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   BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63   

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https://dejure.org/1963,41
BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63 (https://dejure.org/1963,41)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1963 - 1 StR 301/63 (https://dejure.org/1963,41)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1963 - 1 StR 301/63 (https://dejure.org/1963,41)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger Freiheitsstrafe und notwendiger Verteidigung - Befriedigung des Geschlechtstriebs bei Triebbefriedigung vor dem Tod des Opfers infolge Gewaltanwendung - Konkurrenz zwischen Mord und Notzucht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 178, § 211, § 73; StPO § 302

  • rechtsportal.de

    StGB § 177, § 178, § 211, § 73 ; StPO § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 101
  • NJW 1963, 2236
  • MDR 1964, 72
 
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Wird zitiert von ... (111)

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Ebenso ist dieses Mordmerkmal bejaht worden, wenn der Tod des Opfers als Folge einer Vergewaltigung zumindest billigend in Kauf genommen wird (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ-RR 2004, 8; BGH NStZ 1982, 464).

    Das Gesetz sieht vielmehr die Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes als besonders verwerflich an, weil der Täter das Leben eines Menschen der Befriedigung seiner Geschlechtslust unterordnet (BGHSt 19, 101, 105).

    Eine Absicht zur Befriedigung des Geschlechtstriebes ist ebenfalls nicht erforderlich, sondern es reicht, wenn der Täter dies "gegebenenfalls" will (BGHSt 19, 101, 105).

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Nur in besonderen Ausnahmefällen versagt der Bundesgerichtshof dem Rechtsmittelverzicht (und der Rechtsmittelrücknahme) die Wirksamkeit, so in Fällen schwerwiegender Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts oder wegen der Art und Weise seines Zustandekommens (vgl. BGHSt 18, 257; 19, 101; 45, 51; 46, 257; 47, 238; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14, 25, 26; BGH StV 2001, 556; NStZ 2004, 636).
  • KG, 27.07.2020 - 4-58/20

    Strafbarkeit des sog. Stealthing

    Zu diesen Ausnahmefällen gehört auch die unzulässige Einwirkung auf den Angeklagten (vgl. BGHSt 19, 101, 104).
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