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   BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17   

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https://dejure.org/2017,42825
BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17 (https://dejure.org/2017,42825)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2017 - 1 StR 307/17 (https://dejure.org/2017,42825)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2017 - 1 StR 307/17 (https://dejure.org/2017,42825)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 20 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anschluss des Gerichts an die Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit ; Sachverständige Beurteilung des Vorliegens einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie; Anforderungen an die Darlegung der Erforderlichkeit der Unterbringung in ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erfordernis der Feststellung eines spezifischen Zusammenhangs zwischen Erkrankung und Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschluss des Gerichts an die Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit; Sachverständige Beurteilung des Vorliegens einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie; Anforderungen an die Darlegung der Erforderlichkeit der Unterbringung in einem ...

  • rechtsportal.de

    Anschluss des Gerichts an die Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit; Sachverständige Beurteilung des Vorliegens einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie; Anforderungen an die Darlegung der Erforderlichkeit der Unterbringung in einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schuldunfähig wegen schizophrener Psychose?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Prüfung der Schuldfähigkeit - und die Bezugnahme auf das Sachverständigengutachten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17
    a) Wenn sich das Landgericht - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305 mwN).

    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung sowie die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).

  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17
    Gerade hier führt die Diagnose einer solchen Erkrankung für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98 und vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17
    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung sowie die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17
    Gerade hier führt die Diagnose einer solchen Erkrankung für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98 und vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 06.09.2017 - 1 StR 307/17
    Gerade hier führt die Diagnose einer solchen Erkrankung für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98 und vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243).
  • BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung:

    Es hätte vielmehr einer konkretisierenden Darlegung bedurft, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17).
  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 140/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung

    Es bedarf vielmehr auch hier einer konkretisierenden Darlegung, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der jeweiligen konkreten Tatsituation ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17; und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17).
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