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17
    Die einer Vereinfachung des Ablehnungsverfahrens dienende Vorschrift des § 26a StPO gestattet nur ausnahmsweise, dass ein abgelehnter Richter selbst über einen gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag entscheidet, wenn keine Entscheidung in der Sache getroffen wird und die Beteiligung des abgelehnten Richters lediglich auf eine echte Formalentscheidung oder die Verhinderung des Missbrauchs des Ablehnungsrechts beschränkt bleibt (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06).

    Nur bei einer solch strengen Beachtung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26a StPO gerät diese Ausnahmeregelung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StraFo 2015, 458 mwN).

    Dabei muss die Auslegung des Ablehnungsgesuchs darauf ausgerichtet sein, es seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen, um nicht im Gewande der Zulässigkeitsprüfung in eine Begründetheitsprüfung einzutreten (BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175).

  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09

    Unabhängiges und unparteiliches Gericht (zu Unrecht als unzulässig verworfenes

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17
    Nur bei einer solch strengen Beachtung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26a StPO gerät diese Ausnahmeregelung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StraFo 2015, 458 mwN).

    Dass die abgelehnten Richter zum Beleg der Prozessverschleppungsabsicht das eigene Verhalten im Rahmen des Prozessgeschehens bei der Entscheidung nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO darstellen müssen, macht sie indes noch nicht zu Richtern in eigener Sache (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294, jeweils mwN).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17
    Die einer Vereinfachung des Ablehnungsverfahrens dienende Vorschrift des § 26a StPO gestattet nur ausnahmsweise, dass ein abgelehnter Richter selbst über einen gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag entscheidet, wenn keine Entscheidung in der Sache getroffen wird und die Beteiligung des abgelehnten Richters lediglich auf eine echte Formalentscheidung oder die Verhinderung des Missbrauchs des Ablehnungsrechts beschränkt bleibt (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06).

    Nur bei einer solch strengen Beachtung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26a StPO gerät diese Ausnahmeregelung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StraFo 2015, 458 mwN).

  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15

    Rechtmäßige Verwerfung von Ablehnungsgesuchen (Prozessverschleppung; fehlender

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17
    Nur bei einer solch strengen Beachtung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26a StPO gerät diese Ausnahmeregelung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StraFo 2015, 458 mwN).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17
    Dass die abgelehnten Richter zum Beleg der Prozessverschleppungsabsicht das eigene Verhalten im Rahmen des Prozessgeschehens bei der Entscheidung nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO darstellen müssen, macht sie indes noch nicht zu Richtern in eigener Sache (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294, jeweils mwN).
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17
    Dabei muss die Auslegung des Ablehnungsgesuchs darauf ausgerichtet sein, es seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen, um nicht im Gewande der Zulässigkeitsprüfung in eine Begründetheitsprüfung einzutreten (BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175).
  • BGH, 20.03.2009 - 2 StR 545/08

    Zur Prozessverschleppung gestelltes Ablehnungsgesuch (Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17
    Die Regelung beinhaltet damit eine Abwehrmöglichkeit gegen exzessiv und rechtsmissbräuchlich gestellte Ablehnungsanträge, die etwa auf völlig haltlose und unzutreffende Vorwürfe gestützt werden (BGH, Beschluss vom 20. März 2009 - 2 StR 545/08, NStZ-RR 2009, 207) oder die sich aus einer Gesamtwürdigung von Indizien ergeben (vgl. Siolek in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 26a Rn. 24 und Schmitt in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 26a Rn. 6 mwN).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17
    Ein Befangenheitsantrag kann unter den Voraussetzungen des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO wegen Verschleppungsabsicht nur dann abgelehnt werden, wenn es dem Antragsteller offensichtlich ausschließlich auf eine Verzögerung der Hauptverhandlung ankommt (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 2 StR 462/03, NStZ 2004, 630).
  • BayObLG, 21.09.2023 - 206 StRR 112/23

    Verurteilung von Jérôme Boateng aufgehoben

    Voraussetzung für diese - eng auszulegende - Ausnahme ist, dass keine Entscheidung in der Sache getroffen wird, sondern die Beteiligung des abgelehnten Richters auf eine echte formale Entscheidung oder die Verhinderung eines offensichtlichen Missbrauchs des Ablehnungsrechts beschränkt bleibt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juni 2005, 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, juris Rn. 55; BGH, Beschluss vom 2. April 2008, 5 StR 129/07, NStZ-RR 2008, 246, 247; Beschluss vom 7. September 2017, 1 StR 300/17, NStZ 2018, 485, 486; BeckOK StPO/Cirener, 47.Ed, Stand 01.04.2023, § 26a Rn. 9; KK-StPO/Heil, 9. Aufl. 2023, § 26a Rn. 9).

    Namentlich kann eine Verschleppungsabsicht nur dann angenommen werden, wenn es dem Antragsteller offensichtlich ausschließlich auf eine Verzögerung der Hauptverhandlung ankommt (BGH NStZ 2018, 485, 486 m.w.N.).

  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 654/19

    Verwerfung des Befangenheitsantrages als unzulässig

    Der Angeklagte verfolgt damit offensichtlich verfahrensfremde Zwecke (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2013 - 2 ARs 235/13; vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294; vom 7. September 2017 - 1 StR 300/17, NStZ 2018, 485).
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   BGH, 23.07.2020 - 1 StR 300/17   

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