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   BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95   

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BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95 (https://dejure.org/1995,3128)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1995 - 1 StR 309/95 (https://dejure.org/1995,3128)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95 (https://dejure.org/1995,3128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88
    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Nach der Rechtsprechung hat ein Antragsteller, der eine Kasse zu verwalten und über ihren Inhalt abzurechnen hat, bis zur Abrechnung in der Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt (BGHSt 8, 273, 275; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 4, 5; Ruß in LK-StGB 11. Aufl. § 242 Rdn. 29).
  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 158/92

    Anforderungen an die Erhebung der allgemeinen Sachrüge - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Deren Einreichung hat zu keiner weiteren Vertiefung und Erweiterung des durch das Vermögensdelikt verursachten Schadens geführt (vgl. BGHSt 14, 38, 47; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 52).
  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55

    Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Nach der Rechtsprechung hat ein Antragsteller, der eine Kasse zu verwalten und über ihren Inhalt abzurechnen hat, bis zur Abrechnung in der Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt (BGHSt 8, 273, 275; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 4, 5; Ruß in LK-StGB 11. Aufl. § 242 Rdn. 29).
  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Deren Einreichung hat zu keiner weiteren Vertiefung und Erweiterung des durch das Vermögensdelikt verursachten Schadens geführt (vgl. BGHSt 14, 38, 47; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 52).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Auszug aus BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
    Nach der Rechtsprechung hat ein Antragsteller, der eine Kasse zu verwalten und über ihren Inhalt abzurechnen hat, bis zur Abrechnung in der Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt (BGHSt 8, 273, 275; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 4, 5; Ruß in LK-StGB 11. Aufl. § 242 Rdn. 29).
  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei

    Hat sich indes ein Täter eine fremde Sache durch eine strafbare Handlung bereits zugeeignet, kann er sie sich in einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne von § 246 Abs. 1 StGB zueignen, ohne vorher seine Scheineigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38; ferner BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281 f.; Beschluss vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95, NStZ-RR 1996, 131, 132; MüKoStGB/Hohmann aaO, § 246 Rn. 40; SSWStGB/Kudlich, 3. Aufl., § 246 Rn. 20); eine solche Position lässt sich nicht beliebig wiederholend begründen.
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11

    Dreieckserpressung: Näheverhältnis zwischen einem Genötigten als Angestelltem und

    Denn der Zeuge hatte gegenüber der Angeklagten M. nur untergeordneten Mitgewahrsam (vgl. BGHSt 10, 400; BGH NStZ-RR 1996, 131).
  • BGH, 13.01.2022 - 1 StR 292/21

    Unterschlagung (Begriff der Zueignung; Strafbarkeit der wiederholten Zueignung

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich ein Täter, der sich eine fremde Sache bereits durch eine strafbare Handlung zugeeignet hat, diese in einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne von § 246 Abs. 1 StGB zueignen, ohne vorher seine Scheineigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 46 f.; vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16 Rn. 16 und vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95 Rn. 11; ferner BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280, 281 f.); dies gilt nicht nur im Verhältnis der Unterschlagung zu einem anderen Eigentums- oder Vermögensdelikt wie etwa Diebstahl oder Betrug, sondern auch für Unterschlagungen zueinander.
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Alleingewahrsam wäre in Betracht gekommen, wenn die Angestellten der Firma C.S.C. die alleinige tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Geräte gehabt hätten, wie das etwa bei einem Fahrer liegen kann, der Speditionsgut transportiert und der dem unmittelbaren Weisungsbereich seines Arbeitgebers entzogen ist (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7; siehe auch BGH NStZ-RR 1996, 131; 2001, 268; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 242 Rdn. 33).

    Blieb hier die jederzeitige Einwirkungsmöglichkeit des Dienstherrn erhalten, hätte dieser gegenüber den Angeklagten oder auch nur dem Angeklagten C. übergeordneten Gewahrsam gehabt (BGH NStZ-RR 1996, 131).

  • BGH, 16.03.2023 - 2 StR 381/22

    Unterschlagung (Zweitzueignung: Tatbestandslosigkeit, weitere Manifestationen des

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich ein Täter, der sich eine fremde Sache bereits durch eine strafbare Handlung zugeeignet hat, sich diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB zum Nachteil des gleichen Rechtsgutsträgers zueignen, ohne zuvor seine Sacheigentümerposition wieder aufgegeben zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 46 f.; vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95, juris Rn. 11; vom 13. Januar 2022 - 1 StR 292/21, wistra 2022, 379 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 1961 - 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280 ff.; ebenso SSW-StGB/Kudlich, 5. Aufl., § 246 Rn. 20; LK-StGB/Vogel, 13. Aufl., § 246 Rn. 50 f.; a.A. Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 246 Rn. 19; Mitsch, ZStW 111, 92 f.; derselbe, Strafrecht Besonderer Teil 2, 3. Aufl., S. 179 f.).

    Die Angeklagten haben sich bereits aufgrund des Betrugs zum Nachteil der Vermieterin den wirtschaftlichen Wert des Fahrzeugs verschafft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1959 - GSSt 1/59, BGHSt 14, 38, 47; vom 13. Juli 1995 - 1 StR 309/95, juris Rn. 11; Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, …

  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung;

    Das Problem einer Schadensvertiefung (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 29; BGH NStZ-RR 1996, 131; BGH NStZ 1985; 413; BGH StV 2000, 490) stellt sich bei dieser Form der Scheckreiterei nämlich nicht.
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