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   BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77   

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https://dejure.org/1977,2843
BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77 (https://dejure.org/1977,2843)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1977 - 1 StR 305/77 (https://dejure.org/1977,2843)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 (https://dejure.org/1977,2843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Planvolles und intensives Bemühen des Angeklagten, Spuren der Tat zu verwischen als Strafschärfungsgrund - Überschreiten der tatrichterlichen Ermessensfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der

    Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77
    Ebenso wie es das Recht des Angeklagten ist, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen (BGHSt 20, 281, 282; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 215/75) und darüber hinaus die Tat zu leugnen (BGH, Beschluß vom 15. Juni 1976 - 3 StR 197/76), kann ihm von Rechts wegen auch nicht verwehrt sein, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden.
  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 215/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77
    Ebenso wie es das Recht des Angeklagten ist, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen (BGHSt 20, 281, 282; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 215/75) und darüber hinaus die Tat zu leugnen (BGH, Beschluß vom 15. Juni 1976 - 3 StR 197/76), kann ihm von Rechts wegen auch nicht verwehrt sein, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden.
  • BGH, 15.06.1976 - 3 StR 197/76

    Kriminologischer Zusammenhang der Straftaten als Voraussetzung für die Bejahung

    Auszug aus BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77
    Ebenso wie es das Recht des Angeklagten ist, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen (BGHSt 20, 281, 282; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 215/75) und darüber hinaus die Tat zu leugnen (BGH, Beschluß vom 15. Juni 1976 - 3 StR 197/76), kann ihm von Rechts wegen auch nicht verwehrt sein, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden.
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Ein Verhalten des Täters nach der Tat, insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn, kann strafschärfend nur wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zuläßt (vgl. zur fehlenden Unrechtseinsicht oder Reue: BGHSt 1, 103, 104 f; 1, 105, 106 f; BGH NJW 1955, 1158; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 4 StR 127/76; Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77; Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 144/78; Beschluß vom 9. Mai 1979 - 2 StR 198/79; Beschluß vom 10. Juni 1980 - 1 StR 56/80; zur Unterlassung des leugnenden Angeklagten, den durch die Tat angerichteten Schaden wiedergutzumachen: BGHSt 5, 238 f [BGH 08.01.1954 - 2 StR 602/53]; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 567/76; zur Benennung von Zeugen: BGH MDR 1980, 240; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 442/79; zur Beseitigung von Tatspuren: BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77; Urteil vom 17. April 1980 - 4 StR 116/80; zur Flucht eines Angeklagten: BGH, Beschluß vom 30. März 1977 - 3 StR 75/77; Beschluß vom 24. November 1978 - 2 StR 616/78.
  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren

    Diese Erwägung ist unzulässig, weil sie unter den gegebenen Umständen auf eine Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren hinausläuft (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH Strafverteidiger 1982, 20).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80

    Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung

    Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87

    Kennzeichnung der schulderhöhend zu bewertenden Einstellung des Täters zur Tat

    Aber auch die Art und Weise, in der er die Leiche die Treppe hinuntergestoßen und ihr verschiedene Gegenstände nachgeworfen hat, durfte zu seinen Ungunsten ins Gewicht fallen: Dieses Verhalten des Angeklagten stellte eine schimpfliche Behandlung dar, die deutlich hinausging über das Bestreben eines Täters, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1982, 20; BGH NStZ 1985, 21).
  • BGH, 24.11.1978 - 2 StR 616/78

    Fristgerechte Einreichung einer Revisionsbegründung - Unrechtsgehalt des Besitzes

    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß dem Angeklagten allein daraus, daß er die Tat verschweigt oder hartnäckig leugnet und darüber hinaus die Tatspuren beseitigt, kein Vorwurf gemacht werden darf (vgl. BGHSt 20, 281; Beschl. vom 15. Juni 1976 - 3 StR 197/76 - Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 -, mitgeteilt bei Holtz, MDR 1977, 982).
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