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   BGH, 03.09.2019 - 1 StR 300/19   

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https://dejure.org/2019,36716
BGH, 03.09.2019 - 1 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,36716)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2019 - 1 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,36716)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2019 - 1 StR 300/19 (https://dejure.org/2019,36716)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bewaffnetes Handeltreiben bei Vorliegen einer ...

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel bei Waffenmitführung während Tatteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bewaffnetes Handeltreiben bei Vorliegen einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewertungseinheit beim BTM-Handel - und die nicht geringe Menge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 24
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 03.09.2019 - 1 StR 300/19
    Das Landgericht geht im Ansatz zwar zutreffend davon aus, dass es - sofern sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammensetzt - für den Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausreicht, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt der Tat verwirklicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10 Rn. 4 und Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 Rn. 9, BGHSt 43, 8, 10 f. mwN).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Auszug aus BGH, 03.09.2019 - 1 StR 300/19
    Demgegenüber kann allein der gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen aus verschiedenen Liefervorgängen eine Bewertungseinheit nicht begründen (vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 03.09.2019 - 1 StR 300/19
    Das Landgericht geht im Ansatz zwar zutreffend davon aus, dass es - sofern sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammensetzt - für den Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausreicht, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt der Tat verwirklicht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10 Rn. 4 und Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96 Rn. 9, BGHSt 43, 8, 10 f. mwN).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Denn die Grundsätze, die für die Tatbestandsvariante des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 1 Variante 3, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) gelten und etwa zur Bewertungseinheit führen, wenn die weiter zu veräußernden Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen oder zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18 Rn. 6, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 6 und vom 3. September 2019 - 1 StR 300/19 Rn. 10), sind nicht auf die Tathandlungen der Ausfuhr zu übertragen.
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    a) Zwar führt grundsätzlich weder das wiederholte Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats zu einer Verklammerung der Erwerbsakte zu einer Bewertungseinheit (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227; vom 21. August 2012 - 2 StR 277/12, NStZ 2013, 48) noch verbindet allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen die hierauf bezogenen Handlungen zu einer Tat des Handeltreibens (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42; vom 3. September 2019 - 1 StR 300/19, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 310/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei

    Demgegenüber kann allein der gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen aus verschiedenen Liefervorgängen eine Bewertungseinheit nicht, gleichwohl aber Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB bei Teilidentität der Ausführungshandlungen begründen (vgl. insgesamt BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4 mwN; vom 3. September 2019 - 1 StR 300/19 Rn. 10 und vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.02.2020 - 1 StR 9/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der Angeklagte führte die beiden unterschiedlichen Betäubungsmittelmengen auch nicht zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat zusammen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18 Rn. 6, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 6 und vom 3. September 2019 - 1 StR 300/19 Rn. 10), da er das Marihuana erst kurz vor dessen Sicherstellung erworben, es - anders als das Haschisch - auch zur Deckung seines Eigenkonsums bestimmt hatte und getrennt von diesem aufbewahrte.
  • BGH, 02.11.2021 - 1 StR 322/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit,

    Eine Bewertungseinheit kommt daher insbesondere dann in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen, aber auch dann, wenn Drogen aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (vgl. insgesamt BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - 1 StR 310/19 Rn. 6; vom 3. September 2019 - 1 StR 300/19 Rn. 10; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18 Rn. 7 mwN und vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4 mwN).
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