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   BGH, 19.12.2019 - 1 StR 312/19   

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https://dejure.org/2019,47201
BGH, 19.12.2019 - 1 StR 312/19 (https://dejure.org/2019,47201)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2019 - 1 StR 312/19 (https://dejure.org/2019,47201)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 1 StR 312/19 (https://dejure.org/2019,47201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.2014 - 1 StR 29/14

    Hinterziehung von Umsatzsteuer (Unternehmerstellung: Strohmanngeschäfte;

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 312/19
    Die Rechnungsausstellerinnen waren in ihren Steuerschuldverhältnissen zur Abgabe von Umsatzsteuerklärungen nach § 18 Abs. 4 Buchst. b, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG verpflichtet (siehe zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 StR 29/14 Rn. 21, 23; BFH, Urteil vom 12. Mai 2011 - V R 25/10 Rn. 24-26).
  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

    Auszug aus BGH, 19.12.2019 - 1 StR 312/19
    Die Rechnungsausstellerinnen waren in ihren Steuerschuldverhältnissen zur Abgabe von Umsatzsteuerklärungen nach § 18 Abs. 4 Buchst. b, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG verpflichtet (siehe zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 StR 29/14 Rn. 21, 23; BFH, Urteil vom 12. Mai 2011 - V R 25/10 Rn. 24-26).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den

    (2.2) In der hier gegebenen Fallkonstellation einer Steuerersparnis würde eine Abschöpfung beim für die Gesellschaft Handelnden demnach voraussetzen, dass die Angeklagte A. die drei Gesellschaften mit Wissen der Vertragspartner nur als Scheinunternehmen und in diesem Sinne als "Mantel' vorgeschoben hätte (§ 41 Abs. 2 AO, § 117 BGB), tatsächlich aber sie persönlich als Einzelunternehmerin aus den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen verpflichtet und berechtigt gewesen wäre (§ 2 Abs. 1 UStG; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2019 - 1 StR 312/19; vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13 Rn. 21 und vom 8. Juli 2014 - 1 StR 29/14 Rn. 11, 21, 23; BFH, Urteil vom 12. Mai 2011 - V R 25/10 Rn. 24-26).
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