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BGH, 23.08.2012 - 1 StR 311/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision als unbegründet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 167
- NStZ-RR 2015, 202
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.12.2016 - 4 StR 473/16
Teilaufhebung der Feststellungen im Adhäsionsausspruch
Den Verstoß gegen § 404 Abs. 1 StPO hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2006 - 4 StR 505/06; vom 30. Mai 2012 - 2 StR 98/12; vom 23. August 2012 - 1 StR 311/12; und vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 292/14). - BGH, 21.09.2017 - 3 StR 288/17
Beschränkung der Revision entgegen dem ausdrücklichen Revisionsantrag (Inhalt der …
Das vorliegende Urteil enthält unter anderem nicht erforderliche umfangreiche Ausführungen zum Gang der Ermittlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 311/12, juris) und gibt einen ausführlichen Beschluss aus der Hauptverhandlung wieder, der zudem auf mehreren Seiten "um einige Anmerkungen' ergänzt wird. - BGH, 03.12.2014 - 4 StR 292/14
Überschießende Adhäsionsentscheidung (Antragsgrundsatz: Beantragung von …
Den Verstoß gegen § 404 Abs. 1 StPO hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2006 - 4 StR 505/06 - und vom 23. August 2012 - 1 StR 311/12). - BGH, 17.07.2018 - 1 StR 56/18
Urteilsgründe (Beweiswürdigung: keine umfassende Dokumentation der …
Die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. August 2012 - 1 StR 311/12 und vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17;… s. auch Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 29. Aufl., Rn. 350 mwN;… Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 58).