Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.01.2014

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   BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13   

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BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13 (https://dejure.org/2015,72)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2015 - 1 StR 302/13 (https://dejure.org/2015,72)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13 (https://dejure.org/2015,72)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 73a StGB; § 73c Abs. 1 StGB; § 1 UStG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Festlegung der nicht geringe Menge; nicht geringe Menge bei synthetischen Cannabinoiden; Begriff des Handeltreibens); unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; ...

  • lexetius.com

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4

  • openjur.de

    §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Grenzwerte für die Annahme einer nicht geringen Menge bei synthetischen Cannabinoiden in Kräutermischungen

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § ... 154 Abs. 1 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 1 StPO, Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 2 BtMG, § 338 Nr. 1 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 73c StGB, § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der nicht geringe Menge verschiedener synthetischer Cannabinoide

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Grenzwerte für die Annahme einer nicht geringen Menge bei synthetischen Cannabinoiden in Kräutermischungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Bestimmung der nicht geringe Menge verschiedener synthetischer Cannabinoide

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide fest

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BGH legt erstmals die nicht geringe Menge von verschiedenen synthetischen Cannabinoiden fest

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Neue Grenzwerte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Synthetische Cannabinoide - in nicht geringer Menge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kräutermischungen. Legal Highs, synthetische Cannabinoide - in nicht geringer Menge

  • lto.de (Kurzinformation)

    Grenzwerte synthetischer Cannabinoide - Illegal Highs

  • Jurion (Kurzinformation)

    Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide festgesetzt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bestimmung der nicht geringe Menge verschiedener synthetischer Cannabinoide

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.01.2015)

    Legal Highs: Bundesgerichtshof setzt gefährlichen Modedrogen Grenzen

  • nordkurier.de (Pressebericht, 14.01.2015)

    Was synthetische Drogen so gefährlich macht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Grenzwerte für Legal Highs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH legt erstmals Grenzwerte der nicht geringen Menge für synthetische Drogen fest

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Festsetzung der Strafbarkeitsschwelle für künstliche Cannabiniode (Legal Highs)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kräutermischungen - synthetische Cannabinoide - nicht geringe Menge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Kräutermischungen": Grenzwerte für synthetische Cannaboide festgelegt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Festsetzung der Strafbarkeitsschwelle für künstliche Cannabiniode (Legal Highs)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzwerte synthetischer Cannabinoide sind durch Vergleich mit Tetrahydrocannabiol zu bestimmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 60, 134
  • NJW 2015, 969
  • NStZ 2015, 226
  • NZV 2015, 309
  • StV 2015, 636 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    Das Landgericht hat für die Bestimmung des Grenzwerts die durch den Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verwendete Methode (siehe etwa BGH, Urteile vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 ff. Rn. 35 und vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 47 f., mwN) herangezogen.

    Angesichts bislang weder zu den äußerst gefährlichen, gar tödlichen Dosen noch zu den durchschnittlichen Konsumeinheiten ausreichend gesicherten Erkenntnissen bezüglich synthetischer Cannabinoide (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134, 143 Rn. 53) war der Grenzwert anhand des Vergleichs mit verwandten Wirkstoffen vorzunehmen.

    Ausgehend davon hat sich das Tatgericht auf der Grundlage des Gutachtens der Sachverständigen J. in rechtsfehlerfreier Weise davon überzeugt, dass die beiden hier fraglichen synthetischen Cannabinoide eine deutlich höhere Potenz aufweisen als JWH-018, das Gegenstand des Senatsurteils vom 14. Januar 2015 (1 StR 302/13, BGHSt 60, 134, 144 Rn. 55) gewesen ist.

