Rechtsprechung
BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen Handlungsfähigkeit, unbeachtliche Täuschung durch den Verteidiger) - lexetius.com
- IWW
§ 349 Abs. 1 StPO, § 302 Abs. 2 StPO, § 300 StPO, § 349 Abs. 2 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 StPO
Rechtsmittelverzicht des Angeklagten: Voraussetzung prozessualer Handlungsfähigkeit des Angeklagten; Wirksamkeit trotz eines durch den Verteidiger hervorgerufenen Irrtums; Widerruf, Rücknahme oder Anfechtung des Verzichts; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Gerichtliche Aufklärung der prozessualen Handlungsfähigkeit des Angeklagten im Freibeweisverfahren; Erkennung der verfahrensrechtlichen Bedeutung einer Rechtsmittelrücknahme oder eines Rechtsmittelverzichts
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Gerichtliche Aufklärung der prozessualen Handlungsfähigkeit des Angeklagten im Freibeweisverfahren; Erkennung der verfahrensrechtlichen Bedeutung einer Rechtsmittelrücknahme oder eines Rechtsmittelverzichts
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 1
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Gerichtliche Aufklärung der prozessualen Handlungsfähigkeit des Angeklagten im Freibeweisverfahren; Erkennung der verfahrensrechtlichen Bedeutung einer Rechtsmittelrücknahme oder eines Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
Rechtsmittelverzicht des Angeklagten: Voraussetzung prozessualer Handlungsfähigkeit des Angeklagten; Wirksamkeit trotz eines durch den Verteidiger hervorgerufenen Irrtums; Widerruf, Rücknahme oder Anfechtung des Verzichts; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsmittelverzicht, oder: "Mein Verteidiger hat micht getäuscht"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelverzicht - und die Täuschung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelverzicht - und die prozessuale Handlungsfähigkeit
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 92
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeitsvoraussetzungen; prozessuale …
Der Angeklagte hat wirksam auf Rechtsmittel verzichtet (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO); dieser Verzicht führt zum Verlust des Rechtsmittels (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92 mwN).In Betracht kommt die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung namentlich dann, wenn der Angeklagte prozessual handlungsunfähig war und deshalb den Bedeutungsgehalt des Rechtsmittelverzichts verkannt haben könnte (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92) oder wenn er die Verzichtserklärung irrtumsbedingt aufgrund einer dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zuzurechnenden Täuschung abgegeben hat (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92, 93).
Diese Fähigkeit wird erst durch schwerwiegende psychische oder körperliche Beeinträchtigungen aufgehoben (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92 mwN).
Ein durch den Verteidiger hervorgerufener Irrtum würde indes nicht zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92, 93 mwN).
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nach wirksamem Rechtsmittelverzicht nicht statt (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92, 93 mwN).
- OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
Verständigung, Erörterung, Abgrenzung
Diese Fähigkeit wird erst durch schwerwiegende psychische oder körperliche Beeinträchtigungen aufgehoben (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 a.o.O mit Verweis auf Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 in NStZ-RR 2017, 92 m.w.N).Ein durch den Verteidiger hervorgerufener Irrtum, der ebenso wenig behauptet wurde, würde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu einer Unwirksamkeit führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.).
Ein wirksamer Verzicht ist sodann weder durch einen Widerruf noch eine Rücknahme der Verzichtserklärung oder deren Anfechtung revidierbar (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2015, Az. 2 StR 103/15 in NStZ-RR 2016, 180 m.w.N.), sodass er der später erfolgten Berufungseinlegung entgegenstand.
Da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach wirksamen Rechtsmittelverzicht nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016, Az. 1 StR 301/16 a.o.O.; Beschluss vom 8. Oktober 2015, Az. 2 StR 103/15 a.o.O.; Beschluss vom 10. September 2009, Az. 4 StR 120/09 in NStZ-RR 2010, 55), war auf die Verfristung der Rechtsmitteleinlegung und einer möglichen Wiedereinsetzung des Beschwerdeführers in den vorherigen Stand von Amts wegen nicht näher einzugehen.
- OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16
Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeit, Berufen auf eine Leistungsfreiheit …
Die Abgabe einer entsprechenden Erklärung steht zur - freibeweislich anhand des Akteninhalts und einer dienstlicher Erklärung des Strafkammervorsitzenden des Verfahrens 710 Ns 15/16 (vgl. BGH, Beschl. v. 24. August 2016 - 1 StR 301/16, BeckRS 2016, 17113) - gewonnenen Überzeugung des Senats fest.Als Prozesserklärung ist diese grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (…std. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 21. April 1999 - 5 StR 714/98, BGHSt 45, 51, 55; Beschlüsse v. 24. August 2016 - 1 StR 380/16, BeckRS 2016, 17114, und 1 StR 301/16, BeckRS 17113; v. 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180 m.w.N.).
- BGH, 10.07.2019 - 2 StR 181/19
Zurücknahme und Verzicht auf die Revision (Auslegung der Erklärung der Rücknahme …
Ein durch einen Verteidiger hervorgerufener Irrtum des Angeklagten kann einen solchen Ausnahmefall nicht begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, juris Rn. 15;… Beschluss vom 13. Mai 2003 ? 4 StR 135/03, juris Rn. 3;… vom 10. April 1991 - 3 StR 354/90, juris Rn. 4). - BGH, 09.03.2017 - 3 StR 53/17
Kein Widerruf des wirksamen Rechtsmittelverzichts (Erforderlichkeit …
"Diesen Verzicht konnte der Angeklagte nach seinem Wirksamwerden nicht mehr - wie mit Revisionsschriftsatz vom 9. November 2016 von Rechtsanwalt S. geschehen - widerrufen oder anfechten (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16 mwN).