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   BGH, 06.08.2019 - 1 StR 305/19   

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https://dejure.org/2019,36715
BGH, 06.08.2019 - 1 StR 305/19 (https://dejure.org/2019,36715)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2019 - 1 StR 305/19 (https://dejure.org/2019,36715)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2019 - 1 StR 305/19 (https://dejure.org/2019,36715)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 243 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Variante 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2, 3, § 64 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Doppelverwertungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen versuchten Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Doppelverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Diebstahl im besonders schweren Fall, Doppelverwertungsverbot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regelbeispiele, Strafzumessung - und das Doppelverwertungsgebot

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98

    Nachträgliche Gesamstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 1 StR 305/19
    Angesichts des mehrmonatigen Zeitraums zwischen Urteil und Rechtskraft ist nicht auszuschließen, dass ein eine Sachentscheidung enthaltendes Berufungsurteil ergangen ist; ist dies der Fall, ist der Zeitpunkt der Verkündung des Berufungsurteils für die Gesamtstrafenbildung maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 2 StR 368/18 Rn. 5 mwN und vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 485/98 Rn. 8).
  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 368/18

    Absehen von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit den

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 1 StR 305/19
    Angesichts des mehrmonatigen Zeitraums zwischen Urteil und Rechtskraft ist nicht auszuschließen, dass ein eine Sachentscheidung enthaltendes Berufungsurteil ergangen ist; ist dies der Fall, ist der Zeitpunkt der Verkündung des Berufungsurteils für die Gesamtstrafenbildung maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 2 StR 368/18 Rn. 5 mwN und vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 485/98 Rn. 8).
  • BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - Heranziehung des Strafrahmens eines

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 1 StR 305/19
    Umstände, die bereits ein Regelbeispiel begründet und den Strafrahmen festgelegt haben, dürfen also nicht nochmals herangezogen werden, um die konkret zu verhängende Strafe zu bemessen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 Rn. 2 und vom 14. Juni 1993 - 4 StR 302/93 Rn. 5).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93

    Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das

    Auszug aus BGH, 06.08.2019 - 1 StR 305/19
    Umstände, die bereits ein Regelbeispiel begründet und den Strafrahmen festgelegt haben, dürfen also nicht nochmals herangezogen werden, um die konkret zu verhängende Strafe zu bemessen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 Rn. 2 und vom 14. Juni 1993 - 4 StR 302/93 Rn. 5).
  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 136/20

    Tateinheit (Ermittlung der maßgeblichen Strafdrohung bei Verletzung mehrerer

    Bereits die Aufhebung der Gesamtstrafe hat die Aufhebung des Vorwegvollzugs zur Folge (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2019 - 1 StR 305/19).
  • OLG Braunschweig, 08.06.2021 - 1 Ss 26/21

    Keine doppelte Berücksichtigung von Umständen in Regelbeispiel und

    Umstände, die - wie hier die Herbeiführung des Vermögensverlustes großen Ausmaßes - die Verwirklichung eines Regelbeispiels begründet und auf diese Weise den Strafrahmen festgelegt haben, dürfen zwar im Rahmen der konkreten Strafzumessung nicht noch einmal straferhöhend berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 6. August 2019, 1 StR 305/19, juris, Rn. 3).
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