  • BGH, 25.05.2016 - 5 StR 107/14

    Keine Arzneimitteleigenschaft bei gesundheitsschädlichen Stoffen (synthetische

    Gegebenenfalls kommt eine Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 BtMG in Betracht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13, aaO; Urteile vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134; vom 15. Oktober 2015 - 1 StR 317/15).
  • BGH, 21.12.2022 - 3 StR 372/21

    Es beginnt die nicht geringe Menge der "neuen psychoaktiven Stoffe"

    Vor diesem Hintergrund ist die Festlegung des Grenzwertes der nicht geringen Menge für die Stoffe 2-FMA, 4-FMA sowie 3-MMC aufgrund eines Vergleichs mit anderen, entsprechend wirkenden Substanzen vorzunehmen, da Erkenntnisse zu der äußerst gefährlichen, gar tödlichen Dosis oder zu einer validen Konsumeinheit fehlen (vgl. zu diesem Ansatz etwa BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 3 StR 155/21, juris Rn. 9; Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 Rn. 35 jeweils mwN).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Nach der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof angewandten Methode zur Bestimmung des Grenzwerts eines Betäubungsmittels (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89 ff.; vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60 ff.; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134, 136 und vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37, 38) ist dieser stets in Abhängigkeit von der konkreten Wirkungsweise und Wirkungsintensität des Betäubungsmittels festzulegen.
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 366/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    aa) Der Tatrichter hat für die Bestimmung des Grenzwerts die durch den Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung verwendete Methode (siehe etwa BGH, Urteile vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 ff. Rn. 35 und vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37) herangezogen.

    Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs (BGH, Urteile vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 ff. Rn. 35 und vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37).

    Lassen sich auch zum Konsumverhalten keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen, so entscheidet ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 2007 - 1 StR 52/07, BGHSt 51, 318, 322; vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60, 63 f.; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 ff. Rn. 35 und vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37).

    Bei Bestimmung des Grenzwerts anhand der im vorstehenden Absatz genannten Kriterien hat der Sachverständige ausweislich der Urteilsgründe in den Blick genommen, dass es in Bezug auf Art und Umfang des Konsums von Pentedron keine "nennenswerten Publikationen', sondern lediglich veröffentlichte Erfahrungsberichte von Konsumenten gibt (vgl. zur Bedeutung solcher Erfahrungsberichte BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 ff. Rn. 51).

  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 155/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (synthetische Cannabinoide; nicht geringe

    Für die Bestimmung der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels gilt (s. etwa BGH, Urteile vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 Rn. 35; vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37):.

    Ausreichend gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu der äußerst gefährlichen, gar tödlichen Dosis oder zur durchschnittlichen Konsumeinheit existieren zu 5FADB und AMBFUBINACA - wie auch zu anderen synthetischen Cannabinoiden - bislang nicht (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 Rn. 47 ff.; vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37; vom 20. September 2017 - 1 StR 64/17, juris Rn. 40).

    Aus der Auswertung nichtwissenschaftlicher Erkenntnisquellen über die Erfahrungen von Konsumenten kann lediglich der Schluss gezogen werden, dass die Konsumeinheit der genannten Stoffe deutlich geringer ist als die bezogen auf THC und - wenngleich weniger ausgeprägt - das Cannabimimetikum JWH-018, für das der Bundesgerichtshof den Grenzwert der nicht geringen Menge auf zwei Gramm festgelegt hat (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134).

    Ein Vergleich mit anderen Betäubungsmitteln - wie Heroin, Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDE/MDMA/MDA oder LSD - kommt hingegen aufgrund ihrer unterschiedlichen chemischen Grundstrukturen, der abweichenden Konsummotivation, vor allem aber des vollkommen verschiedenen Wirkungsmechanismus nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134).

    Anhand des Ausmaßes der Aktivierung kann zwischen einem vollen Agonisten und einem partiellen Agonisten unterschieden werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 Rn. 39).

    Die synthetischen Cannabinoide JWH-073 und JWH-018, für die der Bundesgerichtshof die nicht geringe Menge auf sechs Gramm bzw. zwei Gramm festgelegt hat (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134), weisen demgegenüber KiWerte von 8, 9 nM bzw. 1,5 bis 9, 5 nM und EC50-Werte von 45, 6 nM bzw. 10, 1 bis 36, 6 nM auf.

  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 124/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    bb) Der 1. Strafsenat hat in seinem Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, zur Veröffentlichung in BGHSt 60, 134 vorgesehen - die nicht geringe Menge für das synthetische Cannabinoid JWH-073 auf eine Wirkstoffmenge von sechs Gramm festgesetzt.

    Er hat die nicht geringe Menge vielmehr aus den in jenem Urteil näher dargelegten Gründen durch den Vergleich mit Tetrahydrocannabinol bestimmt (Urteil vom 14. Januar 2015 aaO Rn. 47 ff.).

    Maßgeblich waren hierfür im Vergleich zu Tetrahydrocannabinol, für das der Grenzwert der nicht geringen Menge bei 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol - entsprechend 500 Konsumeinheiten à 15 Milligramm - angenommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8), die höhere bzw. vergleichbare Potenz des jeweiligen Wirkstoffs, die gesteigerte Gefährlichkeit aufgrund weiter gehender unerwünschter Nebenwirkungen und deren wesentlich höhere Auftretenswahrscheinlichkeit (Urteil vom 14. Januar 2015 aaO Rn. 56 ff., 92 ff.).

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 233/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bestimmung der nicht

    aa) Das Tatgericht hat nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewandten Methode (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 ff. Rn. 35; Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 366/16 Rn. 7, NStZ-RR 2017, 47 und vom 5. November 2015 - 4 StR 124/14, StraFo 2016, 37) den Grenzwert der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels stets in Abhängigkeit von dessen konkreter Wirkungsweise und -intensität festzulegen.

    Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs (BGH, Urteile vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 ff. Rn. 35).

    Lassen sich auch zum Konsumverhalten keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen, so entscheidet ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen (vgl. BGH, Urteile vom 24. April 2007 - 1 StR 52/07, BGHSt 51, 318; vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 ff. Rn. 35).

    (1) Soweit sich das Landgericht auf die in Internetforen berichteten "szenetypischen Durchschnittsdosierungen ... für die genannten Applikationsformen' stützt, stellt dies keine geeignete Erkenntnisgrundlage (vgl. Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 ff. Rn. 51) zur durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht an den Konsum des Stoffes gewöhnten Konsumenten dar.

  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Lassen sich auch zum Konsumverhalten keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen, so entscheidet ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179; vom 24. April 2007 - 1 StR 52/07, BGHSt 51, 318; vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89; vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60 Rn. 10 und vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 Rn. 35).

    Wenngleich dies wegen möglicher unterschiedlicher Wirkungsweisen und teilweise schon sehr lange etablierten Grenzwerten (vgl. nur Bd. 33 der Entscheidungssammlung BGHSt mit drei Entscheidungen zu Grenzwerten für Tetrahydrocannabinol, Kokainhydrochlorid und Amphetamin-Base) nicht stets dazu führt, dass allein die jeweils festgesetzten Grenzwerte der nicht geringen Menge im losgelösten Vergleich der Betäubungsmittel - wie 1, 5 Gramm für Heroinhydrochlorid (BGH, Beschluss vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83, BGHSt 32, 162), 5 Gramm für Kokainhydrochlorid (BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 - 2 StR 685/84, BGHSt 33, 133, 140: gefährlicher als Haschisch, jedoch nicht so gefährlich wie Heroin (ohne Rückgriff auf eine Maßzahl)), demgegenüber aber 2 Gramm für JWH-018 in Ansehung des Umstands, dass u.a. Heroin oder Kokain noch gefährlichere Wirkungen entfalten als synthetische Cannabinoide (BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 Rn. 54) - eine Rangfolge für die Gefährlichkeit der Wirkungen zum Ausdruck bringen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 599/86 Rn. 5), so beeinflusst die Gefährlichkeit doch für die meisten Stoffe ganz maßgeblich die Festsetzung des Grenzwertes.

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Es ist daher auszuschließen, dass die Wirkstoffmenge bei beiden Lieferungen die Grenze zur nicht geringen Menge von 10 g Amphetaminbase unterschritt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, juris Rn. 54; BGH, Urteil vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169, 170).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 136/21

    Festlegung der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln

  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 461/21

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (überragende Bedeutung der nicht geringen Menge

  • BGH, 04.11.2015 - 4 StR 403/14

    Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (Begriff des Arzneimittels)

  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit

  • OLG Köln, 03.03.2017 - 1 RVs 41/17

    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes hinsichtlich des

  • OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15

    Grenzwertbestimmung zur nicht geringen Menge JWH-210/MDPV

  • OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16

    Sofortige Beschwerde gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens;

  • BGH, 09.11.2022 - 5 StR 332/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2017 - 2 Ws 455/17

    Gewährung einer Reiseentschädigung für den an der Hauptverhandlung teilnehmenden

  • LG Memmingen, 13.01.2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19

    Strafmilderndernde Berücksichtung von Untersuchungshaft unter

  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 647/17

    Piperazin-Derivate - und die nicht geringe Menge

  • LG Ravensburg, 06.03.2015 - 2 KLs 23 Js 21719/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 596/14

    Unzutreffender Maßstab hinsichtlich des Grenzwertes beim Handeltreiben mit

  • BGH, 10.03.2015 - 1 StR 64/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. bzgl. Festsetzung des

  • VGH Bayern, 03.07.2015 - 11 CS 15.1030

    Wiederherstellung der Fahreignung vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens

  • OVG Bremen, 29.01.2016 - 1 B 253/15

    Am Flughafen tätiges Sicherheitsunternehmen; Prüfung der Zuverlässigkeit der

  • AG Bochum, 20.11.2017 - 29 Ls AK 22/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2014 - 1 StR 302/13   

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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 5 StPO ; § 337 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Verständigung (unterlassene Belehrung über die Bindungswirkung der Verständigung: Beruhen des Urteils auf der unterlassenen Belehrung, Darlegungslast; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei verständigungsbasiertem Geständnis)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 5 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Verfahrensrüge im Revisionsverfahren: Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach vorausgegangener Verständigung; Darlegungslast für Kausalzusammenhang zwischen Rechtsverstoß und Urteil

  • rewis.io

    Verfahrensrüge im Revisionsverfahren: Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach vorausgegangener Verständigung; Darlegungslast für Kausalzusammenhang zwischen Rechtsverstoß und Urteil

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensrüge im Revisionsverfahren: Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach vorausgegangener Verständigung; Darlegungslast für Kausalzusammenhang zwischen Rechtsverstoß und Urteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Niedrige Grenzwerte bei "Legal Highs"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    b) Die Verfahrensrüge ist zulässig; der Beschwerdeführer hat den der Rüge zugrunde liegenden Sachverhalt, insbesondere eine Erteilung der in § 257c Abs. 5 StPO vorgeschriebenen Belehrung erst nach Abgabe der noch fehlenden Zustimmung des Angeklagten, vollständig und bestimmt vorgetragen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. zum notwendigen Revisionsvortrag bei einer auf die Verletzung des § 257c Abs. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13, wistra 2014, 322).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das Geständnis den Aufklärungsbedarf hinsichtlich der erforderlichen Feststellungen zur Tat erfüllt, ob es in sich stimmig ist und auch im Hinblick auf sonstige Beweisergebnisse keinen Glaubhaftigkeitsbedenken unterliegt und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08, NStZ 2009, 467 mwN; vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703 f.; vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, aaO, und vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13, StraFo 2014, 335, 336).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16

    Verständigung (erforderliche Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung

    Der Angeklagte hat einen Sachverhalt vorgetragen, der es dem Revisionsgericht ohne weiteres ermöglicht, allein aufgrund des Revisionsvortrags zu überprüfen, ob der gerügte Rechtsfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13 mwN) und damit die Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erfüllt.
  • BGH, 05.08.2021 - 4 StR 143/21

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten (mangelnde Belehrung:

    Dies gilt aber nur dann, wenn sich aus dem von der Revision selbst vorgetragenen oder aus Protokoll und Akteninhalt ersichtlichen Verfahrensablauf konkrete Anhaltspunkte für einen Sachverhalt ergeben, welcher der erhobenen Rüge die Grundlage entziehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 ? 1 StR 302/13, StV 2014, 518 Rn. 8; vom 8. August 2007 ? 2 StR 224/07, NStZ 2007, 717; vom 9. November 2006 ? 1 StR 388/06, NStZ-RR 2007, 53, 54; vom 1. April 2004 ? 1 StR 101/04, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 7; vom 29. Oktober 1997 ? 3 StR 481/97, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 2; Urteil vom 28. November 1990 ? 3 StR 170/90, BGHSt 37, 245, 248; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1999 ? 3 StR 277/99, NStZ 2000, 49, 50 f.).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13; vom 21. März 2017 - 5 StR 73/17 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18).
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